Hallo liebe Wissenden,
angenonmmen, ein bis bis dato gesetzlich Pflichtversicherter geht den Schritt in die Selbständigkeit. Er kann sich ja, unter bestimmten Vorausssetzungen freiwillig in der GKV versichern.
Wenn unser Herr Selbständig bisher bei Versicherung „A“ pflichtversichert war und er nun aber freiwillig lieber bei Versicherung „B“ Kunde sein möchte, wie muss er dann vorgehen?
Muss Versicherung „A“ gekündigt werden, gibt es da Fristen?
Oder ist mit dem Tag des Eitritts in die Selbständigkeit automatisch die Pflichtmitgliedschaft erloschen und Herr Selbständig kann frei aus der Fülle der Unternehmen wählen?
Und wie wäre der obige Sachverhalt, wenn Herr Selbständig doch lieber bei einer PKV versichert wäre…
Oder sich nach einem Jahr der freiwilligen Versicherung in der GKV für die PKV entscheiden möchte?
Für Lösungen, Vorschläge und Hilfestellung dankt im Voraus
karotier