Selbständig machen, aber gleich als Unternehmen?

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe eine wichtige Frage an euch:

Ich möchte mich gerne „selbstständig“ machen, also ich will mit einem Internetportal mein Geld dazu verdienen.
Vielleicht kennt ja einer von euch das Prinzip.
Es ist nicht so, dass ich für die Registrierungen Geld einsammeln möchte, sondern für Sonderzwecke.
Ich denke, dass man das als Privatperson nicht einfach so machen kann, oder?
Brauche ich dafür unbedingt ein Unternehmen - oder muss ich irgendeine Steuernummer beantragen bzw. annehmen?

Dankechön im Voraus für eure Antworten!

Brauche ich dafür unbedingt ein Unternehmen - oder muss ich

Dafür muß man ein Gewerbe anmelden.

irgendeine Steuernummer beantragen bzw. annehmen?

Die wird vom Finanzamt zugeteilt.

Ein Gewerbe anmelden, aha. Also heißt das, dass ich ein Unternehmen gründen muss, also sprich GmbH/Gbr/OHG…, oder wie?

Danke!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Gewerbe anmelden, aha. Also heißt das, dass ich ein
Unternehmen gründen muss, also sprich GmbH/Gbr/OHG…, oder wie?

Nein, Du gehst zu Deiner Gemeinde und sagst denen, was Du vorhast, alöles weitere erledigt das Frollein vom Amt.

Ein Gewerbe anmelden, aha. Also heißt das, dass ich ein
Unternehmen gründen muss, also sprich GmbH/Gbr/OHG…, oder wie?

Nein, Du gehst zu Deiner Gemeinde und sagst denen, was Du
vorhast, alöles weitere erledigt das Frollein vom Amt.

Super, aber kann ich das auch als Minderjähriger machen?
Was sind die Voraussetzungen und Leistungen dieses Gewerbescheines.
Kann man sich das irgendwo durchlesen??

Danke!

Hallo!

Super, aber kann ich das auch als Minderjähriger machen?

Nimmt den Begriff Gewerbe-ANMELDUNG ruhig wörtlich! Ein Gewerbe ANMELDEN kannst du auch, in dem du einen Brief ans Ordnungsamt schickst und denen mitteilst: „Ich betreibe ein Gewerbe.“ Theoretisch kann (oder könnte) das also jeder, auch jeder Minderjährige, ABER…

Aber die Frage ist, ob du als Minderjähriger ein Gewerbe BETREIBEN darst. Das ist nämlich die Voraussetzung für die Anmeldung. Du kannst logischerweise nicht ernsthaft MELDEN, dass du etwas tust, was du gar nicht darfst.

Logisch, oder?

Alles weitere ergibt sich aus der Frage, ab wann man als Minderjähriger „geschäftsfähig“ ist und mit welchen Einschränkungen.

Grüße

Andreas

Hi,

Super, aber kann ich das auch als Minderjähriger machen?

Schau mal hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderj%C3%A4h…

Ulrich

Für die eigene Selbständigkeit sind bestimmte Vorraussetzungen notwendig:

  1. Die Anmeldung eines Gewerbes bei der Gemeinde.
    In der Gemeinde wird eine Gewerbeanmeldung ausgehändigt, die in Ruhe zu Hause ausgefüllt werden kann. Je genauer die Angaben, desto schneller die Bearbeitung.
  2. Erhalt der Bestätigung der Gewerbeanmeldung von der Gemeinde.
    Die Gemeinde teilt jedem Betreffenden diese Anmeldung mit, u. a. auch dem Finanzamt.
    –> Vorsicht: noch ist man nicht „vollständig“ und noch darf keine Rechnungen ausstellen, aber Einkaufen darf man, da man schon in der „Gewerbezeit“ ist: erhaltende Rechnungen sind „in der Zeit datiert“.
  3. nach einer Weile (ein bis zwei Wochen) meldet sich Finanzamt (von selbst - man höre und staune) mit einem Formular, das es auszufüllen gilt (schließlich gibt es was zu melken).
    –> hier sehr behutsam vorgehen und sich die Zeilen drei, vier Mal durchlesen und genau darüber nachdenken. Dies ist vorerst besser, als verzweifelt gleich zum Steuerberater zu rennen: denn dann bleibt man selbst dumm; und man will sich doch nicht das Heft aus der Hand nehmen lassen - oder? Auf der Suche nach Antworten wird man schnell feststellen, warum die Steuerberater Hochkonjunktur haben.
  4. Nach dem das Formular schnellstmöglich wieder beim Finanzamt zurück ist wird eine Steuernummer und die BEANTRAGTE Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt.
    –> jetzt ist man im Verkaufs-Geschäft.
    Selbstverständlich gibt es hierzu die eine oder gegensätzliche Meinung: aber wie soll man dem Finanzamt eine Rechnung erklären ohne die voher zugeteilte Steuernummer? - die auf die Rechnung gehört, es sei denn, man ist kleinunternehmer, dann passt der Eintrag des § 19 sowieso.

Aber, aber…
Was hat man in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben?

  • Kleinunternehmerregelung?
  • Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Man kann viel suchen und findet genausoviele unterschiedliche wie wiedersprüchliche Antworten, auf welche Seite man sich schlagen sollte.
Man muss logisch an die Sache herangehen:
Als Gewerbetreibender im Kleinunternehmer-Status bleibt man immer auf der Vorsteuer bzw. Mehrwertsteuer sitzen. Dies ist klug eingefädelt von den Machern dieses Gesetzes, um die Steuerkassen füllen zu können mit der nicht ausgesprochenen Begründung: Ohne Formulare musste zahlen; dies bezieht sich auf den Vorsteuerabzug, der nur OHNE Kleinunternehmerstatus möglich ist - und wehe dem, der dagegen verstößt. Es gibt wohl kaum ein wachsamer angewendetes Gesetz wie das Steuergesetz. Ein Kleinunternehmer darf praktisch gar nichts mit der Vor- oder Mehrwertsteuer machen, er ist lahmgelegt und wird diesbezüglich behandelt wie ein nicht Gewerbetreibeneder: er wird gemolken.

Beispiel: Man kauft sich einen für sein Unternehmen absetzbaren Gegenstand für 1190 Euro, d. h. 190 Euro sind die Mehrwertsteuer.
Mit diesem Gegenstand kann der Betreffende etwas für 1500 Euro verkaufen - ohne Mehrwertsteuer natürlich!
Der Gesamtumsatz beträgt 1500 Euro, der Gewinn beträgt 1500 - 1190 = 310 Euro, das ist das, was der Kleinunternehmer in der Tasche hat.

Der andere: Einkauf 1190,00 (190,00 VSt.). Verkauf 1500 + (285,00 MwSt.) = 1785,00 Euro. 285,00 - 190,00 = 95,00 (Für das Finanzamt).
1500 - (1000 + 95) = 405,00. – Warum 1000? Weil die 190,00 Vorsteuer sind.
405 Euro ist das, was derjenige in der Tasche hat, der auf den Kleinunternehmerstatus verzichtet.

Dies ist eine Milchmädchen-Theorie-Rechnung, aber schon allein diese veranschaulicht das Prinzip.

Psychologisch spielt „Kleinunternehmer“ aber auch eine Rolle. Daran sollte man denken. Die „Verpackung“ ist der halbe Verkauf.
Wer weiß von den Käufern denn schon, ob er eine Rechnung ohne MwSt. überhaupt absetzen kann und ist eine Rechnung ohne MwSt. überhaupt eine (absetzbare) Rechnung? Kein Finanzamt erkennt sowas an - eher ein Wisch, der auf Toilette hilfreich sein kann. – Man darf das allgemeine Denken nicht ausser Acht lassen, auch wenn es falsch ist. Als Anbieter von Dienstleistungen und/oder Waren leistet man keine Missionararbeit, sondern will Ergebnisse sehen.

Kompliziert ist die Umsatzsteueranmeldung nicht. Eine von vornherein aufgestellte Zeit, in der die Unterlagen zusammengehalten werden hilft. Kompliziert wird diese nur, wenn aus der EU eingekauft wird, oder im Binnenland an Unternehmer verkauft wird. Hier muss man aufpassen was man macht: steuerbar oder nicht steuerbar ist hier die Frage.

==> immer das Prinzip im Auge behalten: erst selbst nachdenken, dann jemand anders FÜR GELD einschalten. Niemand ist am Anfang mit allen Informationen gewappnet, doch je mehr man sich in dieser Materia auskennt, desto sicherer wird man und spart am Ende eine Menge Geld.

Auf, auf…