selbständig machen Massage

Hallo,

ich bin gelernte Masseurin und med. Bademeisterin und möchte mich nun selbständig machen…
nun wollte ich einmal wissen wo es steht was voraussetzungen sind…
weiß das wenn man Privatversicherte massieren will ne bestimte qm fläche vorhanden sein muss ect…

Hallo,
leider keine Ahnung, bin Dipl. Ing.
Gruß

oh glaube ich habe was falsch gemacht wollte eig nicht an einzelne personen schicken sondern allgemein veröffentlichen o.0

Hallo,
leider keine Ahnung, bin Dipl. Ing.
Gruß

Hallo,
tut mir leid, in dem Bereich kenn ich mich nicht aus.

Hallo, das kann ich nicht sagen, da ich als Wellnessmasseurin Gewerbe anmelden muss, als Physitherapeutin und staatl. Masseurin ist das anders. Am besten fragen Sie einen Steuerberater für die ersten Schritte, hatte ich auch gemacht. V G und viel Erfolg, Claudia

Liebe Kollegin,

zur Behandlung von Privat Versicherten Personen sind keinerlei Auflagen zu Erfüllen! Die Privaten Krankenversicherung gehen davon aus, dass der freie Markt Angebot und Nachfrage regelt.

Welche Auflagen die gesetzlichen Krankenkassen machen erfahren Sie vom Verband (VPT)

Gruß

Also, am besten an die Handwerkskammer oder vielleicht sogar Gesundheitsamt wenden. Die können Ihnen sagen, wie die Richtlinien sind bzw. wenn nicht, dann wissen die aber, an wen Sie sich wenden müssen.

Viel Erfolg

Hallo,

ich kenne mich leider nicht mit Massagen auf Rezept aus, wir haben nur Kunden die alles selber zahlen, da gibt es keine speziellen Vorraussetzungen. Ich weiß nur, dass man bei jeder KK einen Antrag stellen muss um Abrechnen zu können.

Hallo …
das ganze Material gibt es beim Verband Physikalische Therapie ,die haben richtilienien für Massage und Physiotherapeutenpraxen.Um sich als Masseur selbstständig zu machen sollten viele privatpatienten vorhanden sein .Die meisten ,die ich kenne ,die sch selbständig machen ,sind physiotherapeuten und seit neustem müssen Physiotherapeutenprakxen schliessen wenn sie zuviele kassenpatienten behandelt werden .
viel erfolg .
lg
Oliver

Ich fürchte da kann ich nicht weiter helfen. Ich würde mal bei der IHK nachschauen.

Sorry, da weiß ich auch keinen Rat! Außer, daß die IHKs sicher Bescheid geben können.
Alles Gute und viel Licht in Ihrer Tätigkeit!
Wenn wir mit Liebe zum Wohl unserer Nächsten arbeiten, folgt der Erfolg. Das ist ein göttliches Gesetz und paßt in diese unglaubliche Neue Zeit. :smile:
Alles Liebe, Rita

Hallo informier dich mal bei der IHK.