eine Bekannte von mir hat vor einigen jahren eine Lehre als Damenschneiderin gemacht. Seither schneidert sie für Bekannte und auch Karnevalsgesellschaften. Nachdem ihre letzte FIrma geschlossen hat, möchte sie sichnun selbständig machen.
Sie hat nicht ihren Meister als Schneiderin. Kann Sie trotzdem ein Gewerbe anmelden. Ich konnte im Internetbereich ohne Probleme ein Gewerbe anmelden. Geht das auch im Schneiderhandwerk.
wenn Deine Bekannte Deutsche ist, braucht sie einen Meisterbrief. Kommt sie aus irgend einem anderen EU-Land, steht ihrer Selbständigkeit nichts im Wege.
Inzwischen gibt es aber mehrere Beispiele von Leuten ohne Meisterbrief, denen zunächst die Handwerkskammer das Gewerbe untersagt hatte, die aber nach langer gerichtlicher Auseinandersetzung letztlich siegten. Vielleicht steuert jemand noch die Urteile und Aktenzeichen bei.
Ansonsten funktioniert die Sache über die handwerksähnliche Tätigkeit als Änderungsschneiderin.
Wie Wolfgang schon sagte, kann sich deine Bekannte als Änderungsschneiderin selbständig machen. Aber: Sie darf dann weder maßangefertigte Kleidung herstellen noch in Serie fertigen. Vorteil ist allerdings, daß Änderungsschneidereien m.W.n. nicht automatisch Beiträge zu Innung, Handwerkskammer etc. entrichten müssen. Die brechen kleinen Schneidereien finanziell nämlich schnell den Hals.
man kann neben der handwerksähnlichen Tätigkeit noch folgendes nutzen: Kunst oder (industrielle) Serienfertigung. Die künstlerische Tätigkeit (warum nicht auch als Schneiderin?) geht an der Handwerkskammer vorbei und auch die Serienfertigung.
Merke: Um z. B. selbständig Autos zu konstruieren und damit in beliebiger Stückzahl das ganze Land zu beglücken, brauchst Du keinerlei Qualifikation. Wehe aber, Du wechselst an dem von Dir konstruierten und gebauten Auto den vergammelten Auspuff aus, dann macht man Dir die Firma dicht, weil man zum Auspuffwechseln eben die mit dem Meisterbrief verbundene besondere Qualifikation braucht. Ist doch logisch - oder?
Die weiteren Möglichkeiten bestehen in einem schier endlosen und sündhaft teuren Prozess gegen die Kammer. Das hat letztlich wohl gute Erfolsaussichten, aber die Kammern gehen hartleibig durch alle Instanzen. Die letzte Möglichkeit besteht im Abwarten. Es ist nur eine Frage der Zeit, daß der Meisterzwang gekippt wird, weil es die Benachteiligung deutscher Staatsangehöriger gegenüber Bürgern anderer EU-Ländern gibt, die hier jedes Handwerk ausüben dürfen.
man kann neben der handwerksähnlichen Tätigkeit noch folgendes
nutzen: Kunst oder (industrielle) Serienfertigung. Die
künstlerische Tätigkeit (warum nicht auch als Schneiderin?)
geht an der Handwerkskammer vorbei und auch die
Serienfertigung.
zweiteres wäre dann mit einer Zwangsmitgliedschaft bei der IHK verbunden. In beiden Fällen jedoch läßt einen die HWK nicht so einfach gehen. Das Ganze endet dann ziemlich oft vor den Gerichten => teuer.
… Zwangsmitgliedschaft bei der IHK
verbunden. In beiden Fällen jedoch läßt einen die HWK nicht so
einfach gehen. Das Ganze endet dann ziemlich oft vor den
Gerichten => teuer.
Hallo Sven,
vollkommen zutreffend. Allerdings gehts bei der IHK „nur“ um die Größenordnung von ein paar hundert sinnlos ausgegebenen Mark und bei der HWK um das Gewerbeverbot. Die klagen bis vor den BGH. Dort verlieren sie, haben den Existenzgründer aber vorher an den Rand des Ruins gebracht.
vollkommen zutreffend. Allerdings gehts bei der IHK „nur“ um
die Größenordnung von ein paar hundert sinnlos ausgegebenen
Mark und bei der HWK um das Gewerbeverbot.
Wobei Dich die IHK zwar willkommen heißt, aber eindeutig darauf hinweist, dass man mit der HWK nicht ins Gehege kommen möchte (das war die Absage, als ich mit einer 50-Mitarbeiter-Textilreinigung dort angefragt habe).
Die klagen bis vor
den BGH. Dort verlieren sie, haben den Existenzgründer aber
vorher an den Rand des Ruins gebracht.
Somit haben sie 1. das Ziel erreicht und 2. am Ende doch gewonnen.
Hi,
es ist hartes Brot, als Schneiderin selbst. das mal vorweg.
Du mußt zur Handwerkskammer und idch in dei Handwerksrolle eintragen lassen, Auf Antrag wird der Beitrag ermäßigt, da das Einkommen ja sehr niederig sein wird, es wrid dann auch von Der HWK ein nierigerer Beitrag angesetzt.( Rolle für handwersähnliches Gerwerbe ohne Meister.)
2. hat sich europaweit einiges geändert, was den Meister betrifft, ab 47 Jahren braucht man keinen Meister mehr, mit Ausnahmegenehmigung der HWK kann man auch n. Meisterbetrieb anmelden, da erklärst du, daß du den Meister nachholst, dies kann sich dann Jahre hinziehen, weil du den Meister jetzt in einzelnen Teilen ablegen kannst, zeitlich unbegrenzt, daher kannst du dann auf Jahre hinaus Maßschneiderei betreiben und nicht nur Änderungsschneiderei.
Man muß zäh bei den Handwerkskammern bleiben, sonst behaupten die, sie wüßten von dieser Regelung noch nichts so recht, gerade, was das Europrecht diesbezüglich betrifft.
Tschß