Hi!
Weiter unten gab es ja schon Fragen zum Thema Angestellter + Selbständig im Nebenerwerb… Ich hätte da die Frage zum umgekehrten Fall:
Angenommen, jemand verdient als - sagen wir 75%-80% ausgelasteter - Selbständiger so zwischen 40.000 und 70.000 Euro im Jahr. Man ist PKV versichert und hat mit gesetzlicher RV nix am Hut.
Jetzt möchte derjenige einmal aus „Lust an Abwechslung“ und/oder auch als vorübergehendes kleines zweites Standbeinchen einen an sich sozialvers.pflichtigen Job annehmen, z.B. mit 800,- im Monat. Das könnte auch nur für ein paar Monate sein…
Ich habe mal gelesen, dass man in diesem Falle von der Soz.vers.pflicht (GKV + Rente etc) komplett befreibar wäre, da das Haupteinkommen übers Jahr gesehen ja zu ca. 80% aus selbständiger Tätigkeit kommt.
Ist das richtig und wenn ja, wo wird das dann beantragt? Bzw. von wem? Soz.versicherungsträger direkt?
Außerdem wäre es ja nicht ganz unwichtig z.B. bezüglich der bestehenden Privaten KV, die ja weitergeführt werden soll. Und gleichzeitig zwei Krankenversicherungen geht doch gar nicht, oder?
Müßte man da trotzdem erstmal Soz.vers. einbezahlen und würde dann am Jahresende was rausbekommen? So kenn ich das z.B. von der freiwilligen GKV (früher), da wird glaub auch am Jahresende abgerechnet, wieviel tatsächlich zugrundegelegt wird.
Falls sich da jemand auskennt, danke für die Antworten 
Gruß
Andrea
Hallo Andrea,
erst mal muss man KV und RV getrennt betrachten.
Wenn man seit mehr als 5 Jahren aufgrund des eigenen Einkommens PKV-versichert ist (Elternzeiten zählen hier mit, wenn vorher das eigene Einkommen > JAVG war oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde), kann man sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Formloses Schreiben mit Angabe des Befreiungsgrundes genügt.
Von den Einzahlungen in die DRV kann man sich m. E. nicht befreien lassen. Hier hilft nur später die eingezahlten Beiträge von der DRV zurückfordern, wenn die Anwartschaftszeit [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallihallo,
wenn man sich aber befreien läßt, kann man nie wieder zurück, oder ?
und wenn man sich nicht befreien läßt ?
privat und gesetzl. ? beides zugleich ?
wenn ja, wer zahlt zurest ?
alle leistungen der gesetzl. abrufbar ?
ich habe nämlich das gleiche problem wie andrea.
grüße frank
Hallo Andrea,
erst mal muss man KV und RV getrennt betrachten.
Wenn man seit mehr als 5 Jahren aufgrund des eigenen
Einkommens PKV-versichert ist (Elternzeiten zählen hier mit,
wenn vorher das eigene Einkommen > JAVG war oder
selbständige Tätigkeit ausgeübt wurde), kann man sich von der
Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Formloses
Schreiben mit Angabe des Befreiungsgrundes genügt.
Von den Einzahlungen in die DRV kann man sich m. E. nicht
befreien lassen. Hier hilft nur später die eingezahlten
Beiträge von der DRV zurückfordern, wenn die Anwartschaftszeit