Hallo zusammen,
Angenommen, es hat sich jemand zum 01.08 selbständig gemacht und ist seid dem freiwillig gesetzlich Krankenversichert ( AOK).
Nun ist derjenige aber seid dem z.B 13.08 krank geschrieben !
Bekommt er dann bis zum 31.08 Krankengeld von der Krankenkasse!?
Wenn ja wie wird hier der Tagessatz berechnet, wenn derjenige noch gar nicht weis, was er verdienen wird. Was ist dann die Berechnungs-Grundlage? Wird hier ein vergleichswert genommen oder schon der genauen Betrag von dem auch die Krankenkassenbeiträge berechnet werden?
z.B Gründungszuschuss und voraussichtliche monatliche Einnahmen!?
Hier müsste ja die gleiche Regelung gelten wie bei AG und AN.
Da ist es ja so, dass wenn ein AN neu eingestellt wird und er in den ersten vier Wochen krank wird, wird die Lohnfortzahlung in dieser Zeit von der Krankenkasse übernommen
Wie ist hier die Regelung bei selbständige die freiwillig versichert sind !?
Ich bedank mich schon mal bei Euch
Walter