Selbständig und Elternzeit

Hallo, wir sind ab 1.8. selbständig. Das Geschäft läuft auf mich da ich zuhause (Elternzeit) bin.
Jetzt stell ich mir schon seit längerem die Frage, wie das denn jetzt dann mit dem Erziehungsgeld aussieht? Ich bin jetzt im September 2 Jahre zuhause und würde noch ein Jahr Landeserziehungsgeld bekommen.
Bekomm ich das Geld noch wenn ich selbständig bin? Und wann muß ich es meinem Arbeitgeber sagen? Wie muß ich das allgemein handhaben?
Und noch eine Fragen wegen Steuernummer…
Das Gewerbe ist ja schon angemeldet, muß ich jetzt beim Finanzamt anrufen wegen der Steuernummer oder melden die sich?
Ich brauch ja die Nummer wegen Rechnungen usw. Wir machen ja am 1.8. auf…
Vielen Dank schon mal im voraus…
Grüße Dani

Du musst jede Aufnahme von Arbeit, also auch die Selbstaendigkeit bei der Bundeserziehungsgeld Stelle melden, der Anspruch wird dann neu berechnet.