ich besitze seit 21 Jahren den Gesellenbrief im Uhrmacherhandwerk und würde mich gerne als Uhren-Restaurator selbständig machen, aber die Handwerkskammer schreibt dafür einen Meisterbrief vor. Habe gehöhrt das Restaurator kein geschützter Beruf ist, stimmt das ? Habt Ihr noch weitere Tipp’s unter welchen Begriff ich meine Firma anmelden könnte.
Danach wird zwischen wissenschaftlichem Restaurator und Restaurator im Handwerk unterschieden. Letzterer bleibt Angehöriger seines Berufsstandes. Dazu gehört dann auch, daß er zum Führen eines eigenen Betriebes einen Meisterbrief braucht.
Nicht ganz ernst gemeint, aber dieser Weg könnte funktionieren:
Hole Dir einen ungelernten Schafhirten aus Portugal, Spanien oder Griechenland. Der darf hier nämlich einen Uhrmacherladen führen.
Du kannst die Möglichkeiten, die Dir die Europäische Union mit ihrem EGV (Vertrag über die EG) bietet, nutzen.
Im Klartext: Du persönlich hast die Freiheiten, dich erstens in einem anderen EG-Staat beruflich niederzulassen. Da sucht man sich den Staat aus, der die wenigsten Reglementierungen hat. Zweitens hast du Dann die Freiheit, Deine Dienstleistungen grenzüberschreitend in ganz Europa, also auch in Deutschland anzubieten.
Ein solches Modell habe ich im grenznahen Raum für die Niederlande entwickelt. Wenn Du weitere Informationen benötigst, schicke mir bitte eine Nachricht per e-Mail.