ich bin derzeit Hartz IV Empfänger und möchte mich selbständig machen im bereich Telemarketing. Da es am anfang schwer bis unmöglich sein wird davon zu leben, wollte ich gerne mal wissen, ob man sich nebenbei selbständig machen kann und trotzdem noch Alg II bekommen kann? (so zu sagen zuverdienen aus selbständiger tätigkeit)
Wenn das möglich ist könnte mir da vieleicht jemand sagen was die grenze ist damit mir das Alg II nicht gesperrt wird?
Über eure hilfe bei diesem thema würde ich mich freuen.
Sie können sich neben- oder hauptberuflich selbständig machen, da der anrechnungsfreie Grundfreibetrag jedoch „nur“ bei 100€ liegt, macht es mehr Sinn eine „vernünftige“ Gründung zu planen und hierzu Hilfen nach §§ 16 und 29 SGBII zu beantragen, beides sind nur Kann-Leistungen und variieren von AA zu AA.
Bei einem Bruttoeinkommen bis 800€ sind nach Abzug des Grundfreibetrages 20% des Einkommens frei, darüber hinaus sind 10% frei, die Einkommensobergrenzen liegen bei 1200€ (ohne Kinder) und 1500€ (mit Kindern).
Wenn ein ALGII-Empfänger z.B. 1000€ erhält, dann liegt der Freibetrag bei 260€ und setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag von 100€ + 20% aus 700€ (800€ - Grundfreibetrag von 100€) + 10% aus 200€.
Ist die Auszahlung an ihn aus ALGII höher als 740€ so werden die 740€ von Auszahlungsbetrag abgezogen, liegt die Auszahlung aus ALGII niedriger, dann wird ALGII eingestellt.