in der Elternzeit kann man ja im Kleingewerbe Selbständig sein und bis 400 Euro Gewinn machen und dennoch Rentenversicherungsfrei und Krankenversicherung über Ehemann haben.
wie sieht das ganze nach der Elternzeit aus?
Wie hoch darf dann der Gewinn sein um noch Familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert zu sein.
Und wie hoch darf der Gewinn seitens der REntenversicherung sein um nur den geringsten Satz in die Rentenversicherung zu zahlen?
in der Elternzeit (außerhalb der Elterngeldzeit) besteht das Arbeitsverhältnis ja noch weiter. Die bisherige GKV besteht ebenfalls weiter. Wenn gleichzeitig ein Familienhilfeanspruch besteht, sind keine KV-Beiträge zu zahlen.
Dieser Familienhilfeanspruch besteht aber nur, wenn der Gewinn monatlich 360 € nicht übersteigt. Die Grenze von 400 € gilt nur für Arbeitnehmertätigkeit.
Liegt der Gewinn in der Elternzeit schon über 360 €, besteht kein Familienhilfeanspruch. Es sind vielmehr Beiträge für die bestehende GKV zu zahlen. Die Höhe setzt die KK fest. Mit der RV hat die selbständige Tätigkeit nichts zu tun, wenn es sich nicht um eine Person handelt, die zum RV-pflichtigen Personenkreis gehört.
Hallo,
wie war denn die KV vor der Elternzeit?
Elternzeit gibt es n. § 15 BEEG für Arbeitnehmer. Oder ist hier nur das Elterngeld gemeint. Die Grenze für den Familienhilfeanspruch ist immer 360 € monatlich (bei Minijobs als Arbeitnehmer 400 €).
Krankenkasse stimmte Familienversicherung zu.
Was meinst Du mit Familienhilfe?
Familienhilfeanspruch ist identisch mit der KV-Familienversicherung
Ich meine irgendwann hat einer von der Krankenkasse gesagt,
dass man nicht über 1000 Euro kommen darf um
Familienversichert zu sein.
Das ist falsch
Deshalb möchte ich nur wissen wie hoch aktuell die Grenze ist
um als Selbständiger Familienversichert zu sein.
Ich möchte keine Hilfe o.ä. beantragen
Der Grenzbetrag für die Mitversicherung von Familienangehörigen liegt monatlich bei 360 € Gesamteinkommen. Bei Selbständigen ist das der Gewinn(Einnahmen minus Betriebsausgaben). Angerechnet werden aber auch sonstige Einkünfte wie Zinsen etc.