Angenommen jemand ist pflichtversichert in der GKV (24 Std./W. angestellt)und übt selbständige Tätigkeit (z.B. 15 Std./W.) aus. Bisher waren dann Beiträge zur GKV nur für das Angestellteneinkommen fällig. Ändert sich daran etwas, wenn die Anstellung z.B. auf 15 Std. reduziert und der selbständige Teil ausgeweitet wird, so dass die Einkünfte aus der Selbständigkeit das Angegestellteneinkommen überschreiten ?
Angestellteneinkommen fällig. Ändert sich daran etwas, wenn
die Anstellung z.B. auf 15 Std. reduziert und der selbständige
Teil ausgeweitet wird, so dass die Einkünfte aus der
Selbständigkeit das Angegestellteneinkommen überschreiten ?
Das kann nur die KK entscheiden. In diesem Falle Antrag auf Statusfeststellung stellen, dann wird ein Bescheid erstellt und man weiß, woran man ist. Abwarten bringt nichts, denn wenn die KK nachträglich drauf kommt, darf sie für Jahre Beiträge nachfordern.
Hallo leon52,
bei mir war es ähnlich: Hauptberuflich 30Std/Wo tätig, und dann Selbstständig im Nebenerwerb (Verkauf von Kunstgewerbe) Solange die Hauptberufliche Tätigkeit mehr Stunden in Anspruch nimmt, ist man über die GKV versichert. Werden die Stunden aber z.B. getauscht, und der vormalige Nebenerwerb nimmt nun mehr Zeit in Anspruch, ist man „Hauptberuflich Selbstständig“ und „nebenbei“ als Angestellter tätig. Tja, und soll man sich privat versichern (was aber auch weiterhin über die GKV geht, kostet ab 275,- EUR aufwärts). Ich bin immer noch ganz schwer am überlegen, ob ich das mit der Selbstständigkeit jetzt wirklich mache oder nicht…
Aber frage doch noch mal bei Deiner GKV nach, die wissen das ganz genau und helfen da auch gerne weiter.
Guten Tag,
vielen Dank für die beiden schnellen Antworten, jetzt ist es schon mal klarer: Krankenkasse sagt auch, dass es im Einzelfall geprüft wird.
Und die Prüfung ergibt wohl überwiegend hauptberufliche Tätigkeit, wenn
- mehr Stunden selbständig gearbeitet werden als angestellt und/oder
- der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit höher ist als das Bruttoarbeitsentgelt.
Gruß
leon52