… Versicherung?
Eine gute Freundin war vor mehreren Jahren im Einzelhandel selbständig. Leider ist sie gescheitert und mit Schulden rausgegangen. Sie hat auch fleißig den großteil abgezahlt bis sie durch Schwangerschaft und alleinerziehend gezwungen war die eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Nun hat sie wieder eine gute Möglichkeit ohne finanziellen Aufwand ein Geschäft zu eröffnen. Meine Fragen hierzu: Darf sie das trotz Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung??? Kann sie sich überhaupt einen Gewerbeschein ausstellen lassen??
Wenn sie nun die Restschuld abzahlt wird das Prozedere dann vereinfacht oder bleibt die eidesstattliche Versicherung dann immer noch auf dem Papier/ in der Schufa stehen?? bestehen??
Danke im Vorraus für die Antworten!