Selbständig & Alg II und Uneinigkeit der Ämter

Hallo

Der Artikel ist etwas lang geworden. Deshalb die eigentliche Frage zuerst:
(selbständig, Bedarfsgemeinschaft (BG) mit ergänzendem Alg II)

→ Von wem erfährt Herr A, ob in der Vergangenheit vom Jobcenter (JC) alles richtig gemacht wurde oder aber erst nach dem Wechsel zum neuen JC?

Vorgeschichte:

Herr A (verheiratet, also in BG) hat einen Laden (Nebengewerbe) und bekommt seit zwei Jahren ergänzendes Alg II.)
Gewerbeanmeldungen, Buchführungen, EKS, voraussichtliche EKS und Sonstiges wurden immer glaubwürdig vorgelegt und sogar persönlich mit einigen Sachbearbeitern besprochen. Dabei wurden auch (vielleicht inoffizielle) Tipps von einigen Sachbearbeitern gegeben.

Herr A kam allen seinen Verpflichtungen nach und hatte keine Probleme mit dem JC.
Die voraussichtliche EKS wurden immer versucht, realistisch auszufüllen, und diese wurde vom JC nie in Frage gestellt oder etwas nachgefragt. (Wobei hier schon der Tipp vom JC kam, dass man die eher mit Nullbeträgen ausfüllen soll.)
Es mussten keine Erlaubnisse, Anfragen oder Ähnliches für die Ladenerweiterung gestellt werden. Zudem wurde nie in etwas investiert, wenn der Laden es nicht selber erwirtschaften konnte.

Jetzt hat die komplette Bearbeitung für Selbständige in ein anderes JC gewechselt, und das hat anscheinend andere Regeln. Oder sie nehmen ihre Aufgabe ernster.

Leider weiß Herr A nicht, was er machen soll, denn im alten JC fühlt sich keiner mehr für seine Fragen zuständig, und das neue meldet sich nicht und lässt sich mit der Antwort Zeit.

Zzt. hat Herr A nur einen vorläufigen Bewilligungsbescheid, lt. dem praktisch alle Ausgaben aus der voraussichtlichen EKS gestrichen wurden und A somit nur noch Gewinne hat.
Die voraussichtlichen Einnahmen wurden abzüglich der geschätzten Warenkosten als Gewinn angesehen. Feste Raumkosten, geschätzte Kosten der Warenabgabe, evtl. Betriebsausgaben und anderes wurden nicht akzeptiert.
Wichtige private Rechnungen können zzt. eigentlich gar nicht bezahlt werden, und der nächste Monat steht praktisch vor der Tür.

→ Von wem erfährt Herr A nun, ob nun in der Vergangenheit vom JC alles richtig gemacht wurde oder erst jetzt?
Alleine diese Auskunft könnte Herrn A viel bringen, um die Gesamtlage einschätzen zu können!

Im Moment ist Herr A der einzige, der das ausbaden darf und nicht weiß, was da kommen mag.

→ An wenn kann sich Herr A möglichst schnell wenden, um diese grundlegenden Dinge zu erfahren, damit er mal wieder entspannt schlafen kann?

Gruß
Nino

Hi,

An wenn kann sich Herr A möglichst schnell wenden, um diese grundlegenden Dinge zu erfahren, damit er mal wieder entspannt schlafen kann?

leider nur an das jetzt zuständige Jobcenter. Ich würde aber auch einen Widerspruch in Erwägung ziehen, wenn die Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist oder keine Rechtsmittelbelehrung erfolgte.

Gruß
Ingo

Hallo Ingo,

An wenn kann sich Herr A möglichst schnell wenden, um diese grundlegenden Dinge zu erfahren, damit er mal wieder entspannt schlafen kann?

leider nur an das jetzt zuständige Jobcenter. Ich würde aber auch einen Widerspruch in Erwägung ziehen, wenn die Monatsfrist noch nicht abgelaufen ist oder keine Rechtsmittelbelehrung erfolgte.

das wäre hier die falsche Herangehensweise, da es sich ja um einen vorläufigen Bescheid handelt.

Gruß

osmodius

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Hallo Nino,

Zzt. hat Herr A nur einen vorläufigen Bewilligungsbescheid,

das ist soweit richtig; den abschließenden Bescheid gibt’s ja erst frühestens nach Vorlage der abschließenden EKS.

lt. dem praktisch alle Ausgaben aus der voraussichtlichen EKS gestrichen wurden und A somit nur noch Gewinne hat.

Es hat sich wohl noch nicht flächendeckend bei allen JCs herumgesprochen, daß im Allgemeinen Ausgaben getätigt werden müssen, bevor Einnahmen erzielt werden können…

Die voraussichtlichen Einnahmen wurden abzüglich der geschätzten Warenkosten als Gewinn angesehen. Feste Raumkosten, geschätzte Kosten der Warenabgabe, evtl. Betriebsausgaben und anderes wurden nicht akzeptiert.

Für die Zukunft empfiehlt es sich, sich an die Vorgaben des JC bzw. des SGB I zu halten, hier die Mitwirkungspflicht nach § 60 und 65 SGB I. D. h, es werden in der vorausschauenden EKS nur Zahlen angegeben, die gesichert sind. Einnahmen aus über den Bewilligungszeitraum hinaus laufenden Verträgen wären Kandidaten. Ausgaben, die sich ebenfalls aus solchen Verträgen ergeben, zählen ebenso dazu.
Im Anschreiben zum Verlängerungsantrag mit der entsprechenden EKS ist darauf hinzuweisen. Schau einfach mal hier: http://hartz.info/index.php?topic=17.msg19#msg19 unter „Anlage EKS“.

Wichtige private Rechnungen können zzt. eigentlich gar nicht bezahlt werden, und der nächste Monat steht praktisch vor der Tür.

Hingehen, finanzielle Situation nachweisen, Anpassung beantragen. Ggf. sofortige Zahlung mitnehmen. Und natürlich versuchen, im Gespräch die grundlegenden Problematik zu erläutern.

→ Von wem erfährt Herr A nun, ob nun in der Vergangenheit vom JC alles richtig gemacht wurde oder erst jetzt?
Alleine diese Auskunft könnte Herrn A viel bringen, um die Gesamtlage einschätzen zu können!

Abgesehen davon, daß das bei den gegebenen Informationen (auch wenn diese schon ganz gut waren) nicht möglich ist: Was brächte es hier?

Im Moment ist Herr A der einzige, der das ausbaden darf und nicht weiß, was da kommen mag.

Wie oben geschrieben: hingehen, klären. Wie das in der Vergangenheit geregelt war, spielt dabei erst einmal keine Rolle, denn es geht um ein Lösung für jetzt und die Zukunft. Wenn das zuständige JC eine Worst-Case-EKS haben will, dann soll es sie bekommen.

→ An wenn kann sich Herr A möglichst schnell wenden, um diese grundlegenden Dinge zu erfahren, damit er mal wieder entspannt schlafen kann?

An sein JC. Und zur Unterstützung natürlich an Foren wie dieses. :wink:

Gruß

osmodius

Hallo

Ich bedanke mich für Deine sehr ausführliche Antwort.
Den Hinweis mit der vorläufigen EKS finde ich sehr interessant.

Es werden in der vorausschauenden EKS nur Zahlen angegeben, die gesichert sind.

Und das soll man wissen, wenn es keiner beim Amt sagt… …

Vielen Dank. Gruß Nino

Ich nochmals

Schon der erste Satz ist der Hammer:

Jeder Selbstständige muss zwei Bücher führen, eines für das Finanzamt nach steuerrechtlichen Vorschriften und eines für das Jobcenter.:

Das hat Herrn A keiner gesagt. Das muss er wohl selber wissen oder irgendwo im Kleingedruckten suchen. Müsste das nicht schon im Eingliederungsvertrag stehen und darauf hingewiesen werden? (Bitte nicht antworten.)

Gruß Nino

Das hat Herrn A keiner gesagt.

Gut möglich, dass das beim Jobcenter auch niemand wusste …

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