Ich verdiene als Selbständige zu wenig Geld, um die private Krankenversicherng zu bezahlen. Was passiert, wenn ich mich auf einen Arbeitsvertrag einlasse zu 451 Euro im Monat. Läuft die Private Versicherung dann weiter?
Ich verdiene als Selbständige zu wenig Geld, um die private
Krankenversicherng zu bezahlen. Was passiert, wenn ich mich
auf einen Arbeitsvertrag einlasse zu 451 Euro im Monat. Läuft
die Private Versicherung dann weiter?
Du willst also deine selbständige Tätigkeit aufgeben ?
Das wäre in dem Zusammenhang auch noch die Frage: Kann ich überhaupt freiberuflich Selbständig sein UND einen Arbeitsvertrag über 451 Euro haben?
Das wäre in dem Zusammenhang auch noch die Frage: Kann ich
überhaupt freiberuflich Selbständig sein UND einen
Arbeitsvertrag über 451 Euro haben?
Ja
Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write
FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>Versicherungen
auch ohne Gruß
Die Frage ist wohl nicht so einfach …
Ich bin gefragt worden, ob ich Selbständig bleiben möchte?
Wenns geht, ja.
Bin ich denn dann weiterhin privat versichert oder
ist die Private dann automatisch beendet und
mein ‚‚Arbeitgeber‘‘ muss mich dann versichern?
Wenn hier keiner antworten darf, vielleicht weiß ja wer, wo ich mich erkundigen kann.
Guckst du § 5 Abs. 1 und 5 SGB V:
_(1) Versicherungspflichtig sind
Nr. 1 Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist._
-> ich nenne sie Schutzvorschrift, damit sich nicht jeder Gesellschafter Geschäftsführer mit seinen 8000 Öcken im Monat in die gKV billig einkaufen kann. Von daher kommts drauf an was von beiden überwiegt. Die zuständige gesetzliche Krankenkasse hilft da weiter.
Greetz
S_E
Hallo Katinka, Du schreibst ja, dass du zuwenig Geld verdienst um die PKV zu bezahlen. Also ist die Regelung, die der Kollege zitiert hat nicht relevant für dich. Das heißt, sobald Du sozialversicherungspfllichtig beschäftigt bist, muss Dich die PKV freigeben, oder in den gesetzlichen Tarif einsteigen. Du kannst mcih auc hgerne Anrufen, wenn noch Fragen. Helmutx 01736439851
Abend,
Hallo Katinka, Du schreibst ja, dass du zuwenig Geld verdienst
um die PKV zu bezahlen. Also ist die Regelung, die der Kollege
zitiert hat nicht relevant für dich. Das heißt, sobald Du
sozialversicherungspfllichtig beschäftigt bist, muss Dich die
PKV freigeben, oder in den gesetzlichen Tarif einsteigen.
wie kommst Du eigentlich bei diesen wenigen Angaben auf dieses Ergebnsi?
Was heißt Sie verdient zu wenig?
Ich bin auch selbstständig und behaupte immer ich verdiene zu wenig. Da sagt meine Krankenkasse aber was anderes?
Also zuerst sollte man wissen was es hier heißt zu wenig, dann kann man antworten.
Vorher ist es ein bemühen der Kristallkugel oder ein rumstochern im Nebel.
Grüße RS99 und mich darfst Du nicht anrufen.
Hallo
Hallo Katinka, Du schreibst ja, dass du zuwenig Geld verdienst
um die PKV zu bezahlen. Also ist die Regelung, die der Kollege
zitiert hat nicht relevant für dich. Das heißt, sobald Du
sozialversicherungspfllichtig beschäftigt bist, muss Dich die
PKV freigeben, oder in den gesetzlichen Tarif einsteigen.
Nein, denn es kommt nicht (nur) darauf an, ob man versicherungspflichtig beschäftigt ist, sondern die Kassen prüfen u. A. ob
- in der Regel der größeren Teil des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit stammt, oder
- mehr als 20 Stunden/Woche selbständig gearbeitet wird.
Bereits eines dieser Kriterien reicht, um eine Versicherungspflicht auszuschließen.
Auch ein Anruf bei dir kann das nicht ändern. Und wie bereits geschrieben wurde, wissen wir über den Fall zu wenig, ob das jetzt evtl zutrifft oder nicht.
Gruß
Wawi