Selbständig- Fahrtkosten mit privatem PkW

Hallo,

wie werden die Fahrtkosten angerechnet? Ein Mann macht sich selbständig und wird das Auto nutzen, dass ihm seine Schwiegereltern zur Nutzung überlassen haben.
Können die Fahrten über die Kilometerpauschale mit Fahrtenbuch abgerechnet werden, auch wenn das Auto hauptsächlich für die Firma genutzt wird?

Oder welche Form der Absetzung bleibt?

Hallo,

wenn das Auto unentgeltlich überlassen wird, dann sind dem Unternehmer daraus keine Aufwendungen entstanden, also können hierfür auch keine Betriebsausgaben (z.B. AfA) angesetzt werden.

Wird für die Nutzung ein Entgelt bezahlt, dann sind das BA.

Die Kosten für Benzin oder ähnliches, also all die Kosten, die der Unternehmer tatsächlich selbst trägt, können als BA angesetzt werden.

Ein pauschaler Ansatz ist nur möglich, wenn ein Privatauto, das dem Unternehmer selbst gehört, verwendet wird (dann muss aber auch eine eventuelle Zuordnung zum Betriebsvermögen beachtet werden, aber dieser Fall liegt laut Sachverhalt hier ja nicht vor).

Gruß

Danke für die schnelle Antwort.
Bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe.

Der Mann darf keine Kilmeterpauschale abrechnen? Nur die Benzinkosten, Reparaturen? Aber wie macht man das? Das Auto wird ja auch privat genutzt.

Wenn man angestellt ist, kann man ja auch einfach die Kilometerpauschale nehmen, egal wem das Auto gehört

Der Mann darf keine Kilmeterpauschale abrechnen? Nur die
Benzinkosten, Reparaturen? Aber wie macht man das?

Ganz einfach: Man trennt Gewerbe und Privatleben, indem man z.B. gewerblich mit Mietwagen fährt, oder indem das Gewerbe ein eigenes Auto least oder kauft.

Genau, nur die Kosten, die der Unternehmer tatsächlich selbst „bezahlt“.

Diese sind dann in einen betrieblichen und einen privaten, nicht abzugsfähigen Anteil aufzuteilen.
das wird am besten anhand von aufzeichnungen, wann das kfz für was genutzt wird gemacht. eine formvorschrift gibt es dafür nicht, es muss halt glaubhaft dargelegt werden.