Selbständig mit Privater Krankenversicherung, ALG2

Hallo,

Ich habe eine Frage, da ich leider nicht weiss ob die Aussage richtig ist die mir die Bearbeiterin erteilt hat.

Ich bin selbstständig seit mehreren Jahren, leider lief es in der letzten Zeit nicht so gut das Ich ALG2 Beantragen muss zu Sicherung. Stolz bin ich natürlich nicht.

Folgendes Problem habe ich nun:
Da es wie gesagt sehr schlecht läuft, wird auch meine Krankenversicherung übernommen. Da meine Krankenversicherung so aufgebaut ist, dass ich eine Selbstbeteiligung habe, hab ich nun ein Problem, ich kann, wenn ich zum Arzt muss, es nicht bezahlen.

Wenn ich in der Gesetzlichen geblieben wäre, dann würde die Agentur ja die Gesetzliche übernehmen, und dort sind die Kosten ja gedeckt.
Was mach ich nun, wenn ich wirklich zum Arzt muss, kann ich die kosten, die dadurch entstehen beantragen? Die Dame sagte mir, Nein da gibt es keinen Cent.

Nur was mach ich dann, wenn ich es nicht bezahlen kann?
Ich hoffe ihr habt mein Anliegen richtig verstanden, und ich könnt mir einen Rat geben.

Vielen dank.

Hey ho,

dein Problem verstehe ich schon. Das Problem liegt aber nicht im SGB2 oder bei der ARGE sondern ehr bei den Versicherern. Du kannst dich in den Basistarif einstufen lassen. Kann aber sein das sie da auch wieder eine SB verlangen. Das geltende Recht gibt dem Jobcenter / der ARGE aber nur die Möglichkeit sich an den monatlichen Prämien zu beteiligen nicht jedoch an der Selbstbeteiligung. Ich GLAUBE der Gesetzgeber hat sich dabei gedacht das keiner verlangt hat das sich der Kunde in einen Tarif mit SB einstufen lässt. Es gibt jedenfalls keine Möglichkeit ausser einem Wechsel des Tarifs. Frag mal nach dem „Basistarif ohne SB“.

LG

Hey ho,

dein Problem verstehe ich schon. Das Problem liegt aber nicht im SGB2 oder bei der ARGE sondern ehr bei den Versicherern. Du kannst dich in den Basistarif einstufen lassen. Kann aber sein das sie da auch wieder eine SB verlangen. Das geltende Recht gibt dem Jobcenter / der ARGE aber nur die Möglichkeit sich an den monatlichen Prämien zu beteiligen nicht jedoch an der Selbstbeteiligung. Ich GLAUBE der Gesetzgeber hat sich dabei gedacht das keiner verlangt hat das sich der Kunde in einen Tarif mit SB einstufen lässt. Es gibt jedenfalls keine Möglichkeit ausser einem Wechsel des Tarifs. Frag mal nach dem „Basistarif ohne SB“.

Das LSG NRW hat im Urteil vom 16.05.2011, Az. L 19 AS 2130/10 ausgeurteilt das Sozialleistungsträger nicht die Selbstbeteiligung tragen müssen.
Wenn du in den Basistarif wechselst der ohne SB ist aber mehr kostet dann trägt das JobCenter auch die höheren Kosten.

LG

Tut mir leid, aber das weiß ich leider nicht.
LG Conny

Hallo

schau mal hier rein, vielleicht hilft dir das schon weiter (PKV= private Krankenversicherung, GKV= gesetzliche Krankenversicherung): http://hartz.info/index.php?topic=4379.0

Ansonsten würde ich dir raten, deine Frage auch nochmal bei http://hartz.info/index.php (Rubrik „Leser helfen Lesern“) einzustellen. In dem Forum ist man (auch ) in dem Themenbereich sehr gut informiert.

LG

Hallo Bollebolle,
nach derzeitgiger Rechtsprechung mußt Du zuzahlen.

Gruß
Wud