Ich habe vor, mich als Englischlehrerin selbständig zu machen. Bin in USA aufgewachsen und spreche perfect englisch und unterichte auch seit zwei Jahre eine Kindergartengruppe im Kindergarten. Die Kinder sind mit begeisterung dabei und mir macht es auch total viel spass. Jezt ist die Anfrage nach wietere Englischgruppen bei mir so enorm, dass ich mit dem Gedanken spiele auch zu hause eine Gruppe zu unterrichten. Brauche ich, rechtlich gesehen, unbedingt eine Zusatzqualifikationen / Zertifikat um mich als Englischlehrerin für Kinder selbständig zu machen? Muss ich eine Gewerbe anmelden? Die Einnahmen werden , wenn es hoch kommt, vielleicht um die € 300 im Monat betragen. Wie setze ich meine Einnahmen Steuerlich ab?
Danke vorab für Eure Hilfe
alles Gute für Deinen Start in die Freiberuflichkeit. Da es bei Deiner Frage nicht um das Unterrichten an sich geht, vermute ich, daß Du mit dieser Fragestellung in einem anderen Brett besser aufgehoben bist (Steuern / Recht ).
Moin,
ein Gewerbe mußt du in jedem Fall anmelden. Wenn das Einkommen so niedrig ist, werden ggf. anfallende Steuern wieder rückerstattet. Mußte auch ein Gewerbe anmelden, bloß um freiberuflich bei einem Nachhilfeinstitut zu arbeiten… Habe auch kaum einkommen, aber jetzt ein eigenes Gewerbe…
Nein muss sie nicht.
Nach Gewerbeordnung §6 (Anwendungsbereich) fällt „die Erziehung von Kindern gegen Entgelt“ und „das Unterrichtswesen“ nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung.
Mußte auch ein Gewerbe anmelden, bloß um freiberuflich bei
einem Nachhilfeinstitut zu arbeiten…
?? sh oben und unten
Wenn das Einkommen
so niedrig ist, werden ggf. anfallende Steuern wieder
rückerstattet.
Das Steuerrecht definiert in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) die freiberufliche Tätigkeit als: „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“.
„Die Erteilung von Nachhilfe ist kein Gewerbe im rechtstechnischen Sinne sondern eine sog. selbständige unterrichtende Tätigkeit. Soll diese nachhaltig betrieben werden, ist ihre Aufnahme grundsätzlich dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen.
Die Einnahmen in Höhe von 200 bis 400 Euro pro Monat liegen jedoch weit unter dem einkommensteuerlichen Grundfreibetrag. Dieser beträgt für das kalenderjahr 2008 7.664 Euro jährlich (für Alleinstehende). Soweit keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, unter deren Berücksichtigung das zu versteuernde Einkommen dem Grundfreibetrag überschreitet, fällt keine Einkommensteuer an.
Umsatzsteuerlich fallen Sie unter die sog. Kleinunternehmerregelung. Danach wird Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“
Oha,
tja, hätte ich mal bei meinem schleswig-holsteinischen Finanzamt diese Infos bekommen, hätte ich den ganzen sch… Papierkram gar nicht machen müssen… In Bayern scheint das etwas strukturierter zu laufen mit den Informationen.
Wieder was dazu gelernt …
… Jezt ist die Anfrage nach wietere Englischgruppen bei mir so enorm, dass ich mit dem
Gedanken spiele, auch zu hause eine Gruppe zu unterrichten.
Brauche ich, rechtlich gesehen, unbedingt eine
Zusatzqualifikationen / Zertifikat um mich als
Englischlehrerin für Kinder selbständig zu machen?
so weit ich weiß, nicht.
zu hause eine Gruppe zu unterrichten
da würde ich mich mal nach dem Thema „Unfallversicherung“ für die Kinder erkundigen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Unterrichten ist eine freiberufliche Tätigkeit (Anmeldung nur beim
Finanzamt)
Wenn Verkauf von Lehrmaterial mit dazu kommt, wird es zum Gewerbe
(Anmeldung im Gewerbeamt/Stadtverwaltung das FinAmt schickt danach
seinen Fragebogen)
Die Einnahmen werden, wenn es hoch kommt, vielleicht um die € 300 im Monat betragen.
Wie setze ich meine Einnahmen steuerlich ab?
Absetzen? - Im Gegenteil: man muss Steuern zahlen.
Aber ‚nur‘ vom Gewinn (Gewinn = Einnahmen - Ausgaben)