Hallo Allerseits,
Gebäudeteile sind selbständige Wirtschaftsgüter, wenn sie mit dem Gebäude nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen.
Häufig ist aber auch von selbständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgütern in den Richtlinien die Rede?
Ist das ein Synonym oder gibt es da einen Unterschied?
Zum Beispiel:
Eine Software für ein Unternehmen steht ja nicht in einheitlichem Zusammenhang mit dem Gebäude -> daher selbständiges WiGu.
Aber es ist ja eigentlich nicht selbständig nutzungsfähig, oder???
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar,
Grüsse Rik