Selbständig und 400€-Job

Hallo,
ich bin derzeit mit GZ selbständig. Wenn ich jetzt eine 400€ Job annehme und die Aufstockung von 4,9% zur Sozialversicherung zahle, bin ich dnn in der RV pflichtversichert und wenn dem so ist, behalte ich dabei auch meinen Vertrauensschutz und dergleichen?
Muss ich in dem Fall meine Einkünfte aus der Selbständigkeit in die Pflichtversicherung mit einbeziehen?

Danke für Antworten

Hallo Paul,
vorab eine kurze Frage: Was ist GZ ?
Bist du selbständig im Sinne eines Einzelhandelskaufmanns der aus der gesetzlichen
Rentenversicherung ausgetreten ist ?
Bitte um kurze Info vielleicht kann ich dann weiterhelfen.

Gruß Tyreon

Hallo Tyreon,

GZ = Gründungszuschuss. Ich bin freiberuflich als Qualitätsmanagement-Berater seit September 2009 tätig.
Rentenversicherungspflichtig bin ich jetzt nicht mehr. Möchte aber, wenn es möglich ist über 400€-Job meinén Vertrauensschutz erhalten (Rente ab 60 aus der Arbetslosigkeit)

Danke für Rückmeldung
Paul

Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen.

Carola

Sorry da kann ich keine genaue Auskunft geben. Wenn dem so ist, dass Sie mit dem 400 € Job plus Aufstockung Rentenpunkte erhalten dann ist dies gut. Bitte über die Deutesche Rentenversicherung prüfen. Geht auch über die Internetanfrage. Die selbständige Arbeit hat damit nichts zutun.

Hallo, durch die Aufstockung unterliegst du dann der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung innerhalb des Minijobs. Ich glaube aber nicht, dass deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in die Bemessungsgrundlage für die RV einfliessen. Genaueres würde ich aber mit der Knappschaft klären: 01801 200 504.

Viele Grüße,

Michael

Hallo, durch die Aufstockung unterliegst du dann der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung innerhalb des Minijobs. Ich glaube aber nicht, dass deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in die Bemessungsgrundlage für die RV einfliessen. Genaueres würde ich aber mit der Knappschaft klären: 01801 200 504.

Viele Grüße,

Michael.

Danke für die Rückmeldung.
Ich werde das wohl durch die RV checken schriftlich prüfen lassen.

Hi

Für sichere Auskunft schriftlich beim Steuerberater nachfragen und Antwort ebenso schriftlich anfordern.

Gruß