ich bin gelernte Masseurin und med. Bademeisterin und möchte mich nun selbständig machen…
nun wollte ich einmal wissen wo es steht was voraussetzungen sind…
weiß das wenn man Privatversicherte massieren will ne bestimte qm fläche vorhanden sein muss ect…
Hallo, das kann ich nicht sagen, da ich als Wellnessmasseurin Gewerbe anmelden muss, als Physitherapeutin und staatl. Masseurin ist das anders. Am besten fragen Sie einen Steuerberater für die ersten Schritte, hatte ich auch gemacht. V G und viel Erfolg, Claudia
zur Behandlung von Privat Versicherten Personen sind keinerlei Auflagen zu Erfüllen! Die Privaten Krankenversicherung gehen davon aus, dass der freie Markt Angebot und Nachfrage regelt.
Welche Auflagen die gesetzlichen Krankenkassen machen erfahren Sie vom Verband (VPT)
Also, am besten an die Handwerkskammer oder vielleicht sogar Gesundheitsamt wenden. Die können Ihnen sagen, wie die Richtlinien sind bzw. wenn nicht, dann wissen die aber, an wen Sie sich wenden müssen.
ich kenne mich leider nicht mit Massagen auf Rezept aus, wir haben nur Kunden die alles selber zahlen, da gibt es keine speziellen Vorraussetzungen. Ich weiß nur, dass man bei jeder KK einen Antrag stellen muss um Abrechnen zu können.
Hallo …
das ganze Material gibt es beim Verband Physikalische Therapie ,die haben richtilienien für Massage und Physiotherapeutenpraxen.Um sich als Masseur selbstständig zu machen sollten viele privatpatienten vorhanden sein .Die meisten ,die ich kenne ,die sch selbständig machen ,sind physiotherapeuten und seit neustem müssen Physiotherapeutenprakxen schliessen wenn sie zuviele kassenpatienten behandelt werden .
viel erfolg .
lg
Oliver
Sorry, da weiß ich auch keinen Rat! Außer, daß die IHKs sicher Bescheid geben können.
Alles Gute und viel Licht in Ihrer Tätigkeit!
Wenn wir mit Liebe zum Wohl unserer Nächsten arbeiten, folgt der Erfolg. Das ist ein göttliches Gesetz und paßt in diese unglaubliche Neue Zeit.
Alles Liebe, Rita