Hallo,
ich bin derzeit mit GZ selbständig. Wenn ich jetzt eine 400€ Job annehme und die Aufstockung von 4,9% zur Sozialversicherung zahle, bin ich dnn in der RV pflichtversichert und wenn dem so ist, behalte ich dabei auch meinen Vertrauensschutz und dergleichen?
Muss ich in dem Fall meine Einkünfte aus der Selbständigkeit in die Pflichtversicherung mit einbeziehen?
Danke für Antworten