Selbständig

Hallo ihr netten.
Eine frage.Herr A ( jetzt Hartz 4 ) möchte sich selbständig machen,was ist wenn das alles nicht klappt,kann er er sich wieder Arbeitslos melden,
und sich wieder bei der Krankenkasse als Pflichtversicherter anmelden?

danke Mücke

Hallo,
wenn Herr A. während seiner Selbständigkeit sich in seiner
bisherigen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichert,
dann ändert sich lediglich sein Status (Beitrag) wenn er die
Selbständigkeit wieder aufgibt.
wechselt er allerdings während seiner Selbständigkeit in eine
Pflichtkrankenkasse, dann kann er nur zurück wenn er krankenver-
sicherungspflichtig wird.
Gruß
Czauderna

Moment, wenn er jetzt aus Hartz4 eine Ich-Ag macht ist er weiter über die ARGE krankenversichert bei der GKV. Auskunft erteilt die arbeitsagentur.de

Gibt er die Selbständigkeit wegen Scheiterns auf fällt er zurück in Hartz4.
Alles klar.

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