Hallo,
der Rat kann ganz einfach sein: 12,-- sind mehr als nix.
In der heutigen Zeit ist die Situation leider die, daß derjenige, der die Arbeit vergibt, die Vorgaben machen kann. Natürlich ist das Argument dieses Arbeitgebers dünn, da er bei 12,-- brutto ja noch Kosten obendrauf zu bezahlen hat (AG-Anteil Sozialversicherung etc.), die er sich bei einem Selbständigen spart. Damit kann man argumentieren. Wenn er nicht darauf eingeht, mußt Du überlegen, wieviel Du Dir wert bist.
Du mußt allerdings auch aufpassen. Das Gesetz kennt den Begriff „Scheinselbständigkeit“ und versteht darunter (vereinfacht ausgedrückt), daß jemand nicht einfach eine Planstelle, die bisher ein Angestellter besetzte, als selbständige Arbeit deklarieren darf. Im Klartext: Wenn Du dort arbeitest, dann darf Dein Arbeitgeber nicht verlangen, daß Du nicht noch einen zweiten Job nachgehst. Außerdem wird immer die Frage aufkommen, inwieweit Du selbständig arbeiten kannst und selbst entscheiden kannst, wie Du die Arbeit durchführst. Wenn Du weisungsgebunden bist, „riecht“ das sehr schnell nach Scheinselbständigkeit. Im Ernstfall bekommt ihr beide Probleme.
Ich bin seit 30 Jahren selbständig und es gab auch bei mir Zeiten, wo ich für damals 10,–DM Arbeit angenommen habe. Zum Glück bin ich vor einiger Zeit auf ein Geschäftskonzept gestoßen, das mir ohne Investition zu einem hervorragenden, dauerhaften Einkommen verhilft. Was für uns Selbständige ja auch selten der Fall ist: Hier gibt es sogar Geld, wenn man mal nichts tut (Urlaub, krank etc.)
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben. Wenn noch Fragen sind, kannst Du Dich gerne auch direkt an mich wenden: helmut at hr01.de.
Alles Gute.
Helmut