Hallo Gemeinschaft,
wer selbständig ist, aber nicht versicherungspflichtig in der allgemeinen Rentenversicherung ist, kann aber trotzdem freiwillige Beiträge zwischen 85 und 1096 € im Monat in diese einzahlen. Das ist Tatsache.
Aber.
Ist es richtig, dass diese Beiträge zu 78% in der EkSt angerechnet werden?
Beispiel mit monatlich 100 €: 12 x 100 = 1200, 1200 x 0,78 = 936 €.
Ist es so, dass sich das zu versteuernde Einkommen also um 936 € vermindert ?
Wie ist die Lage mit privaten Rentenversicherungen (Altvertrag vor 2005). Werden die Beiträge dazu ebenso steuermindernd angesetzt ?