Hallo!
erst überlegte ich, ob ich mir die Mühe einer Antwort antun soll, denn du neigst zu unangemessen rotzigen Reaktionen, wenn etwas nicht in dein offenkundig irriges Bild passt. Weil du aber kein Einzelfall bist, weil viele Arbeitgeber versuchen, sich vor den Verpflichtungen zu drücken, die Anstellungsverträge mit sich bringen, schreibe ich dennoch.
mein Arbeitgeber hat mir angeboten für Ihn als Subunternehmer
tätig zu werden …
Der Arbeitgeber macht so ein Angebot, um Geld zu sparen. Weil aber Finanzamt und Sozialkassen nach wie vor ihr Geld haben wollen, gibt es nur eine Stelle, an der sich sparen lässt. Das bist du! Dein Arbeitgeber kann eine Menge Geld sparen, weil ihn Kündigungsschutz, Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Lohnkosten bei Auftragsmangel gar nicht mehr interessieren müssen. Diese Kosten und Risiken will er abwälzen - auf dich.
Das Bruttogehalt soll bei 3500€ liegen.
Kann nicht sein. Als Selbständiger bekommst du nämlich kein Gehalt. Du erhältst Aufträge oder auch nicht. Und wenn du einen Auftrag bekommst, diesen einwandfrei bearbeitest und danach eine Rechnung schreibst, erhältst du binnen einer zu vereinbarenden Frist eine Zahlung. Aber im Unterschied zum Angestellten, der über sein vom Arbeitgeber überwiesenes Gehalt verfügen kann, darfst du als Selbständiger die Zahlungseingänge auf dem Konto nicht verfrühstücken. Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung musst du selbst bedienen. Außerdem will das Finanzamt von dir Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer sehen. Ist alles nicht schlimm, müssen alle anderen Selbständigen auch machen.
Die 3.500 € sind also kein Gehalt. Nehmen wir an, es ist dein Monatsumsatz und nehmen wir dabei an, dass es der Nettobetrag der von dir zuvor geschriebenen Rechnung ist, die Umsatzsteuer also dazu kommt. Auch ohne genau zu rechnen ist erkennbar, dass es richtig eng wird. Urlaub kannst du vergessen. Dann kommt nämlich kein Geld 'rein, aber die Kosten laufen weiter und Reserven kannst du bei den mickrigen Einkünften nicht bilden. Krankheit wirst du ignorieren. Und falls sich eine Krankheit nicht ignoerieren lässt, bist du binnen kürzester Frist ein Fall für’s Jobcenter und Hartz IV.
Du schilderst den typischen Fall eines Arbeitgebers, der versucht, die einschlägige Naivität und Unerfahrenheit seiner Mitarbeiter zu nutzen, um sie in die Scheinselbständigkeit zu drängen. Im Regelfall ohne die geringste Ahnung von kaufmännischen Belangen und Unternehmensführung und natürlich ohne Unternehmenskonzept kann es für die Betroffenen nur schief gehen. Dieses Spiel pflegt in Varianten in immer gleicher Weise zu enden, nämlich im finanziellen Ruin des scheinselbständigen Subunternehmers.
Als Selbständiger brauchst du eigenen Kontakt zum Markt, musst Aufträge akqurieren und darfst dich niemals von nur einem Auftraggeber abhängig machen. Als von nur einem Auftraggeber abhängiger Subunternehmer bist du nicht wirklich selbständig, stehst nicht auf eigenen Unternehmerbeinen, sondern bist abhängig, ohne die Sicherheit des sozialen Netzes eines abhängig Beschäftigten.
Gruß
Wolfgang