Schmuckdesigner: Freiberufler nach §18 EStG?
Hallo Bernadett!
Ich bin Schmuckdesignerin und habe mir eine kleine Werkstatt
in unserer Wohnung eingerichtet und möchte mich selbständig
machen.
Die Frage ist freiberuflich oder Gewerbe anmelden?
Ich weiß gerade nicht, welche Definition von „freiberuflich“ du hier zugrunde legst.
Vielen ist nicht bekannt, dass es Berufe gibt, die lt. §18 des Einkommenssteuergesetzes als „freiberufliche Tätigkeit“ definiert sind und für deren selbstständige Ausübung im Gegensatz zu allen anderen KEINE Gewerbeanmeldung nötig ist. Das entscheidet dann nicht das FA; sondern es ist per Gesetz festgelegt. Dazu zählen u.a. auch Ärztinnen, Übersetzer, Journalisten, Architektinnen etc.
Gesetzeswortlaut hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__18.html
Zur praktischen Konsequenz: Freiberuflerinnen müssen z.B. keine Gewinn- und Verlustrechnung machen, bei ihnen genügt eine einfache Einnahmeüberschußrechnung. Das ist schon einiger buchhalterischer Aufwand weniger …
Was mir jetzt nicht ganz klar ist, ist die Frage, ob Schmuckdesignerinnen unter diesen §18 fallen.
Falls das genau das ist, was du fragen wolltest, habe ich gerade Eulen nach Athen getragen (oder auch Kohlen nach Newcastle) und kann dir leider nicht helfen.
Im Zweifelsfall würde ich mich an den Steuerberater meines Vertrauens wenden. Und außerdem ganz profan beim FA nachfragen, deren Antwort jedoch nicht zwangsläufig unkritisch übernehmen. Ich kenne da ein paar Übersetzer, die setzen sich aufgrund zwar praktischer Ausübung, aber mangelnder Ausbildung in dieser Richtung immer wieder mit dem FA über diese Frage auseinander …
Die Schmuckstücke und Objekte sind selbst designt und
gefertigt.Diese möchte ich hauptsächlich auf Messen und
Kunsthandwerkermärkten verkaufen.
Darf ich als freier Künstler sowas verkaufen, wenn ja, nur
Unikate oder auch Kleinmengen von 15-20 Stück(pro Design)?
Oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Zum Verkauf auf Märkten und der Frage „Gewerbeschein oder kein Gewerbeschein“ verweise ich mal auf’s Archiv: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Was und wo darf ich als freier K. verkaufen?
Gibt es irgendeine Verdienstgrenze?
Was wären meine Vorteile als freier K.?
Als freie Künstlerin würdest du von der KSK (=Künstlersozialkasse) aufgenommen, die um Längen günstiger ist, als andere Sozialversicherer, da der Staat hier sozusagen die „AG-Anteile“ bezahlt: http://www.kuenstlersozialkasse.de/
Was ich auf die Schnelle nicht recherchieren konnte, ist die Frage, ob Schmuckdesigner hier unter die angewandte Definition von Künstler fallen.
Vielleicht findest du dazu hier: http://www.kunstrecht.de/ etwas.
Wie muss ich die Einnahmen versteuern (gibt es Unterschiede
zw. freier K. und Gewerbe)?
Siehe oben. Inzwischen vermute ich, dass dir der §18 kein Begriff war.
Grüße
Christiane