Selbständig und angestellt

Hallo,

ich bin bei einer Firma der Automatisierungstechnik als Dipl. Inf. angestellt. Jetzt ist der Fall eingetreten, das wir eine Kundenanfrage bekommen haben, den wir aus Mangel an Resourcen in der regulären Arbeitszeit leider nicht erfüllen können. Dabei geht es um die Programmierung eines Embedded Systems. Ich würde das aber gerne machen und habe mich dazu bereit erklärt, dies in meiner Freizeit zu tun, auch weil ich momentan dringend zusätzliches Geld brauche.

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  • Kann ich gleichzeitig in einer Fa. angestellt sein und als Freiberufler/Selbständiger für dies Fa. arbeiten und dies in Rechnung stellen?

  • Wenn ja, muß ich zusätzliche Sozialabgaben zahlen, schliesslich zahl ich ja bereits auf meinem reguläres Gehalt diese Abgaben? (Das ich die Einnahmen versteuern muß, ist mir klar … :smile: )

  • Muß ich dafür ein Gewerbe anmelden?

  • Zwei meiner Kollegen und ich arbeiten zudem noch an einer neuen Produkt-Idee, die wir später vermarkten wollen. Dazu wollen wir früher oder später eine entsprechende Gesellschaft gründen (z.B. ein GBR) und uns selbständig machen. Ist es sinvoll, die Gründung vorzuziehen, damit die Rechnungsstellung durch die Gesellschaft erfolgen kann?

Viele, viele Fragen… ich hoffe mir kann da jemand helfen …

Danke schon mal im Voraus
Adriaan

Hi Adriaan,

ich weiß daß ich jetzt wieder Gefahr laufe einer von den bösen zu sein, die die Frage nicht beantworten, sondern auf etwas anderes abstellen. Aber:

Bevor du diese Fragen klärst, kläre bitte, ob du da nicht in direkte Konkurrenz zu deinem AG trittst, was eine sofortige Kündigung zufolge haben könnte.

dein AG kann dir darüberhinaus verbieten, die wöchentliche Arbeitzzeit zu überschreiten.

ansonsten kannst du diese einmalig Rechnung ohne Mehrwertsteuer stellen und dann einfach als zusätzliche Einnhame bei der EkSt-erklärung angeben. du mußt dann natürlich diese Erklärung pünktlich abgeben.

gruss
winkel

Hallo Winkel

Hi Adriaan,

ich weiß daß ich jetzt wieder Gefahr laufe einer von den bösen
zu sein, die die Frage nicht beantworten, sondern auf etwas
anderes abstellen. Aber:

Bevor du diese Fragen klärst, kläre bitte, ob du da nicht in
direkte Konkurrenz zu deinem AG trittst, was eine sofortige
Kündigung zufolge haben könnte.

Falls Du die Gesellschaft für die neuen Produkt Idee meinst, so ist es erst einmal eine Idee und ein bisschen Papier…

Die überlegung war, diese Programmierung an meinen AG zu „verkaufen“, der diese dann an den Kunden „weiterverkauft“. Das wäre mit meinem AG soweit geklärt …

dein AG kann dir darüberhinaus verbieten, die wöchentliche
Arbeitzzeit zu überschreiten.

… und dieser befürwortet auch so eine Lösung.

ansonsten kannst du diese einmalig Rechnung ohne
Mehrwertsteuer stellen und dann einfach als zusätzliche
Einnhame bei der EkSt-erklärung angeben. du mußt dann
natürlich diese Erklärung pünktlich abgeben.

Ich bin mir nicht sicher, ob das eine einmalige Angelegenheit bleibt, es kommen immer wieder solche Sachen …

Zudem möchte ich ja später auch noch für andere entgeltlich Arbeiten ( ohne mich mit dem AG in die Wolle zu bekommen, w.H. andere Art von Aufträgen) tätigen zu können…

gruss
winkel

Hallo Adriaa,
wenn es erstmal eine einmalige Angelegenheit sein soll/sein wird, dann befürworte ich Winkels (der nie einer der bösen ist!! Vielleicht ein wenig kritisch!!) und empfehle die Abwicklung und Eintragung in der Ekst.

Solltest du weitere Aufträge direkt in Sicht haben, dann melde erstmal ein Gewerbe an (Gewerbeamt deiner Stadt, geringe Kosten da es ein Kleingewerbe sein wird). Daraufhin werden sich bei dir das Finanzamt (da du die Einnahmen natürlich versteuern mußt-als Selbsständiger bist du nicht GKV,AlV,RV oder sonstiges Pflichtversichert und zahlst dafür auch keine zusätzlichen Beiträge. Durch die zusätzlichen Einnahmen werden sich aber deine steurlichen Progessionsstufen ändern!!) u.a. melden. Zu den steuerlichen Bereichen würde ich dir dringend empfehlen einen Steuerberater mit hinzu zunehmen (bei weiteren Aufträgen wichtig).

Wie siehts bei dir mit Kenntnissen in Buchführung, tätigkeitsrelevanten Rechtsauflagen/Rechtsvorgaben, Marketing und BWL aus? Sind mindestens Grundkenntnisse vorhanden?

Ich würde die Geschäfte, die du jetzt selber abwickeln willst, durch deine eigene Firma laufen lassen. Solltest du mit deinem Geschäftspartner das geplante Konzept verwirklichen können/wollen, dann macht eine neue Gbr auf. Ich würde dir nicht empfehlen irgendetwas vorzuziehen, da sich in der Praxis dann meistens (meine Erfahrung) immer einige Probleme oder Hürden aufbauen und dann das neue Projekt in Gefahr bringen können.

Zusätzlich möchte ich aber nochmal auf den Punkt von Winkel eingehen und zwar den Punkt mit dem Einverstänndnis deines AG. Ist das begrenzt auf diesen einen Auftrag oder erlaubt er dir andere Kunden mit den gleichen Produkten wie dein AG zu bedienen?? Ich sehen das ziemlich problematisch an, da es z. Bsp. in meinem Bereich oft zu Überschneidungen käme oder mein AG sich immer fragen würde, ob ich wirklich nur die besprochenen Produkte verkaufe oder auch die Sicherheit des AG nutze um mich dann abzuseilen?? Aber wie gesagt, das ist meine Sicht und die Branchen unterscheiden sich wohl deutlich.

In der Hoffnung dir einige Anregungen gegeben zu haben.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

wenn es erstmal eine einmalige Angelegenheit sein soll/sein
wird, dann befürworte ich Winkels (der nie einer der bösen
ist!! Vielleicht ein wenig kritisch!!) und empfehle die
Abwicklung und Eintragung in der Ekst.

Für dieses Jahr wirds wohl wirklich eine einmalige Sache bleiben. Also werd ich das mit der Ekst. machen. Aber ich habe durchaus vor, das öfter zu tun.

Solltest du weitere Aufträge direkt in Sicht haben, dann melde
erstmal ein Gewerbe an (Gewerbeamt deiner Stadt, geringe
Kosten da es ein Kleingewerbe sein wird). Daraufhin werden
sich bei dir das Finanzamt (da du die Einnahmen natürlich
versteuern mußt-als Selbsständiger bist du nicht GKV,AlV,RV
oder sonstiges Pflichtversichert und zahlst dafür auch keine
zusätzlichen Beiträge.

Ich habe/hatte Angst, da ich ja diese Leistung an meinen AG verkaufe, das ich hier irgendwie Probleme bekomme wegen Scheinselbständigkeit oder „Sozialbeitragshinterziehung“ …

Durch die zusätzlichen Einnahmen werden
sich aber deine steurlichen Progessionsstufen ändern!!)

Ich glaube das ist halb so wild, ich lieg mit meinem Einkommen sowieso schon genau über der Grenze :frowning:

melden. Zu den steuerlichen Bereichen würde ich dir dringend
empfehlen einen Steuerberater mit hinzu zunehmen (bei weiteren
Aufträgen wichtig).

Ist, klar …

Wie siehts bei dir mit Kenntnissen in Buchführung,
tätigkeitsrelevanten Rechtsauflagen/Rechtsvorgaben, Marketing
und BWL aus? Sind mindestens Grundkenntnisse vorhanden?

Zwecks Buchführung … meine Schwester hat das (hoffentlich gut) gelernt … Marketing und BWL sind Gott sei Dank keine Böhmischen Dörfer für mich, aber der Crack bin ich sicherlich nicht. Die Rechtsgeschichten sind mir soweit eigentlich Bekannt, ich mach den Job schon seit ca. 7 Jahren … Nur würde ich halt gerne irgendwann auf eigene Rechnung arbeiten.

Ich würde die Geschäfte, die du jetzt selber abwickeln willst,
durch deine eigene Firma laufen lassen. Solltest du mit deinem
Geschäftspartner das geplante Konzept verwirklichen
können/wollen, dann macht eine neue Gbr auf. Ich würde dir
nicht empfehlen irgendetwas vorzuziehen, da sich in der Praxis
dann meistens (meine Erfahrung) immer einige Probleme oder
Hürden aufbauen und dann das neue Projekt in Gefahr bringen
können.

Die Überlegung war, mögliche Probleme bzgl. Scheinselbständigkeit oder so, durch die Geselschaft auszuhebeln, und vieleicht den Geselschaftsnamen im Markt bekannt zu machen ( Marketing :wink: ).

Zusätzlich möchte ich aber nochmal auf den Punkt von Winkel
eingehen und zwar den Punkt mit dem Einverstänndnis deines AG.
Ist das begrenzt auf diesen einen Auftrag oder erlaubt er dir
andere Kunden mit den gleichen Produkten wie dein AG zu
bedienen??

Die Produktidee steht wahrscheinlich in Konkurenz zu meinem Arbeitsgeber, aber wie bereits beschrieben, da ist erst noch viel Arbeit zu leisten.

Die Programmierung ist eine Dienstleistung die ich ja meinem Arbeitsgeber verkaufen würde, der würde die dan an den Kunden mit Profit weiterverkaufen, also ist hier kein Konkurenz vorhanden.

Ich sehen das ziemlich problematisch an, da es z.
Bsp. in meinem Bereich oft zu Überschneidungen käme oder mein
AG sich immer fragen würde, ob ich wirklich nur die
besprochenen Produkte verkaufe oder auch die Sicherheit des AG
nutze um mich dann abzuseilen?? Aber wie gesagt, das ist meine
Sicht und die Branchen unterscheiden sich wohl deutlich.

In der Hoffnung dir einige Anregungen gegeben zu haben.

Ja, vielen Dank

Gruß
Adriaan