Selbständig machen trotz eidesstattlicher

… Versicherung?

Eine gute Freundin war vor mehreren Jahren im Einzelhandel selbständig. Leider ist sie gescheitert und mit Schulden rausgegangen. Sie hat auch fleißig den großteil abgezahlt bis sie durch Schwangerschaft und alleinerziehend gezwungen war die eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Nun hat sie wieder eine gute Möglichkeit ohne finanziellen Aufwand ein Geschäft zu eröffnen. Meine Fragen hierzu: Darf sie das trotz Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung??? Kann sie sich überhaupt einen Gewerbeschein ausstellen lassen??
Wenn sie nun die Restschuld abzahlt wird das Prozedere dann vereinfacht oder bleibt die eidesstattliche Versicherung dann immer noch auf dem Papier/ in der Schufa stehen?? bestehen??
Danke im Vorraus für die Antworten!

Hallo,

so detailliert kenn ich mich mit der Eidesstattlichen Versicherung (EV) nicht aus.
Wenn die Schuld zurückbezahlt wird, kann die EV gelöscht werden. Aber: so viel ich weiss, bleibt das ganze eine gewisse Zeit in den Auskünften (Schufa, Creditreform etc) stehen. Wenn ich eine Auskunft über einen Kunden abrufe, heisst es oft, jetzt ist die Zahlungsweise i.O., aber der Kunde hatte vor 1 Jahr noch die EV.
Ich kenne viele Gewerbebetriebe, die trotz EV einen Betrieb führen. Allerdings ist man dann mit der EV nicht immer „kreditwürdig“, d.h. viele Firmen geben nichts auf Lieferschein heraus, verlangen gleich Barzahlung oder Vorauskasse.
Man kann auch mit EV einen Gewerbebetrieb anmelden, die prüfen doch nicht, ob jemand EV abgegeben hat oder nicht.
Aber wie schon geschrieben: so sicher bin ich mir mit dieser Thematik nicht, das sind nur Erfahrungswerte. Evtl.kennt sich hier im Forum noch jemand präziser aus.

Viel Erfolg wünscht lichtblick

Das weiß ich leider gar nicht Bescheid.

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort!!!

Das weiß ich leider gar nicht Bescheid.

Wenn alle Schulden getilgt würden, ist der Schuldner kein Schuldner mehr, die Eidesstattliche Versicherung würde gelöscht (auch bei der Schufa, Amtsgericht).
Will man trotz Schulden ein Gewerbe anmelden ist das grds. möglich, allerdings wird je nach Art der Tätigkeit die finanzielle Situation überprüft und dort würde dann mitgeteilt, dass eine EV besteht und Rückstände vorhanden sind.
Dies würde dann bei bestimmten Tätigkeiten die Gewerbeanmeldung verhindern.

MFG