Selbständig Subunternehmer Scheinselbständig

Guten Tag, eine Bekannte ist selbständig (Dienstleistung) Sie möchte einige Aufträge abgeben aber keinen fest einstellen. Die Aufträge möchte sie aber auch nicht weg geben. Ist es möglich Jemanden als Subunternehmer zu beauftragen? Der Subunternehmer würde alles weitere mit dem Kunden absprechen und die Leistungen erfüllen. Ich weiss nicht genau, wie es mit der Scheinselbständigkeit aussieht, da der Subunternehmer nur einen Auftraggeber hat. Kann mir Jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus…

Ein Subunternehmer wäre jemand der selbst ein Gewerbe angemeldet hat, der dann Aufträge annimmt, gegen Bezahlung, wenn das nicht zur Umgehung von rechtl. Bestimmungen, z. B Sozialabgaben dient ist das möglich. Dann bekommt er für eine bestimmte Zeit Aufträge von der Dame, wenn er dann auch bnoch wesentliche Dinge selbst entscheiden kann, dann gibts keine Probleme. Probleme gibts erst dann, wenn er nichts wichtiges mehr selbst entscheiden darf
Gruß Tom

Hallo,

Ich weiss nicht genau, wie es mit
der Scheinselbständigkeit aussieht, da der Subunternehmer nur
einen Auftraggeber hat.

Wenn er zudem ebenfalls keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dann sind die Kriterien der „Scheinselbständigkeit“ erfüllt, er unterliegt der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Ziffer 9:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html

Grüße
Tommy

Servus,

Rentenversicherungspflicht: Ja.

Scheinselbständigkeit: Nein - die würde auch zu Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV, PV, AlV führen. Sie ist nicht so schematisch definiert wie die RV-Pflicht und hängt vom „Gesamtbild der Verhältnisse“ ab. Man kann anhand der vorliegenden Schilderung des Sachverhaltes keine Aussage treffen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Scheinselbständigkeit: Nein - die würde auch zu
Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV, PV, AlV führen.

Stimmt, hier werden Einzelfallprüfungen vorgenommen und weitere Kriterien mit bewertet. Hatte daher Scheinselbständigkeit extra in " " gesetzt.

Man kann anhand
der vorliegenden Schilderung des Sachverhaltes keine Aussage
treffen.

Stimmt ebenfalls. Aber wenn die beiden Hauptkriterien (ein AG, keine Beschäftigte) bei einer Betriebsprüfung festgestellt werden, wird es teuflisch eng mit Erklärungen.

Geruhsame Weihnachtstage und

Grüße
Tommy