Selbständig und Anspruch auf ALGII? - Sehr lang -

Hallo zusammen,

erst einmal schildere ich den Fall, um den es geht und der mich sehr nachdenklich gemacht hat.

Eine Frau (Alter 55) ist seit einigen Jahren selbständig (Einzelhandel). Leider wirft die Selbständigkeit seit längerer Zeit nicht mehr genug Geld ab. Aufgrund der damaligen Geschäftserrichtung sind natürlich Schulden entstanden. Diese Schulden zahlt sie regelmäßig, wenn doch mit sehr großer Mühe ab. Zwischendurch musste sie ein paar kleinere Privatkredite „aufnehmen“ um die Schulden bei den Banken rechtzeitig zahlen zu können. Sie verzichtet auf sehr vieles um diese Schulden begleichen zu können. Außer ihrer Wohnung (mit der Miete ist sie oft im Rückstand), die sie sich mit ihrer Tochter teilt und ihrem Geschäft leistet sie sich nichts. Lebensmittel werden aus dem Geschäft bezogen, meist Sachen, die kurz vor dem Ablaufsdatum sind. Neue Kleidung oder ähnliches kann sie sich nicht leisten. Sie arbeitet eigentlich nur noch, um die Schulden (bei Banken und Privatpersonen) abzahlen zu können. Würde sie Insolvenz anmelden, könnte sie die Schulden nicht bezahlen, das wäre für sie nicht akzeptabel.

Auch eine Krankenkasse kann sie sich schon lange nicht mehr leisten. Zuerst war sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese Kosten kann sie sich aber seit einigen Jahren auch nicht mehr leisten.

Nun machen sich die drei Töchter der Frau (alle erwachsen, teils noch in der Ausbildung) sehr große Sorgen um sie, da sie ständig über Schmerzen klagt. Sie befürchten, dass ihre Mutter ernsthaft krank ist.

Vor kurzem hatte sie ein Knieproblem, dass sie mit einem befreundeten Masseur, bei dem sie für die Behandlungen nichts bezahlen musste, wieder einigermaßen in den Begriff bekommen hat. Ganz abgeheilt ist es natürlich nicht.

Vor einer Woche war sie beim Zahnarzt, nachdem sie erst über große Schmerzen auf einer Kieferseite geklagt hatte. Diese Schmerzen waren dann plötzlich weg, statt dessen hatte sie im ganzen Unterkiefer kein Gefühl mehr. Ihr Exmann (von dem sie seit 15 Jahren geschieden ist, zu dem sie aber einen freundschaftlichen Kontakt hat) hat ihr dann die Behandlung beim Zahnarzt von seinen Ersparnissen bezahlt. Der Zahnarzt meinte, es wäre allerhöchste Eisenbahn gewesen. Hätte sie noch länger gewartet, wäre möglicherweise der komplette Unterkiefer gelähmt gewesen, da ein Nerv in Mitleidenschaft gezogen war.

Die Frau scheint leider noch weitere Schmerzen zu haben, die nichts mit dem Knie oder den Zähnen zu tun haben. Leider ist sie oft zu stolz um darüber mit jemandem zu reden. Aber ihre Töchter merken, dass mit ihr etwas nicht stimmt. Sie machen sich sehr große Sorgen, dass es etwas erstes sein könnte. Vor allem da die Frau schon als Kind eine kleinen Herzfehler hatte.

Leider können sich weder die Kinder noch der Exmann leisten die Arztbesuche selber zu zahlen. Versuche die Frau wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden sind gescheitert, da diese nicht verpflichtet sind die Frau wieder aufzunehmen. Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse hätten sich die drei Töchter gerade so leisten können, mit viel Abstrichen für sich selbst. Eine private Krankenkasse kommt leider nicht in Frage, da diese sehr teuer werden würde. Es wurden schon viele Erkundigungen bei verschiedenen Kassen eingeholt. Der monatliche Beitrag würde deutlich über 500 Euro kosten, was sich die Kinder nicht leisten können.

Weitere Überlegungen waren, dass eventuell auch Selbständige, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können Anspruch auf Sozialhilfe haben könnten oder auf die Bezahlung des Krankenkassenbeitrages. Meines Wissens nach war dies in der alten Sozialhilfe so geregelt. Nun meine Frage: Weiß jemand wie dies mit dem neuen Arbeitslosengeld II geregelt ist.

Hätte eine Selbständige, die aus ihrer Selbständigkeit nicht genug für den eigenen Lebensunterhalt verdient, Anspruch auf ALGII?

Falls jemand andere Ideen hat, wie man der Frau helfen könnte wäre ich ebenfalls dankbar.

Ich bitte um ehrlich gemeinte Antworten, die nicht Sprüche enthalten wie „Soll die Frau doch Insolvenz anmelden.“ Denn wie beschrieben ist dies nicht möglich, da sie ihre Schulden bezahlen möchte.

Vielen Dank und viele Grüße

Phoebe

Hallo!

Ich bitte um ehrlich gemeinte :Antworten, die nicht Sprüche
enthalten wie „Soll die Frau :doch Insolvenz anmelden.“ :smiley:enn wie beschrieben ist dies :nicht möglich, da sie ihre :Schulden bezahlen möchte.

Zunächst ist zu klären, weshalb das Geschäft nur schleppend läuft und ob absehbar eine nachhaltige Verbesserung machbar erscheint. Die Selbständige ist Mitglied der Handelskammer. Das könnte eine Adresse sein, um Hilfe zu halten. Ich denke an einen erfahrenen Menschen, der sich das Geschäft, sein Potential und die bisherigen Zahlen ansieht.

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres und ohne Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV in den letzten Jahren kommt die Frau in keine gesetzliche Kasse mehr hinein. Private Kasse wird aufgrund hoher Kosten und div. Vorerkrankungen ausscheiden. Wenn das Geschäft nicht sehr absehbar auf gesunde Füße zu stellen ist, bleibt bei dieser Sachlage nur noch der Weg in die Grundsicherung/ALGII. Damit ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen KV verbunden.

Aus den bescheidenen Einkünften aus ALGII kann man keine Schulden bezahlen. Entweder einigt man sich mit den Gläubigern auf einen Vergleich mit bescheidener Quote oder der Schuldner geht in die Insolvenz.

Das ist zwar genau die Aussage, die Du nicht hören wolltest, aber ich sehe keinen anderen Weg. Das Problem mit dem eigenen Stolz haben in solcher Situation wohl fast alle verschuldeten Menschen. Es hilft aber nichts: Das Instrument der Insolvenz ist dazu da, eine unhaltbare wirtschaftliche Situation auf legalem Weg in geordnete Verhältnisse zu führen.

Die wirtschaftliche und gesundheitliche Situation verlangt umgehendes Handeln. Zuwarten ist verlorene Zeit.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

erst einmal danke für deine Antwort.

Hallo!

Ich bitte um ehrlich gemeinte :Antworten, die nicht Sprüche
enthalten wie „Soll die Frau :doch Insolvenz anmelden.“ :smiley:enn wie beschrieben ist dies :nicht möglich, da sie ihre :Schulden bezahlen möchte.

Zunächst ist zu klären, weshalb das Geschäft nur schleppend
läuft und ob absehbar eine nachhaltige Verbesserung machbar
erscheint. Die Selbständige ist Mitglied der Handelskammer.
Das könnte eine Adresse sein, um Hilfe zu halten. Ich denke an
einen erfahrenen Menschen, der sich das Geschäft, sein
Potential und die bisherigen Zahlen ansieht.

Die Gründe für das schlechte Geschäft sind bekannt. Es ist ein Naturkostfachgeschäft. In der heutigen Zeit fehlt leider den Leuten das Geld um auf eine gesunde Ernährung zu achten. Desweiteren gibt es in der Stadt einen größeren Bioladen im Industriegebiet, der augrund seiner größe bessere Preise machen kann. Der Vorteil beim Geschäft der Frau ist, dass es in der Innenstadt liegt und für Leute ohne Auto leichter zu erreichen ist.

Von der Handelskammer ist eher keine Hilfe zu erwarten.

Nach Vollendung des 55. Lebensjahres und ohne Mitgliedschaft
in der gesetzlichen KV in den letzten Jahren kommt die Frau in
keine gesetzliche Kasse mehr hinein. Private Kasse wird
aufgrund hoher Kosten und div. Vorerkrankungen ausscheiden.
Wenn das Geschäft nicht sehr absehbar auf gesunde Füße zu
stellen ist, bleibt bei dieser Sachlage nur noch der Weg in
die Grundsicherung/ALGII. Damit ist die Mitgliedschaft in
einer gesetzlichen KV verbunden.

Das war auch mein Gedanke. Deswegen ist meine Hauptfrage ja, ob ein Selbständiger Anspruch auf ALGII hat, wenn er seinen Lebensunterhalt aufgrund des schlechten „Einkommens“ nicht selber finanzieren kann. Bis zur Einführung des ALGII hatten Selbständige unter o.g. Umständen Anspruch auf Sozialhilfe. Deswegen ist meine Frage, ob dies mit ALGII so geblieben ist. So könnte sie erst einmal unterstützendes ALGII beantragen.

Wer weiß darüber nächeres?

Aus den bescheidenen Einkünften aus ALGII kann man keine
Schulden bezahlen. Entweder einigt man sich mit den Gläubigern
auf einen Vergleich mit bescheidener Quote oder der Schuldner
geht in die Insolvenz.

Das möchte sie vermeiden, da Schulden bei Bekannten dabei sind, die sie auf jeden Fall erst einmal zurück zahlen möchte.

Das ist zwar genau die Aussage, die Du nicht hören wolltest,
aber ich sehe keinen anderen Weg. Das Problem mit dem eigenen
Stolz haben in solcher Situation wohl fast alle verschuldeten
Menschen. Es hilft aber nichts: Das Instrument der Insolvenz
ist dazu da, eine unhaltbare wirtschaftliche Situation auf
legalem Weg in geordnete Verhältnisse zu führen.

Die wirtschaftliche und gesundheitliche Situation verlangt
umgehendes Handeln. Zuwarten ist verlorene Zeit.

Gruß
Wolfgang

Danke und Gruß

Phoebe

Hallo!

Die Gründe für das schlechte :Geschäft sind bekannt.

Ja, aber das ist nur die halbe Miete. Die andere Hälfte besteht in Maßnahmen zur Verbesserung. Es könnte z. B. eine Veränderung der Zielgruppe sein, eine Veränderung des Warenangebotes und/oder des Erscheinungsbildes. Bevor der Weg in die staatliche Unterstützung gegangen wird, sich an einen Marketingmenschen zu wenden, der etwas vom Einzelhandel versteht. Die Mittel sind vermutlich sehr eng begrenzt, aber unterschätze nicht, was sich nur mit Ideen und Kreativität auf die Beine stellen läßt. Gehe hier bei www auf Expertensuche für Marketing und Einzelhandel.

Deswegen ist meine Hauptfrage
ob ein Selbständiger Anspruch :auf ALGII hat, wenn er seinen
Lebensunterhalt aufgrund des :schlechten „Einkommens“ nicht
selber finanzieren kann.

Die Klärung führt über das Sozialamt. M. W. gibt es die Möglichkeit der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Aber eine Dauerlösung ist das nicht. Wenn sich die Selbständige nicht der Perspektivlosigkeit anheim geben will, muß das Geschäft auf tragfähige Füße kommen. Ich halte es für einen Fehler, an der Stelle abzublocken, den Geschäftsverlauf als gegeben hinzunehmen und sich auf den Standpunkt zu stellen, daß Verbesserungen nicht möglich sind. Betriebsblindheit und eingefahrene Wege brauchen externen Sachverstand. Die Chance, daß sich auf diese Weise die Probleme lösen lassen, ist vorhanden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

nochmal vielen Dank für deine Antwort.

Hallo!

Die Gründe für das schlechte :Geschäft sind bekannt.

Ja, aber das ist nur die halbe Miete. Die andere Hälfte
besteht in Maßnahmen zur Verbesserung. Es könnte z. B. eine
Veränderung der Zielgruppe sein, eine Veränderung des
Warenangebotes und/oder des Erscheinungsbildes.

Für eine komplette Veränderung fehlt das Geld und wahrscheinlich auch die Kraft der Frau. Ein Naturkostfachgeschäft komplett umzukrempeln ist quasi unmöglich. Um eine andere Zielgruppe anzusprechen müsste ein komplett neuer Warenbestand gekauft werden, was aufgrund der finanziellen Lage schier unmöglich ist.

Das Erscheinungsbild ist meines Erachtens nach sehr gut. Eine Tochter der Frau ist Grafikdesignerin und hat etwas Ahnung von der Materie, so dass sie sich um das Erscheinungsbild, Werbung, Schaufenstergestaltung etc. kümmert.

Es wurden schon viele viele Dinge zu Werbezwecken etc. ausprobiert. Sie alle aufzulisten, würde sicherlich den Rahmen sprengen.

Zur Zeit versuche ich etwas zu helfen und eine Homepage zu gestalten. Eventuell mit integriertem Online-Shop.

Bevor der Weg
in die staatliche Unterstützung gegangen wird, sich an einen
Marketingmenschen zu wenden, der etwas vom Einzelhandel
versteht. Die Mittel sind vermutlich sehr eng begrenzt, aber
unterschätze nicht, was sich nur mit Ideen und Kreativität auf
die Beine stellen läßt. Gehe hier bei www auf Expertensuche
für Marketing und Einzelhandel.

Wie schon erwähnt an Ideen und Kreativität hat es nie gemangelt. Aber vielleicht wäre der Rat von einem Experten trotzdem nicht verkehrt. Nur leider kosten diese eine Menge Geld, das nicht vorhanden ist.

Deswegen ist meine Hauptfrage
ob ein Selbständiger Anspruch :auf ALGII hat, wenn er seinen
Lebensunterhalt aufgrund des :schlechten „Einkommens“ nicht
selber finanzieren kann.

Die Klärung führt über das Sozialamt. M. W. gibt es die
Möglichkeit der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Aber eine
Dauerlösung ist das nicht. Wenn sich die Selbständige nicht
der Perspektivlosigkeit anheim geben will, muß das Geschäft
auf tragfähige Füße kommen. Ich halte es für einen Fehler, an
der Stelle abzublocken, den Geschäftsverlauf als gegeben
hinzunehmen und sich auf den Standpunkt zu stellen, daß
Verbesserungen nicht möglich sind. Betriebsblindheit und
eingefahrene Wege brauchen externen Sachverstand. Die Chance,
daß sich auf diese Weise die Probleme lösen lassen, ist
vorhanden.

Hast du einen Rat, an wen man sich wenden könnte. Du hast schon Experten hier im www genannt. Aber ich denke es müsste sich schon jemand die genauen Zahlen und Fakten anschauen. Eine Unternehmensberatung wäre mit Sicherheit zu kostspielig. Gibt es irgendwelche Vereinigungen an die sich Selbständige in solch einer Lage wenden können? Wahrscheinlich nicht, oder?

Gruß
Wolfgang

Viele Grüße

Phoebe

Hallo Phoebe,

Gibt es irgendwelche Vereinigungen an die sich Selbständige in
solch einer Lage wenden können? Wahrscheinlich nicht, oder?

Such mal nach ‚Busines Angels‘ bzw. frag mal in der IHK danach. Eventuell gibt es noch was anderes mit ‚Senioren‘ oder soi im Titel

Ciao m@xet.

Hast du einen Rat, an wen man sich wenden könnte. Du hast
schon Experten hier im www genannt. Aber ich denke es müsste
sich schon jemand die genauen Zahlen und Fakten anschauen.
Eine Unternehmensberatung wäre mit Sicherheit zu kostspielig.
Gibt es irgendwelche Vereinigungen an die sich Selbständige in
solch einer Lage wenden können? Wahrscheinlich nicht, oder?

Ich weiss nciht, wer immer dieses Märchen von den teureren Beratern erzählt. Schau einfach mal in die Zeitung der IHK dort gibt es die Adressen udn Ansprechpartner für Existenzsicherung die helfen mit Beratern, die von der IHK bezahlt werden aus den beiträgen, die die Selbstädnigen an die IHK entrichten.

Und noch was: Besser eine Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

wieso mit den ganzen Psychosomatischen Schmerzen rumärgern?

Als Verkäuferin oder gar (stellv.)Leiterin in dem Großen Bio-Laden würde sie sicherlich gern gesehen sein, sicheres und gutes Geld verdienen und könnte ihre Schulden bezahlen.

gruss

Hast du einen Rat, an wen man sich wenden könnte. Du hast
schon Experten hier im www genannt. Aber ich denke es müsste
sich schon jemand die genauen Zahlen und Fakten anschauen.
Eine Unternehmensberatung wäre mit Sicherheit zu kostspielig.
Gibt es irgendwelche Vereinigungen an die sich Selbständige in
solch einer Lage wenden können? Wahrscheinlich nicht, oder?

Ich weiss nciht, wer immer dieses Märchen von den teureren
Beratern erzählt. Schau einfach mal in die Zeitung der IHK
dort gibt es die Adressen udn Ansprechpartner für
Existenzsicherung die helfen mit Beratern, die von der IHK
bezahlt werden aus den beiträgen, die die Selbstädnigen an die
IHK entrichten.

Das wusste ich nicht, ich werde mich mal schlau machen.

Und noch was: Besser eine Ende mit Schrecken, als ein
Schrecken ohne Ende.

Das sagt sich so leicht, wenn Schulden dahinter stehen, die noch bei sehr guten Bekannten ausstehen.

wieso mit den ganzen Psychosomatischen Schmerzen rumärgern?

Wieso nimmst du dir heruas zu sagen es wären psychosomatische Schmerzen? Sind es leider nicht. Die Schmerzen sind mit großer Sicherheit pysisch. Ich habe gestern nochmal mit der Betroffenen ein langes Gespräch gehabt und sie hat mir ihre Symptome etwas näher geschildert. Jetzt ist mein Wunsch noch größer ihr zu helfen.

Als Verkäuferin oder gar (stellv.)Leiterin in dem Großen
Bio-Laden würde sie sicherlich gern gesehen sein, sicheres und
gutes Geld verdienen und könnte ihre Schulden bezahlen.

Das wäre im Prinzip eine gute Idee, aber leider ist dieser große Biomarkt nicht sehr gut auf die Frau zu sprechen, da sie eine Konkurentin ist und einige Kunden abgeworben hat.

gruss

Trotzdem danke für deine Antwort.

Viele Grüße

Phoebe

Hallo maxet,

danke für den Hinweis. Ich habe die Seite schon gefunden und werde mich dort einlesen. Ich befürchte aber leider, dass von dieser Vereinigung verständlicher Weise nur junge Geschäftsideen unterstützt werden, die einen großen Gewinn versprechen.

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo,

unter welche Voraussetzungen die Frau Anspruch auf Alg II haben könnte, kann hier nicht geklärt werden. Dazu ist es erforderlich, dass sie zur Agentur für Arbeit geht und einen Antrag stellt. Dann erfährt sie alles Weitere - auch, ob die Agentur zuständig ist - ist von der Region abhängig.
Guck auch hier http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen,

erstmal ein Dankeschön für die bisherigen Antworten. Über weitere Denkansätze und Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Phoebe