Selbständig als Künstlerin - dumme Frage

Hiho,

es gibt keine dummen Fragen, hoffe ich. :wink:

Kurz zu meiner Situation: Ich (früher als Fernsehredakteurin tätgi) bin seit zweieinhalb Jahren vollzeitlich mit der Aufzucht und Pflege eines zweieinhalbjährigen Sohnes befaßt. Nun stehe ich vor einer Rückkehr in den Beruf und habe auch ein gutes Angebot.

Nur: Ich möchte eigentlich nicht. :wink:

Statt dessen erwäge ich, mich als Künstlerin selbständig zu machen. Habe auch ein künstlerisches Gewerbe begonnen, mit dem ich (bislang aus Spaß und ohne damit Geld zu verdienen) bisher recht erfolgreich bin.

Nun habe ich aber keine, auch nur die leiseste Ahnung, wie man sowas macht. Bin ich dann eine Ich-AG? Kann eigentlich nicht sein, da ich ja vorher keinerlei Arbeitslosengeld o.Ä. bezogen habe. Aber irgendwo muß ich mich doch hinwenden und kund tun, daß ich nun als freischaffende Künstlerin willig Steuern an den Fiskus abgeben möchte, oder? Irgend eine erste Stelle, an die ich mich wenden kann/sollte/muß? Irgendwas zu beachten?

Momentan wäge ich ab, was ich lieber tun möchte bzw. sollte, und denke, ein paar grundsätzliche Informationen wären hilfreich, aber ich weiß noch nicht mal, wo ich zu suchen beginnen soll. *doof*

Danke fürs geduldige Zulesen.
Herzlichst,
Nike

Servus Nike,

Bin ich dann eine Ich-AG?

Sei froh: Nein.

Zur Einordnung: Du bist „Einzelunternehmerin“ (d.h. eine natürliche Person, welche ein Unternehmen betreibt, ohne besondere Rechtsform), die als Künstlerin Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (> § 18 Abs 1 EStG) bezieht. Also - zur Begriffsklärung: Es liegt kein Gewerbebetrieb vor!

Aber irgendwo muß ich mich doch hinwenden und kund tun,
daß ich nun als freischaffende Künstlerin willig Steuern an
den Fiskus abgeben möchte, oder?

Ja. Nämlich an das örtlich zuständige Finanzamt selber. Die Gemeinde hat bloß mit Gewerbeanmeldungen zu tun. Den Begriff „freischaffend“ ersetzt Du im Umgang mit Fiskus und anderen Behörden immer mit „freiberuflich tätig“, dann ist das von vornherein eindeutig.

Ferner an die KSK, Künstlersozialkasse, zur Klärung Deines sozialversicherungsrechtlichen Status. Das ist eine ziemlich spezielle Angelegenheit, für die die KSK in den 1980er Jahren ins Leben gerufen worden ist. In diesem Kontext lieber zum Schmidt als zum Schmidtchen.

Eventuell auch an die Rentenversicherungsanstalt (noch: BfA), um über das Schicksal ggf. früher mal gezahlter Beiträge und deren künftige Verwertung zu reden. Auch hier kann der Status KSK-versichert zwischen Fisch und Fleisch eine Rolle spielen.

In allen diesen Zusammenhängen von vornherein nie von Gewerbe reden, das bringt bloß Verwirrung und lästige Rückfragen.

Und mit Einzelfragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, eigenen Aufzeichnungen, Gewinnermittlung, Umsatzsteuer etc. bist Du natürlich drüben im Steuerbrett willkommen. Eine/r von der Goldenen Sieben dort (ich hoffe, ich hab richtig gezählt - sind aber schon eher zehn, glaube ich) weiß immer Bescheid. Wie Du aus anderem Zusammenhang weißt, wirst Du dort aber nicht persönlich geholfen, sondern Dein Fall wird akademisch diskutiert - unter der Voraussetzung, dass es nicht Deiner ist, sondern irgendeiner. Das kann aber auch nützlich sein, bisweilen.

Der nicht grad bitterste, aber lästigste Kelch, nämlich die Finanz- und Liquiditätsplanung für das Ganze, wird bei Dir keine bedeutende Rolle spielen, wenn Du das Glück hast, schon jetzt bevors richtig losgeht, von Erfolg sprechen zu können.

Ach, wer da mitreisen könnte…

Schöne Grüße - toi toi toi

MM

Hi nike,

der joku hat hier sehr gute Tipps ins Netz gestellt, wenn du dich da durchklickst, weißt du erstmal das Wichtigste:

http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Gruß

Petz

liebe nike,

als künstlerin bist du zweifelsfrei freiberuflerin. (ich-AG is nich, wie du ja schon selber bemerkt hast.)
deine geplante tätigkeit meldet du einfach als freiberuflich beim finanzamt an und bekommst eine steuernummer.

wenn du einen erheblichen teil deines einkommens aus deiner künstlerischen tätigkeit beziehst und dieser anteil über - ich glaube - 12.000,- € liegt, solltest du zu deinem eigenen wohle versuchen, bei der künstlersozialkasse aufnahme zu finden. (für nähere auskünfte stehe ich auch gern per mail zur verfügung.)

herzliche grüße
ann

Hallo Nike

Vorweg, dumme Fragen gibts wirklich nicht (auch wenn hier manche User der Meinung sind unter nem Prof. Titel sollte man hier nicht innne sein) !

Wenn du staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchtest, was du auch nicht abwägen solltest wegen Versicherungen etc., dann hast du die Möglichkeit zwischen einer Ich-AG,und dem Überbrückungsgeld.
Die Förderung der Ich-AG geht bis Max 3 Jahre, wobei die Mon. Leistungen von Jahr zu Jahr gekürzt werden, auch musst du jene jedes Jahr neu beantragen.
Die Förderung inform von Überbrückungsgeld gibts nur 6 Monate und richtet sich nach deinem letzten Einkommen.

Gute Tips bekommst du hier: http://www.ich-ag-foerderung.de/

Aaaaaber, du müsstest dich dann nun Arbeitsuchend melden und min. 1.mal Arbeitslosengeld bezogen haben!

Gruß und viel Erfolg,

Mathias

N.S. Was entspringt denn deinen künstlerischen Fähigkeiten?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Anspruch auf ALGI nach zweieinhalb Jahren Pause
Servus Mathias,

mit oder ohne Doktorhut: Was veranlasst Dich zu der Einschätzung, in der beschriebenen Situation könnte Anspruch auf ALGI bestehen?

Schöne Grüße

MM