Hallo!
Wenn jemand als Selbständiger Videojournalist für diverse Auftraggeber arbeitet und zudem noch andere Freiberufler vermittelt und Einnahmen aus sonstigen Tätigkeiten hat, ist er dann Selbständiger oder Gewerbetreibender?
Oder ist es gar eine Mischform?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten!
Auch ein Gewerbetreibender ist selbständig.
Die Frage lautet wohl: Hat der Videojournalist einkommensteuerliche „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ (§ 18 Einkommensteuergesetz -EStG-)oder „Einkünfte aus Gewerbebetrieg“ (§ 15 EStG).
Zur selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit gehört auch die Tätigkeit von Journalisten und Bildberichterstattern (§ 18 Abs.1 Nr.1 S.2 EStG).
Nachlesen: www.gesetze-im-internet.de
R.H.Grassl.