sind gastronomen also zb. ein wirt eines lokals, selbständig mit einem auftraggeber und können sich somit von der gesetzlichen rentenversicherung für 3 jahre befreien lassen…
tut mir leid, das kann ich nicht beantworten. Da erkundigen Sie sich besser bei einem Steuerberater oder beim Hotel- und Gaststättenverband.
Mit freundlichen Grüßen
Karin R.
sind gastronomen also zb. ein wirt eines lokals, selbständig
mit einem auftraggeber und können sich somit von der
gesetzlichen rentenversicherung für 3 jahre befreien lassen…
Wieso mit 1 Auftraggeber? Da kommen doch (hoffentlich)mehrere Gäste oder verstehe ich das falsch?
aber echt…ganz genau anke das hoffe ich auch…ja das ist ja meine frage, die gesetzliche rente sagt mit einem auftraggeber ???
Wieso mit 1 Auftraggeber? Da kommen doch (hoffentlich)mehrere
Gäste oder verstehe ich das falsch?
Hallo, von so etwas hab ich noch nie gehört.
m. E. sind Gastronomen immer mit vielen Auftraggebern ( Gäste)- und deshalb an sich nicht versicherungspflichtig in der ges. RV. somit ist auch keine Befreiung nötig- bin aber dabei kein Fachmann.
Gruß
Marot
sind gastronomen also zb. ein wirt eines lokals, selbständig
mit einem auftraggeber und können sich somit von der
gesetzlichen rentenversicherung für 3 jahre befreien lassen…