Selbständig arbeiten als Nicht-EU-ler in D?

Meine brasilianische Frau lebt mit mir in Deutschland seit über einem Jahr. Sie hat jetzt nach der einjährigen Aufenthaltserlaubnis eine eine 2-jährige bekommen (nur weil der Pass dann abläuft, sonst wären sicherlich auch 3 Jahre kein Problem gewesen).
Sie möchte sich selbständig machen als Kosmetikerin, Nageldesignerin und mobile Friseurin. Da gibt es zumindest keinen Meisterzwang.

Sie hat die Deutschprüfung B1 vermutlich bestanden (Ergebnis am kommenden Montag).

Muss Sie die AB extra um Erlaubnis fragen, oder kann Sie einfach mit der Selbständigkeit beginnen? Sie hat ja eine Arbeitserlaubnis im Pass stehen. Ist diese aber nur begrenzt auf Nichtselbständige Arbeit?

Die AB bei uns ist sehr stressig, daher vorab mal hier die Frage im Forum an evtl. erfahrene Selbständige.

Danke schonmal für Antworten :smile:

Hallo,
die AB gilt auch für eine selbständige Tätigkeit.
Wenn Deine Frau anfängt, muss sich sich zu Beginn mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Formlos schildern, was sie vorhat, dann erhält sie einen Fragebogen und anschließend eine Steuernummer.
Gute Infos gibts auch bei der Agentur für Arbeit in den sogenannten Gründerseminaren.

Viele Grüsse
C.J.

Hallo Nostradamus,
tut mir leid, da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Damit bin ich überfragt. Antwort gibt es evtl. aber auch bei der IHK bzw. Handwerkskammer.

Schönen Abend.

Helmut Rewitzer
0173 - 643 98 51

Hallo,

dazu kann ich leider als EU-Bürgerin nichts sagen.
Sorry!