Selbstabholer meldet sich nicht!

Hi zusammen,
ich habe letzten Montag bei Ebay eine Waschmaschine versteigert. Habe auch in die Auktion geschrieben, dass sie bis zum 26.1., also kommenden Montag, bei mir abgeholt sein muß (ziehe um, und mitnehmen kann ich sie nicht). Gleich nach Auktionsende habe ich dem Käufer eine eMail mit meiner Telefonnr. zu Hause und an der Arbeit geschickt, damit wir einen Termin ausmachen können. Gestern habe ich ihm über die Kaufabwicklung noch meine Handynr. gegeben.
Tja, nur hat der Gute sich bisher weder per Mail noch telefonisch gemeldet! Ich bin sonst alles andere als ungeduldig, nur werde ich langsam etwas nervös, denn wenn ich das Teil bis spätestens Dienstagmorgen nicht weghabe, habe ich ein Problem. Und ich denke, wenn man etwas ersteigert hat zum Abholen und das auch noch innerhalb einer bestimmten Zeit, sollte es kein Problem sein, mal kurz durchzuklingeln. Ich halte auch absolut nichts von Selbstabholern, die ohne Ankündigung plötzlich vor der Tür stehen – zumal ich eben wegen des Umzugs in nächster Zeit auch nicht viel zu Hause sein werde und deshalb schon ein Termin abgestimmt werden sollte.
Hinzu kommt ein Umstand, den ich auch nicht besonders toll finde: der Käufer hat sein Profil auf privat gestellt und hat bei 303 Bewertungen schon 9 neutrale und 19 negative - nicht gerade die besten Voraussetzungen!
Brief schreiben mit Fristsetzung etc., was ich sonst machen würde, kommt wegen des Zeitrahmens natürlich nicht in Frage. Ich überlege, schon mal per Mail den Zweitbieter zu kontaktieren und ihn zu informieren, dass er evtl. zum Zuge kommt (also erst mal ohne die „Option an…“) und dem Käufer per Mail ein Ultimatum bis Samstag zu setzen – wenn er sich bis dann immer noch nicht gemeldet hat, hat er Pech gehabt!
Ist das rechtlich in Ordnung? Wie würdet ihr das machen?

MfG
Julia

Hallo Julia,

bloede Situation :frowning:(
Setz deinem Kaeufer ne Frist bis zum Wochenende.Vielleicht ist er beruflich unterwegs und kann deshalb nicht antworten. sowas hatte ich auch schon einige Male. Schau doch auch mal ob du seine Nummer im Telefonbuch oder ueber die Auskunft herausbekommst. Wenn ja wuerde ich da einfach mal anrufen.
Wenn er sich bis zum Wochenende nicht ruehrt, wuerde ich den Zweitbieter anmailen.
Gut, das koenntest du auch jetzt schon machen, eben unverbindlich. Dann bleibt dir noch etwas Zeit alles in die Wege zu leiten, ehe du umziehst.

Gruesse Manuela

Hallo Julia,

gerade bei Selbstabholern gibt es wieder Probleme. Ich vermute mal, in dem Fall hat der Käufer gar nicht erst die Beschreibung bis zu Ende gelesen und nicht begriffen, daß die Waschmaschine nicht geschickt wird.

Habe auch in die Auktion geschrieben, dass sie
bis zum 26.1., also kommenden Montag, bei mir abgeholt sein
muß (ziehe um, und mitnehmen kann ich sie nicht).

[…]

Ich überlege, schon mal per Mail den Zweitbieter zu
kontaktieren und ihn zu informieren, dass er evtl. zum Zuge
kommt (also erst mal ohne die „Option an…“) und
dem Käufer per Mail ein Ultimatum bis Samstag zu setzen
– wenn er sich bis dann immer noch nicht gemeldet hat,
hat er Pech gehabt!
Ist das rechtlich in Ordnung? Wie würdet ihr das machen?

Der Vertrag zwischen euch sagt, daß das Teil bis Montag abgeholt werden muss. Wenn er Montag nicht erscheint, dann ist er in jedem Fall vertragsbrüchig. Ich würde ihm jetzt schon mal mailen, daß Du den Kauf erledigt ansiehst, wenn er seinen terminlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Desweiteren solltest Du in jedem Fall schon mal mit dem Zweitbieter Kontakt aufnehmen, schließlich muß er sich ja die Zeit nehmen bei Dir das Gerät abzuholen.

viele Grüße,
Ralf

Hi

Hinzu kommt ein Umstand, den ich auch nicht besonders toll
finde: der Käufer hat sein Profil auf privat gestellt und hat
bei 303 Bewertungen schon 9 neutrale und 19 negative - nicht
gerade die besten Voraussetzungen!

Ich kicke Gebote von Leuten die um 10% negative Bewertungen haben, und behalte mir dies auch in meinen zugänglichen Verkaufsbedingungen vor.
biete sie dem nächsten ieter an, wenn nach der 3Tagefrist keine Rückmeldung des Höchstbieters vorlag.

HH

An alle: Danke!
Hi,
schon mal danke für die Antworten! Ich bin ja sehr froh, daß ihr weitestgehend meiner Meinung seid.

Das mit der Telefonnr. ist eine gute Idee, werde ich auf jeden Fall nachher mal suchen. Und dem Zweitbieter werde ich auch eine Nachricht schreiben.
Das mit dem Streichen ist so eine Sache; er hat ungefähr 20 Sekunden vor Schluß geboten. Kann man dann nachher mit Hinweis auf einen entsprechenden Passus einfach an den Nächstbietenden verkaufen? Grundsätzlich gucke ich mir die Bewertungen erstmal genau an. Nur geht bei privat nicht so gut.
Ich halte euch auf dem laufenden!

MfG
Julia

Warum dem Zweitbieter anbieten?
Hallo,

ich habe bis jetzt prima Erfahrungen damit gemacht, nach 2 Fristsetzungen etwas mit dem Säbel zu rasseln, sprich, mit meinem Anwalt zu drohen.

Hat bis jetzt gut geklappt.

Ich gebe zu, natürlich darauf gehofft zu haben, daß das Eindruck macht. Falls nicht, hängt die Konsequenz einzig vom Kaufpreis ab.

Mit anderen Worten, wegen 20 Euro gehe ich nicht zum Anwalt, für 100 Euro schon. Dazwischen kommts drauf an wie ich drauf bin und ob ich Zeit habe.

Viel Glück

Tom

Hallo Tom,
würde ich normalerweise vielleicht auch machen. Aber das Ganze muß wegen Umzug bis Montag über die Bühne gehen - und es geht um 40€. Ich denke ehrlich gesagt nicht, daß sich das lohnt…

MfG
Julia