Hallo!
Leider ist es ja mittlwerweile so, dass jemand, der selbständig und PKV-versichert war (erst seit 2004), mit Aufnahme einer Festanstellung über der Bemessungsgrenze trotzdem erst noch drei Jahre zurück in die GKV muss, bevor er wieder zurück in die PKV könnte (und die drei Jahre über der Grenze liegen muss). Nur wegen dem Statuswechsel.
Frage: ich habe gelesen, dass dagegen bereits geklagt wird/wurde. Von PKVs und evtl. auch Selbständigen. Kann mir dazu jemand Genaueres oder den aktuellen Stand sagen? Weiß jemand von einem Fall, den man evtl. nachverfolgen könnte bzw. Aktenzeichen etc.?
Gruß
Andrea