Liebe/-r Experte/-in,
ich wende mich an Sie um eine Information bezüglich der Frage zu erhalten, wie es sich mit der Krankenversicherung verhält wenn man
1.) Angestellt in der Gleitzone mit etwa 10 Wochenstunden (ca. 700€)
2.) Selbständig ist ohne nennenswerte Einnahmen/Gewinne (sagen wir mal €100/Monat) aber etwa 24 Wochenstunden dafür aufwendet
3.) Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhält
Der Krankenkasse hatte ich diese Konstellation vorgestellt und da hat mir die Krankenversicherung mitgeteilt, dass es bei der Frage, ob man aus der Pflichtversicherung herausausfällt und sich selbst krankenversichern muss daran bemessen wird, welche Tätigkeit überwiegt (angestellt oder selbständig). Dies wiederum sei Ermessenssache, allerdings hänge es in erster Linie wohl davon ab, welche Tätigkeit den Hauptteil des Lebensunterhaltes ausmache. Sobald das Einkommen/der Gewinn der selbständigen Tätigkeit überwiegt solle ich mich wohl selbst (ggf. freiwillg gesetzlich) weiterversichern.
Nun, da sich die Pläne realisieren, der Gründerzuschuss also bewilligt ist und die selbständige Tätigkeit begonnen wurde, fordert die Krankenkasse von Anfang an Beiträge. Sie stellt sich nun auf den Standpunkt, dass „wenn man den Gründerzuschuss erhalte, sich automatisch selbst versichern müsse“.
Nun also meine konkreten Fragen:
Ist dies so richtig?
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzesgrundlagen?
Wie errechnet sich bei dieser Konstellation überhaupt der Versicherungsbeitrag d.h. was genau wir zur Bemessungsgrundlage für den Beitrag?
Was passiert mit dem AGanteil der Angestelltentätigkeit, wenn ich mich selbst versichern muss?
In der Hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können, weil mir bei der Krankenkasse jeder etwas anderes erzählt, freue ich mich schon auf Ihre baldige Antwort.
Vielen Dank und beste Grüße