Selbständig mit Nebenjob in der PKV

Hallo,
wie könnte man folgendes Szenario beurteilen?
Eine Person macht sich nach dem Studium selbständig in der Computerbranche, wechselt mit der Selbständigkeit auch in die private Krankenversicheung. Sie hat noch einen langjährigen Nebenjob (schon während des Studiums) auf Lohnsteuerkarte, wo sie zwischen 400 - 600 EUR im Monat noch nebenbei dazuverdient. Im Rahmen ihrer Selbständigkeit verdient sie wesentlich mehr, das 2-3 fache des Nebenjobs.

Muss der Arbeitgeber des Nebenjobs denn nun auch einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV zahlen, oder bestünde in so einem Fall kein Anspruch der Person darauf (wegen Selbständigkeit, oder weil sie in der Selbständigkeit wesentlich mehr verdient als im Job etc.)? Wie wären da die Regelungen?

Lg

Guten Abend,

ich gehe mal davon aus, dass die Person aufgrund der hauptberuflichen Selbstständigkeit versicherungsfrei in der KV/PV ist.

Zum Beitragszuschuss sagt § 257 SGB V:

(2) Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

liegt hier nicht vor

oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei

trifft auch nicht zu

oder die von der Versicherungspflicht befreit

liegt auch nicht vor, da die Person versicherungsfrei und nicht von der VP befreit ist (Befreiung geschieht nur auf Antrag, Versicherungsfreiheit tritt per Gesetz ein)

und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind (…) erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß.

M.E. sind die Voraussetzungen damit für einen steuer- und beitragsfreien Beitragzuschuss nicht gegeben. Auf die PV gehe ich nicht näher ein, da diese sich i.d.R. immer an der KV orientiert.

Was der AG aber an Lohnarten auszahlt, ist seine Sache, solange er diese korrekt hinsichtlich der Steuer- und Beitragspflicht beurteilt.

Grüße
S_E

Aufgrund dessen, dass die Person selbständig ist, darf diese sich überhaupt privat versichern. Wenn der AG zahlen soll, muss die Person entweder in die GKV oder so viel verdienen (knapp 50000€ im Jahr), dass er auch alsArbeitnehmer in die PKV kann. Wenn er aber selbständig ist, warum soll der AG für ihn zahlen?
Gruß

Kristina