selbständig = selbständig nutzungsfähig?

Hallo Allerseits,

Gebäudeteile sind selbständige Wirtschaftsgüter, wenn sie mit dem Gebäude nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen.

Häufig ist aber auch von selbständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgütern in den Richtlinien die Rede?

Ist das ein Synonym oder gibt es da einen Unterschied?

Zum Beispiel:
Eine Software für ein Unternehmen steht ja nicht in einheitlichem Zusammenhang mit dem Gebäude -> daher selbständiges WiGu.

Aber es ist ja eigentlich nicht selbständig nutzungsfähig, oder???

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar,

Grüsse Rik

Hallo,

der begriff „zu einer selbständigen nutzung fähig“ hat nichts mit dem begriff des selbständigen wirtschaftsgutes zu tun.
er ist vielmehr voraussetzung dafür, ein wirtschaftsgut im rahmen des § 6 Abs. 2, 2a EStG sofort abschreiben bzw. in einen sammelposten überzuführen zu können.

die selbständigen gebäudeteile hingegen sind eine steuerrechtliche besonderheit die dazu führt, dass teile eines eigentlich einzelnen wirtschaftsguts für steuerliche zwecke differenziert betrachtet werden.

weiß jetzt nicht ob das das war, was du hören wolltest, wenn nicht frag einfach nochmal konkreter.

Gruß

Hallo,

ja, vielen Dank - genau das meinte ich.

Ich habe noch eine frage zur Selbständigen Nutzungsfähigkeit nach
R 6.13 Abs.1 EStR.
Dort steht als erste Voraussetzung dafür, dass ein WiGu nicht selbständig nutzungsfähig ist, wenn das Wirtschaftsgut nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nutzbar ist.

Gut, ich weiss, dass ich einen Monitor nur mit einem Rechner nutzen kann, der auch im Anlagevermögen ist.
Aber dafür muss der Rechner doch nicht zwingend im Anlagevermögen stehen. Theoretisch könnte ich den Monitor doch mit jedem x-beliebigen Rechner nutzen.
?