Guten Tag,
ich habe eine Frage zu jemandem, der noch selbständig ist
und demnächst arbeitslos sein wird.
Dieser jemand hat ein kleines beratendes Gewerbe, mit dem er sich die letzten Jahre mehr schlecht als recht über Wasser halten konnte.
Einkünfte um die 15 - 20.000 Euro im Jahr.
Wenn dieser Selbständige sich jetzt arbeitslos melden muss,
mit welcher Zahlung vom Arbeitsamt kann er in etwa rechnen?
Vielen Dank!
So wenig nur?
Was ist mit Krankenkasse und Rente und Miete?
Da kann doch niemand von leben?
hallo,
natuerlich nicht mehr. der selbstständige hat ja auch nicht in die arbeitslosenversicherung eingezahlt. er kann demzufolge auch nur den minimal-satz erhalten und der ist eben „hartz iv“…
krankenversichern muss sich der ehem. selbstständige selber, miete wird wie geschrieben bis zu bestimmter höhe getragen. rente? schon mal was von privater vorsorge gehört?
jedem arbeitnehmer werden ca. 20% vom bruttolohn für soziale vorsorge abgezogen. es ist demzufolge auch jedem selbstständigen zumutbar ebensolche beträge zurückzulegen oder anzulegen um sich in zeiten der arbeitslosigkeit oder alter abzusichern…
der staat ist doch keine rundumversicherung!
wer dauerhaft selbstständig ist, hier nur ein ergebnis erzielt, welches betriebswirtschaftlich nicht zum leben reicht, der hat auf das falsche pferd gesetzt oder wirtschaftet falsch. den staat kann man dafür nur bedingt verantwortlich machen.
vorher 20 Jahre Angestellt war
und dort Arbeitslosen und Rentenversichert war.
Macht das einen Unterschied bei den Leistungen?
Deine Rentenversicherung kommt erst ins Spiel, wenn Du ins Rentenalter kommst.
Und bei der eingezahlten Arbeitslosenversichrung kommt es darauf an wie lange es her ist. Ich glaube Du müßtetst innerhalb der letzte drei Jahre arbeitslosenversichert gewesen sein, beim Zeitraum bin ich mir nicht sicher. Danach verfällt der Anspruch, das ist z.B. auch bei ehemals Berufstätigen so, die mit dem Studieren anfangen und hinter „arbeitslos“ sind (zählen aber nicht als arbeitslos), sie erhalten kein Arbeitslosengeld obwohl sie vorher eingezahlt haben.
Gruß
Juhe
P.S.: Im Zweifelsfall erstmal Antrag stellen und mit keinem Arbeitslosengeld rechnen.
So wenig nur?
Was ist mit Krankenkasse und Rente und Miete?
Da kann doch niemand von leben?
Naja, wenn einer voher 15000,- Euro Bruttoeinnahmen im Jahr mit seinem Gewerbe hatte, dann wird er nach Abzug der Kosten, Steuern etc. vermutlich netto auch nicht so wahnsinnig viel mehr gehabt haben.
Interessant dürfte für diesen vielleicht eine Kombination aus Alg. II und Hinzuverdienst durch sein Gewerbe sein. Muss er das Gewerbe denn unbedingt ganz aufgeben oder kann er noch etwas machen, während er sich einen Job sucht ?
natuerlich nicht mehr. der selbstständige hat ja auch nicht in
die arbeitslosenversicherung eingezahlt. er kann demzufolge
auch nur den minimal-satz erhalten und der ist eben „hartz
iv“…
Das wirft dann gleich die Frage auf: kommt der zuvor privat Versicherte qua Hartz IV wieder in die gesetzliche SV oder darf er sei mageres Salaer nunmehr komplett darauf verwenden, seine private KV weiter zu bedienen?
Normalerweise kann (oder konnte?) man ja nicht so ohne weiteres von einer privaten KV in die gesetzliche wechseln. Ausnahme: freiwillige Pflichtversicherung bei einer gesetzl. Kasse.
Das wirft dann gleich die Frage auf: kommt der zuvor privat
Versicherte qua Hartz IV wieder in die gesetzliche SV oder
darf er sei mageres Salaer nunmehr komplett darauf verwenden,
seine private KV weiter zu bedienen?
hi roger,
eins von vielen unbedachten problemen bei der grossen reform. z.zt. gibt es viele NICHT krankenversicherte (zustände wie in den usa), weil man die beiträge für die private aus dem hartz iv salär zahlen muss. dies trifft vorrangig auf die „älteren semester“ zu. wenn man über 55 jahre alt ist, muss die gesetzliche KV einen nicht mehr aufnehmen. das ist bitter und gehört geändert.
mal sehen was bürgerversicherung oder kopfpauschale zusammen in einer großen koalition bringen
Vielen Dank!
So wenig nur?
Was ist mit Krankenkasse und Rente und Miete?
Das meiste haben die anderen ja schon beantwortet.
Miete wird wie gesagt für einen Alleinstehenden mit bis zu 45 qm Wohnraum übernommen,d.h. wenn Deine Whg. wesentlich größer wäre ,müßtest Du wahrscheinlich umziehen.
Krankenkasse: Wenn Du vorher privat versichert warst und nicht über 55 Jahre alt bist,wirst Du fortan über die Arbeitsagentur gesetzlich versichert (d.h. Du verlierst evtl. angesparte Altersrückstellungen bei der Privaten)
Rentenversichert wärst Du auch übers Amt (da kommt allerdings nicht viel zusammen)
Da kann doch niemand von leben?
Sorry,aber liest Du keine Zeitung?
Die eine oder andere Million Menschen leben davon…
Ich würde mir sehr genau überlegen,ob ich die Selbstständigkeit ganz aufgebe.
Es ist zwar nicht so üppig,was Du in den letzten Jahren verdient hast,aber immer noch besser als unter Hartz4 zu fallen und vielleicht geht es ja mit den Verdienstmöglichkeiten auch irgendwann wieder aufwärts.
Ansonsten vielleicht zeitweise Kombi-modell in Betracht ziehen.
Ich persönlich habe Hochachtung vor jedem,der heutzutage noch versucht sich selbst über Wasser zu halten,statt gleich immer zum Amt zu rennen um sich aushalten zu lassen - und sei der Verdienst aus der Selbstständigkeit noch so gering…
Hallo,
also ich finder dein Bekannter sollte auch nicht gleich aufgeben. So schlecht ist der Verdienst doch gar nicht. Naja ich weiß nicht ob davon seine Krankenversicherung schon abgezogen war. Es ist aber allemal besser als vom Staat zu leben. Was wirklich nicht grad angenehm ist. Vielleicht findet er noch eine Ergänzung zu seinem jetzigen beratungsfeld um noch die eine oder andere Mark hinzuzuverdienen. Eine gute Möglichkeit finde ich es aber auch, wenn es kombiniert mit dem ALGII. Er bekommt dann den Grundsatz, ca. 340 Euro + 100,- von dem was er selbst erwirtschaft und noch eimal 20 % vom dem was dann noch übrig bleib. Es ist nicht wahnsinnig viel, aber zur Überbrückung geht es es. Ich wünsche auf alle Fälle viel Glück das es doch noch klappt!!!