Selbständig als med. Schreibkraft

Hallihallo! Wer hat Ahnung? Was kann man für einen Stundensatz verlangen, wenn man sich als Schreibkraft (Büro bzw. Medizin) selbständig macht (freiberufliche Schreibkraft). Gibt man da beim „Arbeitgeber“ brutto oder netto an. Worauf ist zu achten? Wäre schön, wenn mir jemand ein paar Tips geben könnte. Danke schön. Gruß M.

Hallo M.,

Hallihallo! Wer hat Ahnung? Was kann man für einen Stundensatz
verlangen, wenn man sich als Schreibkraft (Büro bzw. Medizin)
selbständig macht (freiberufliche Schreibkraft).

  1. Der „Marktwert“ ergibt sich aus einer Gegenüberstellung dessen, was ein Arbeitgeber für einen Festangestellten bezahlen muß sowie dem Vergleich, wieviel ihm die Flexibilität eines Selbstständigen mehr wert ist. Dazu solltest Du eine Personalkostenrechnung erstellen, in der herauskommt, was ein AN einen AG inkl. aller Nebenkosten (AG-Anteil Lohnnebenkosten, Urlaub, Krankheit usw.) kostet.

  2. Du solltest wissen, wieviel Du verlangen mußt, um langfristig am Markt bleiben zu können. Dazu gehören Kosten für eigene Versicherung, evtl. auftretende Krankheit, Urlaub (wird zwar am Anfang nichts werden, aber man sollte ihn auf jeden Fall kalkulieren) sowie nicht abrechenbare Zeiten (Aquise, Fahrt usw.).

  3. Du solltest 1. und 2. gegenüberstellen und daraus dann Deinen Verkaufspreis bilden, der aber im Durchschnitt auf jeden Fall > 2. liegen muß.

Gibt man da
beim „Arbeitgeber“ brutto oder netto an.

Hier liegt ein Irrtum Deinerseits vor. Es gibt bei einem Selbstständigen kein Brutto oder Netto, lediglich die Frage „mit oder ohne MwSt.“ Da ein AG die MwSt. (fast) immer als Vorsteuer absetzen kann, solltest Du Werte ohne MwSt. angeben, dies aber auch in einem Satz im Angebot formulieren („Preise zzgl. MwSt.“). Achtung: als Kleinunternehmerin bist Du evtl. von MwSt. befreit, daher bitte unbedingt vorher prüfen !

Worauf ist zu achten?

Dass Du nicht als Scheinselbstständige bewertet wirst, denn dann hast Du und Dein Auftraggeber finanzielle Probleme…
(Kriterien: weitere Auftraggeber, Weisungsgebundenheit, Ort der Ausführung, Möglichkeit zur Stellung von anderen Personen usw.)

Wäre schön, wenn mir jemand ein paar Tips geben könnte. Danke
schön. Gruß M.

Gern geschehen, allerdings habe ich das Gefühl, dass Du noch nie etwas mit Selbstständigkeit zu tun hattest. Ich würde Dir daher unbedingt raten, Dir 1. einen Steuerberater zu nehmen und 2. dringend einen Existenzgründerkurs (z.B. VHS oder in Existenzgründerzentren) zu besuchen.

Grüsse

Sven