Kannmir jemand sagen ob man sich als ausgelehrnter teilezurichter sebständig machen kann
Hallo Grußloser,
Kannmir jemand sagen ob man sich als ausgelehrnter
teilezurichter sebständig machen kann
Man darf nur nicht ein Gewerbe ausüben, für die Meisterpflicht nach der HWO besteht. Findet man in der Anlage A zur HWO. Beispiele wären: Metallbauer, Feinwerkmechaniker.
Gruß
Otto
Also in kurzer form Ja
Danke für die antwort
Gruß Robert