Selbständig, ALGII und Trainingsmassnahmen

Hallo Leute,

ich habe ein Problem, für dessen Lösung ich Eure Mithilfe
erbitte:

Ich bin ALG-II-Empfänger und möchte mich gerne als eBay-Agent selbständig
machen.

Nun habe ich vom Arbeitsamt eine Einladung zu einer Gruppenveranstaltung am
29.04.05 bekommen. Wohin die Richtung geht, ist klar: Trainingsmassnahme.

Nun möchte ich aber das Gewerbe zum 1.5.05 anmelden.

Auf dem Antwortbogen steht u. a., dass man aus wichtigem Grund nicht erscheinen braucht.
In meinem Fall müsste ich ankreuzen: „Ich nehme eine Tätigkeit als selbständiger ab xxx auf.
Die Tätigkeit umfasst a) weniger als 15 Stunden, b) mehr als 15 Stunden.“

Jetzt meine Fragen:

  1. Was passiert mit meinem ALG-II, wenn ich ankreuze: „Mehr als 15 Stunden“?
    Wird es mir dann komplett gestrichen? Soweit ich weiss, ist man als ALG-II-Empfänger doch nicht an die 15-Stunden-Grenze gebunden, oder? Zumal es ja auch 400-Euro-Jobber gibt, die mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten.
    Und: Es kann ja ein bis zwei Monate dauern, bis das Gewerbe richtig Einnahmen bringt. Da wäre ja eine Streichung fatal!

  2. Oder ist es sinnvoller, anzukreuzen: „Unter 15 Stunden“? Dann stünde man doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
    Will ich eigentlich nicht, sondern mich nach und nach aus dem Hilfebezug heraushauen.

  3. Gesetzt den Fall, ich wähle Nr. 1 und mein ALG-II wird mir nicht gestrichen: Habe ich dann - abgesehen davon, dass ich meine
    Abrechnung an das Amt monatlich einreichen muss (wg. der Anrechnung), dann Ruhe vor Ein-Euro-Jobs und Trainingsmassnahmen?
    Schliesslich soll das Ganze ja langfristig aus der Hilfe herausführen, und da wären dann solche Massnahmen eher hinderlich.

  4. Oder sollte ich - um mich gegen eine Sperre abzusichern, am Freitag zwar hingehen, aber nichts unterschreiben, sondern dem Amt meine Selbständigkeit
    dann mitteilen?

Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix

Hallo Asterix,

hmm - eigentlich ist das wohl eine Antwort aus unserer tollen Serie „hätte ich mal die Klappe gehalten, denn weiterhelfen kann ich nicht“ :wink:
Trotzdem treibt mich die Neugier zu erfahren, wie Du denn generell die Finanzierung der ersten paar Monate (bis Dein Gewerbe trägt) ausgedacht hast. Denn soweit ich weiss, gibt’s doch in Deutschland recht vielfältige Förderungen für Existenzgründer (Stichwort Ich-AG, aber sicherlich noch ganz viele andere). Und sobald Du in einem solchen Förderprogramm drin bist solltest Du Dich eigentlich „Vollzeit“ diesem Gewerbe widmen können und eine gewisse Menge Startkapital bzw. monatliche Überweisungen für Mampf und Miete bekommen. Das wiederum setzt aber voraus, dass Du mit Deinem Berater darüber gesprochen hast. Und das wiederum würde bedingen, dass man Dich nicht zu Schulungen einlädt. Du verstehst, worauf ich hinauswill?

Denn soweit ich weiss, gibt es zwar diverse Existenzgründer-Hilfen etc. die aber alles ein paar Dinge gemeinsam haben: 1) man muss in dieses Programm aufgenommen worden sein - Antrag mit mehr oder weniger detailliertem Geschäftsplan und 2) heisst die Kohle, die Du dann kriegst nimmer Arbeitslosengeld (oder wie halt auch) sondern eben in einer Form Gründerförderung. Die Variante „ALG kriegen und nebenher selbstständig machen“ gibt es meines Wissens nicht. Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren :wink:

Generell würde ich das Thema aber mal mit meinem Berater (bevorzugt persönlich) ansprechen - er kann Dir sicher sagen, unter welchen Umständen was zu beachten ist und auch welche Fördertöpfe eventuell für Dich in Frage kämen.

*wink*

Petzirix

Hallo Asterix,

als ALG-II-Empfänger gibt es für dich keine Ich-AG-Förderung mehr. Du hast die Möglichkeit, zur Unterstützung deiner Selbständigkeit bei der AA eine Hilfe zu beantragen. Mir fällt jetzt gerade nicht ein, wie das genau heißt, ist aber eine KANN-Leistung der AA. Das heißt, die müssen das nicht genehmigen, wenn sie nicht wollen, du hast keinen Rechtsanspruch darauf. Mit Sicherheit brauchst du dafür auch einen Businessplan.

Zu der 15-Stunden-Grenze kann ich dir sagen, dass du, wenn du über 15 Std. die Woche arbeitest, nicht mehr als arbeitslos giltst - Ergebnis: keine Kohle mehr. Bleibst du unter 15 Stunden, wird das Einkommen zwer teilweise angerechnet, aber du bist weiter arbeitslos, kriegst weiter Kohle und musst damit auch dem Arbeitsmarkt und auch den Maßnahmen der AA zur Verfügung stehen.

Mein Tipp: Sprich mal ausführlich mit deinem Berater. Ideal wäre es, wenn du ihm schon mal ein paar konkrete Zahlen nennen kannst zu deiner beabsichtigten Gründung - mit einer vage geäußerten Absicht ist der bestimmt nicht zufrieden.

Viel Erfolg!

HariBoo

guckst Du hier…
Hallo,

also, ich hab die Antwort von Haribo (lustiger Name :wink: gelesen und die enthält leider ein paar kleine Fehler.

Also, ein Nichterscheinen zu der Einladung kann zu einer Minderung Deiner Regelleistung vom AlgII führen. Ich würde vor dem Einladungstermin vorsprechen und Dein Anliegen klären.
Ich-AG geht nicht, es sei denn, Dein Alg ist innerhalb der letzten 4 Wochen ausgelaufen. Was Du beantragen kannst, ist Einstiegsgeld. Die Höhe kann ich Dir leider nicht nennen, weil jeder Träger dies selbst festlegen kann. Wir bei uns zahlen 24 Monate das AlgII weiter und zusätzlich 50% der Regelleistung + 10% für jedes Mitglied Deiner Bedarfsgemeinschaft.

Eine Stundenbegrenzumg auf 15h gibt es im AlgII nicht. Arbeitest Du mind. 15h pro Woche gilst Du nicht mehr als arbeitslo und Du bist von 1-Euro-Jobs, Trainingsmaßnahmen usw. verschont. AlgII-Anspruch kann aber trotzdem noch bestehen, wenn Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.

Jetzt meine Fragen:

  1. Was passiert mit meinem ALG-II, wenn ich ankreuze: „Mehr
    als 15 Stunden“?
    Wird es mir dann komplett gestrichen?

Also: NEIN. siehe oben.

Soweit ich weiss, ist

man als ALG-II-Empfänger doch nicht an die 15-Stunden-Grenze
gebunden, oder? Zumal es ja auch 400-Euro-Jobber gibt, die
mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten.
Und: Es kann ja ein bis zwei Monate dauern, bis das Gewerbe
richtig Einnahmen bringt. Da wäre ja eine Streichung fatal!

Genau. Deswegen gib es das Einstiegsgeld zusätzlich zum AlgII. Gezahlt wird übrigens immer auf eine Schätzung Deiner zukündtigen Einnahmen. Eine rückwirkende Kontrolle gibt es dabei nicht.

  1. Oder ist es sinnvoller, anzukreuzen: „Unter 15 Stunden“?
    Dann stünde man doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
    Will ich eigentlich nicht, sondern mich nach und nach aus
    dem Hilfebezug heraushauen.

Dann hättest Du nur Selbsatändigkeit im Nebeneinkommen und müßtest die TM antreten.

  1. Gesetzt den Fall, ich wähle Nr. 1 und mein ALG-II wird mir
    nicht gestrichen: Habe ich dann - abgesehen davon, dass ich
    meine
    Abrechnung an das Amt monatlich einreichen muss (wg. der
    Anrechnung), dann Ruhe vor Ein-Euro-Jobs und
    Trainingsmassnahmen?
    Schliesslich soll das Ganze ja langfristig aus der Hilfe
    herausführen, und da wären dann solche Massnahmen eher
    hinderlich.

Ja, hab ich oben beschrieben.

  1. Oder sollte ich - um mich gegen eine Sperre abzusichern, am
    Freitag zwar hingehen, aber nichts unterschreiben, sondern dem
    Amt meine Selbständigkeit
    dann mitteilen?

Wie gesagt, entweder vorher hingehen und den Termin in Rücksprache mit Deinem Vermittler absagen oder eben dann dort klären. Ein Einzelgespräch ist allerdings die bessere Alternative.

Auf Eure Antworten freut sich aus dem gallischen Dorf

Euer Asterix

Die Antworten gern gebend Holger