Selbständ + freiw.Arbeitslosenversicherung+Hinzuve

Hallo zusammen,

viele hauptberuflich Selbständige versichern sich freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung (§28a SGB III). Gelegentlich findet man Fälle, wo nebenher noch als Nebenjob eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird (beispielsweise knapp über 400 EUR).
Wie berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes, wenn ein Selbständiger später einmal arbeitslos würde? Nach fiktiven Entgelten aufgrund der freiwilligen Versicherung oder aufgrund der tatsächlichen Entgelte aus der Nebenbeschäftigung?

Gruß
Jens

in diesem fall würde ich einen termin beim arbeitsamt machen und mich dort mal beraten lassen wie man sich ín dieser hinsicht verhalten muss ,und was man tun kann!

in diesem fall würde ich einen termin beim arbeitsamt machen
und mich dort mal beraten lassen wie man sich ín dieser
hinsicht verhalten muss ,und was man tun kann!

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber die individuelle Meinung eines Sachbearbeiters gehört meist nicht zu den verlässlichen Größen im Sozialrecht. Ich brauche Paragraphen, Durchführungsanweisungen und Vorschriften…

Gruß
Jens