Selbständig als Subunternehmer

Hallo liebe Forenmitglieder,
mein Arbeitgeber hat mir angeboten für Ihn als Subunternehmer tätig zu werden,was mir auch sehr gelegen kommt. Bevor ich mich demnächst ausführlich bei einem Steuerberater informieren werde,habe ich vorab ein paar fragen. Das Bruttogehalt soll bei 3500€ liegen. Ich möchte auch in der GKV bleiben. Kann mir jemand sagen welche Abgaben bzgl. Steuern etc. von den 3500€ zu entrichten sind,und was unterm Strich übrig bleibt???

Vielen Dank und liebe Grüße

Zunächst mal kann man die Frage nicht beantworten, weil sie gegen FAQ 1129 verstößt.

Und selbst,
wenn die Frage nicht gegen FAQ 1129 verstoßen würde,
könnte man sie nicht beantworten, weil man die Kosten des Selbständigen nicht kennt;
oder soll es sich hier sozialversicherungsrechtlich um eine Scheinselbständigkeit handeln ?

Hallo,

niemals vergessen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndi…

Grüße

godam

Was quatscht Ihr hier immer von Scheinselbsständigkeit???
Ich erhalte durch die Arbeit mehr Geld,und die Firma hat weniger Unkosten.
Wer keine Sachliche Diskussion führen kann oder will,der sollte sich seine blöden Kommentare in seine Haare schmieren!!!

Blödsinn
Du erhhältst brutto mehr Geld, musst aber für alle deine Kosten incl. der Versicherungen ( Krankenkasse, Arbeitslos, Renten, Sozial, etc ) selbst aufkommen.

Und somit stimmt dein Satz: Die Firma hat weniger Unkosten.

Weil DU nämlich diese ganzen Lohnnebenkosten aus deiner Tasche löhnen musst!

und nun könnte ich dir auch noch vorrechnen, welche kümmerliche Summe dir bei 3,5k brutto übrig bleibt, aber ich habe dann keine Bock, auch so primitiv blöd angemacht zu werden, wie mein Vorschreiber…

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Ich mache hier niemanden blöd an,ich mag es nur nicht das einige Leute meinen etwas zu wissen,und hier irgendeinen Blödsinn verzapfen. Ich habe eine ganz normale Frage gestellt,und erwarte dann auch eine ganz normale Antwort!!!

Ich stimme dir uneingeschränkt zu.

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Ich mache hier niemanden blöd an,ich mag es nur nicht das
einige Leute meinen etwas zu wissen

Die meine nicht etwas zu wissen, die wissen wirklich etwas.
Das, was du beschreibst, deutet nunmal massiv auf Scheinselbständigkeit hin. Und das kann teuer werden.

und hier irgendeinen
Blödsinn verzapfen.

Blödsinn? Sei froh, daß dich jemand gewarnt hat.

Abgesehen davon: Der hauptprofiteur von der Konstruktion ist dein Arbeitgeber. Du trägst eine Menge Risiko, und ob wirklich mehr übrigbleibt, ist die fraglich.

M.

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Die Tätigkeiten beziehen sich ja nicht nur auf meinen Arbeitgeber,bin ja auch in anderen Bereichen tätig!!!

Hallo,
was genau übrigbleibt, kann hier niemand sagen, weil das von der Branche abhängt. Als Subunternehmer musst Du ja alle Kosten selber tragen. Auch Rücklagen für Krankheitsfälle und Arbeitslosigkeit musst Du selbst bilden.

Das Bruttogehalt soll
bei 3500€ liegen.

Eine (grobe) Faustregel sagt: 3500 Euro bei Selbständigen entsprechen 1750 euro bei Angestellten.

Ich möchte auch in der GKV bleiben.

Also zahlst Du den doppelten Krankenkassensatz.

Kann mir
jemand sagen welche Abgaben bzgl. Steuern etc. von den 3500€
zu entrichten sind,

Simd die 3500 mit oder ohne UST?

>und was unterm Strich übrig bleibt???

900, vielleicht 1000.

M.

Vielen Dank und liebe Grüße

Die Tätigkeiten beziehen sich ja nicht nur auf meinen
Arbeitgeber,bin ja auch in anderen Bereichen tätig!!!

Und weil man das hellsehen können muss, pflaumst du hier hilfsbereite Leute an?

M.

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Hallo!

erst überlegte ich, ob ich mir die Mühe einer Antwort antun soll, denn du neigst zu unangemessen rotzigen Reaktionen, wenn etwas nicht in dein offenkundig irriges Bild passt. Weil du aber kein Einzelfall bist, weil viele Arbeitgeber versuchen, sich vor den Verpflichtungen zu drücken, die Anstellungsverträge mit sich bringen, schreibe ich dennoch.

mein Arbeitgeber hat mir angeboten für Ihn als Subunternehmer
tätig zu werden …

Der Arbeitgeber macht so ein Angebot, um Geld zu sparen. Weil aber Finanzamt und Sozialkassen nach wie vor ihr Geld haben wollen, gibt es nur eine Stelle, an der sich sparen lässt. Das bist du! Dein Arbeitgeber kann eine Menge Geld sparen, weil ihn Kündigungsschutz, Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Lohnkosten bei Auftragsmangel gar nicht mehr interessieren müssen. Diese Kosten und Risiken will er abwälzen - auf dich.

Das Bruttogehalt soll bei 3500€ liegen.

Kann nicht sein. Als Selbständiger bekommst du nämlich kein Gehalt. Du erhältst Aufträge oder auch nicht. Und wenn du einen Auftrag bekommst, diesen einwandfrei bearbeitest und danach eine Rechnung schreibst, erhältst du binnen einer zu vereinbarenden Frist eine Zahlung. Aber im Unterschied zum Angestellten, der über sein vom Arbeitgeber überwiesenes Gehalt verfügen kann, darfst du als Selbständiger die Zahlungseingänge auf dem Konto nicht verfrühstücken. Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung musst du selbst bedienen. Außerdem will das Finanzamt von dir Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer sehen. Ist alles nicht schlimm, müssen alle anderen Selbständigen auch machen.

Die 3.500 € sind also kein Gehalt. Nehmen wir an, es ist dein Monatsumsatz und nehmen wir dabei an, dass es der Nettobetrag der von dir zuvor geschriebenen Rechnung ist, die Umsatzsteuer also dazu kommt. Auch ohne genau zu rechnen ist erkennbar, dass es richtig eng wird. Urlaub kannst du vergessen. Dann kommt nämlich kein Geld 'rein, aber die Kosten laufen weiter und Reserven kannst du bei den mickrigen Einkünften nicht bilden. Krankheit wirst du ignorieren. Und falls sich eine Krankheit nicht ignoerieren lässt, bist du binnen kürzester Frist ein Fall für’s Jobcenter und Hartz IV.

Du schilderst den typischen Fall eines Arbeitgebers, der versucht, die einschlägige Naivität und Unerfahrenheit seiner Mitarbeiter zu nutzen, um sie in die Scheinselbständigkeit zu drängen. Im Regelfall ohne die geringste Ahnung von kaufmännischen Belangen und Unternehmensführung und natürlich ohne Unternehmenskonzept kann es für die Betroffenen nur schief gehen. Dieses Spiel pflegt in Varianten in immer gleicher Weise zu enden, nämlich im finanziellen Ruin des scheinselbständigen Subunternehmers.

Als Selbständiger brauchst du eigenen Kontakt zum Markt, musst Aufträge akqurieren und darfst dich niemals von nur einem Auftraggeber abhängig machen. Als von nur einem Auftraggeber abhängiger Subunternehmer bist du nicht wirklich selbständig, stehst nicht auf eigenen Unternehmerbeinen, sondern bist abhängig, ohne die Sicherheit des sozialen Netzes eines abhängig Beschäftigten.

Gruß
Wolfgang

@Wolfgang Dreyer

Ich habe keine „rotzige Reaktion“ gezeigt.
Ich hatte hier lediglich eine normale Frage gestellt bzgl. einer Selbsständigkeit,und erwarte darauf auch eine normale vernünftige Antwort. Was ich garnicht mag,sind Leute die dummes Zeug reden wie „Scheinselbsständigkeit“ usw.ohne sich näher zu informieren um was es genau geht!!!
Ich nehme auch gerne Belehrungen an,und lasse mich informieren…aber nicht auf solch einer Basis!!!

Ich habe keine „rotzige Reaktion“ gezeigt.

Doch. Und du tust es grade schon wieder.

Was ich garnicht mag,sind Leute die
dummes Zeug reden wie „Scheinselbsständigkeit“ usw.ohne sich
näher zu informieren um was es genau geht!!!

Soll man dir die Würmer aus der Nase ziehen? Das was du in der frage beschreibst, stinkt vorne und hinten nach Scheinsebständigkeit. Und darauf wurdest Du freundlich hingewisen, und du hast zurückgepampt.

M.

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Guten Abend!

Ich hatte hier lediglich eine normale Frage gestellt bzgl.
einer Selbsständigkeit,und erwarte darauf auch eine normale
vernünftige Antwort. Was ich garnicht mag,sind Leute die
dummes Zeug reden wie „Scheinselbsständigkeit“ usw.

Was du beschrieben hast, gehört zu den typischen Entstehungsgeschichten von Konfigurationen, die man als Scheinselbständigkeit bezeichnet. Dem Text ist zu entnehmen, dass dir nicht klar ist, worauf du dich einlässt. Sonst würdest du nämlich nicht von Gehalt reden. Ferner lässt deine Frage erkennen, dass du kaufmännisch unbedarft bist. Das ist keine Schande, aber für eine Selbständigkeit ist es die beste Voraussetzung zum Scheitern.

ohne sich näher zu informieren um was es genau geht!

Deinem Text ist zu entnehmen, dass das Vorhaben zu einer abhängigen Kümmerexistenz führt und dass dir kaufmännisches Wissen fehlt.

Mit Ausnahme der Pflegeversicherung sowie eines 0,9 %-Sockels bei der Krankenversicherung verdoppeln sich deine Aufwendungen für die Sozialversicherung durch eine Selbständigkeit, weil du die Arbeitgeberanteile selbst tragen musst. Außerdem brauchst Du eine Versicherung, die notfalls einspringt, wenn du irgendwelche Schäden in dann für dich ja fremden Betriebsräumen deines bisherigen Arbeitgebers anrichtest. Du brauchst Rücklagen für Urlaub und Krankheit. In solchen Zeiten hast du nämlich kein Einkommen, musst aber trotzdem Steuervorauszahlungen und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Daneben brauchst du mindestens die freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft mit einer Unfallversicherung. Ob Arbeitsmittel und z. B. ein beruflich genutztes Kfz erforderlich sind, kann ich ohne Kenntnis der Tätigkeit nicht beurteilen. An der Stelle schaufeln sich viele Leute ihr finanzielles Grab, indem sie nämlich jahrelang laufende Leasingverträge unterschreiben, von ihrem einzigen Auftraggeber aber von jetzt auf gleich vom Hof geschickt werden können. Aber das ist bei dir natürlich nicht der Fall. Da hat sich dein zukünftiger Auftraggeber (der tatsächlich immer noch dein Chef sein wird) selbstverständlich vertraglich an dich gebunden, solange du Leasingverpflichtungen hast … macht natürlich keiner. Vielmehr will sich dein bisheriger Chef Lasten vom Hals schaffen, die du gar nicht tragen kannst. Der Unterschied zwischen dir und deinem Chef: Er weiß es!

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

zeig mir mal die Firma, die aus lauter Menschenliebe Geld verschenkt zugunsten der Mitarbeiter…

Einen Rechner für Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil findest du hier:
http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/…

Du must also beide Teile Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil zusammen zahlen weil du dein eigener Arbeitgeber jetzt bist.

Wie ist das geregelt, wenn dein Auftraggeber mal keinen Auftrag hat, oder einen billigeren gefunden hat, ders für 3200 € macht?

Grüße
miamei

Lasse Dich von Anwalt oder Gewerkschaft beraten!
Das Angebot des Arbeitgebers, Deine vielleicht 3000€ Brutto als Angestellter in 3500€ gegen Rechnung als Selbstständiger umzuwandeln, hat nur ein Ziel: Verminderung der Kosten für den Arbeitgeber!

Die 3500€ kannst Du nicht annähernd behalten. Davon gehen ab:
-1500€ für Sozialversicherungen und Rücklagen bei Auftragsflaute
(vergleichbar mit den Versicherungen + Kündigungsfrist- Zahlungen der Angestellten)
-xxx€ für Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenshaftpflicht
-xxx€ für Steuerberater, Telefon, Internet, Fahrkosten
-IHK, GEZ

Am Ende hast Du vielleicht 2000€, auf welche Du noch Steuern zahlen mußt.
Im Vergleich zum Arbeitnehmer mit 3000€ brutto liegst Du als Selbstständiger mit 3500€ geschriebenen Rechnungen dramatisch schlechter.

Nochmal mein Rat: Ab zur Beratung beim Anwalt oder Gewerkschaft!

Erdbeerzunge

Wieviel verdienst Du jetzt brutto im Jahr?
Eine Frage:
Wieviel zahlt Dir Dein jetziger Arbeitgeber bisher pro Jahr brutto (Gehalt, Urlaubsgeld, Dienstwagen etc.)?

Mit dieser Angabe könnte man schätzen, ob sich die 3500€ Rechnungsstellung pro Monat lohnen oder nicht.

Erdbeerzunge

Danke
Danke, dass es solch beratungsresistenten Menschen wie dich gibt, die mir meinen Job in der Betriebsprüfung sichern.

Man könnte den Knackpunkt ja mit ein paar wenigen Fragen klären, aber du möchtest ja nicht. Nun ja, soll jeder selbst entscheiden, wenn der schnöde Mammon lockt.

Trotzdem ein herzliches Dank.

Greetz
S_E

PS: Nur um es mal klarzustellen, und völlig fiktiv formuliert: Selbst WENN es ab dem Zeitpunkt der Selbstständigkeit weitere Auftraggeber geben sollte (was es natürlich tut, normal, wenn man eine 40 Stunden-Woche nur bei einem Auftraggeber hat), heißt das noch lange nicht, dass dann der Drops hinsichtlich der Scheinselbstständigkeit gelutscht ist. Der Zahn wurde schon vor Jahren gezogen, in dem der alte § 7b SGB IV abgeschafft wurde.

Hallo Wolfgang,

kann dir nur beipflichten: Ich habe aus ähnlichen Gründen nichts geschrieben, aber will deinen sinnvollen Kommentar zugunsten anderer Hilfesuchender gerne ergänzen:

Du schreibst:

Du schilderst den typischen Fall eines Arbeitgebers, der
versucht, die einschlägige Naivität und Unerfahrenheit seiner
Mitarbeiter zu nutzen, um sie in die Scheinselbständigkeit zu
drängen. Im Regelfall ohne die geringste Ahnung von
kaufmännischen Belangen und Unternehmensführung und natürlich
ohne Unternehmenskonzept kann es für die Betroffenen nur
schief gehen.

Dazu fällt mir ein, dass es sogar dreiste Arbeitgeber gibt, die ihren Noch-Arbeitnehmern das Schreiben des Konzeptes durch einen gewieften Steuerberater o.ä. anbieten, damit die Arbeitnehmer auch ja den Existenzgründerzuschuss bekommen und der AG eben spart. Ich kann gar nicht sagen, wie hinterf…ig ich das finde – für den naiven Arbeitnehmer wie auch für die Beiträge zahlende Gemeinschaft, weil billigend in Kauf genommen wird, dass der AN scheitert und in einer Schuldenfalle landet. Bitte nehmt solche Angebote keinesfalls an! Man kann es einfach nicht oft genug sagen!

Grüße
sgw

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