Selbstabholung bei E Bay

Hallo an das Expertenteam,

ich hätte mal eine Frage über die Selbstabholung von größeren Gegenständen bei E Bay.
Gehe wir einmal davon aus ich habe ein Klavier ober eine Couch oder einen sonstigen schweren Gegenstand über E Bay gekauft. In der Artikelbeschreibung wurde " Selbstabholung " angeordnet. Nun komme ich zum vereinbarten Zeitpunkt zum abholen und der Artikel ( sagen wir mal es ist ein Klavier ) steht z.B. im Keller eines Einfamilienhauses. In der Artikelbeschreibung wurde allerdings nicht darauf hingewiesen. Bin ich nun verpflichtet das Klavier aus dem Keller zu schleppen, oder muß der Verkäufer die Ware z.B. bis zur Haustüre oder Bordsteinkante bringen ?

mfG

Steve

Du musst das nicht aus dem Keller, dem Speicher, nicht mal aus der Küche holen, wenn es nicht angegeben ist.
Übergabe ist an der Haustüre.
Wenn er aber im 12ten stock wohnt, und es einwandfrei durchs Treppenhaus passt, muss er es auch nicht runterbringen und dir auch nicht beim einladen von der Haustüre bis zum Auto helfen.

Hey Steve,

es gibt keine rechtliche Bestimmung die besagt das der Verkäufer angeben muss wo sich der kaufgegenstandt befindet.
Wichtig ist einfach daß das Klavier z.b. in der bei ebay angegebenen Adresse zur Abholung bereit steht und nicht in irgend einer anderen Straße.
Ob sich das Klavier da im Keller, schlafzimmer oder auf dem Boden oben befindet ist egal…
Da ist es besser, sich vor Ablauf der Auktion mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und nachzufragen wo sich das Klavier befindet.
Schreibt der Verkäufer jedoch in die Auktion rein das Klavier befindet sich im Hausflur, steht aber tatsächlich im Keller, dann kannst du darauf bestehen, daß die das Teil bis in den Hausflur hochtragen.

LG Steffen

Hi,

da kann dir ein Rechtsexperte vielleicht weiterhelfen. Ich will mich da nicht zu weit
aus dem Fenster lehnen.

Besten Gruß

Hallo sunsieker,

im Vorfeld erst einmal der Hinweis, das ich kein Rechtsexperte bin, aber ich würde sagen, der Verkäufer ist bei jedwedem Gegenstand nicht verpflichtet, es bis zur Haustür zu bringen.
Natürlich wäre ein solcher Hinweis zum Beispiel bei einem Klavier, der aus einem Keller geholt werden muss, sinnvoll gewesen.
Aber auch die Möglichkeit, die Ebay zur Verfügung stellt, den Verkäufer vor dem Bieten über genauere Angaben auch des Lagerortes zu befragen, wäre vom Käufer möglich und bei einem solch großen Gegenstand auch sicherlich sinnvoll gewesen.
Wenn man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde, wäre es sicherlich eine Frage des Zumutbaren.

Besser wäre sicherlich eine freundliche Anfrage, ob der Verkäufer in der Lage ist, beim Transport aus dem Keller heraus, selbst mit Hand anzulegen, oder eine andere Person zu Hilfe zu nehmen.
Außerdem kann man davon ausgehen, dass auch der Käufer sicherlich nicht davon ausgegangen ist, ein solch großes Möbelstück allein tragen zu können und sicherlich mindestens eine zusätzliche Person zum Abtransport vor Ort als Helfer dabei hat.
MfG

Ich bin kein Experte was die rechtliche Frage angeht. Allerdings weis ich aus Erfahrung das es bei „Selbstabholung“ durchaus auch sein kann, dass man z.B. eine Schrankwand erst noch selber zerlegen muss um sie dann durch die Tür aus dem Haus transportieren zu können. (Was dann aber meist schon vorher in der Artikelbeschreibung angedeutet war) Von daher gehe ich mal davon aus, dass das beim Klavir auch das Problem des Käufers ist, wie er das aus dem Haus transportiert bekommt.

Ich hoffe, ich konnte zu mindest ein wenig helfen