Hallo, wer kennt sich hiermit aus???
Mit Hilfe von Überbrückungsgeld habe ich mich nach mehrjähriger Angestelltenzeit
Ende 03 in die Selbständigkeit gewagt. Da 6 Monate erfahrungsgemäß nicht
ausreichen, um komplett auf eigenen Beinen stehen zu können, mußte ich mich nach
Ablauf der Zeit wieder arbeitslos melden. Jetzt, kurz nach Beginn von Hartz 4,
wurde ich aufgefordert, monatlich eine Gewinn- und -Verlustrechnung vorzulegen,
aus der ganz klar hervor geht, dass meine Investitionen in Messeteilnahmen,
Werbung (beides erst seit kurzem), Kundenbesuche (Benzin/Auto) und Ware noch
höher sind, als der Umsatz.
In einem zweiten Schreiben wurde ich dann noch nach investierten Arbeitsstunden
gefragt und wer meine Verluste tragen würde (bisher stecke ich alle meine
Einnahmen, Ersparnisse und meine Abfindung hinein, dann half 2mal mein Vater).
Ich antwortete nach Recherche im Netz, dass ich an Messetagen (meist Fr/Sa/So)
bis zu 10 Stunden arbeiten würde und an Wochentagen 6-8 Stunden.
An den letzten Steuererklärungen sieht man, dass die Bilanzen tendentiell
(Verluste geringer) langsam besser werden, was auch mit dem zunehmenden
Bekanntheitsgrad meines Geschäftes zu tun hat.
Mein Engagement ist für mich die Ernsthaftigkeitserklärung, dass ich diese
Selbständigkeit wichtig nehme und alles investiere- immerhin war der Start ja
auch mal vom A-Amt gefördert. Ich möchte nichts anderes machen oder nicht gar
nichts machen, sondern weiterhin alles dafür tun, dass es bald noch mehr abwirft.
Heute bekomme ich nun den Bescheid, dass ich kein Geld mehr erhalten werde, da
ich nicht arbeitssuchend bin und zuviele Stunden in meine Tätigkeit investiere.
Damit fehlt mir von einem Tag auf den anderen die Grundsicherung für
Krankenversicherung, Miete, Strom und Essen, obwohl ich täglich alles dafür tue,
bald von Herrn Hartz unabhängig zu sein.
Wovon darf ich jetzt leben?
Ich zitiere aus Internet:
"(11.01.2005) Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein.
Umgekehrt können hilfsbedürftige Selbstständige ALG II erhalten. Wir nennen die
Voraussetzungen und rechnen vor, wie viel (oder besser: wenig) unterm Strich
übrig bleibt.
Hilfsbedürftigkeit vorausgesetzt, kommen auch Selbstständige in den Genuss der
„Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nach dem neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Umgekehrt dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld II auch unternehmerisch oder
freiberuflich tätig sein. Selbstständige (Neben-)Einkünfte sind sogar
ausdrücklich erwünscht, da sie erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen. Die vom SGB III
(Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) bekannte Arbeitszeit-Obergrenze von wöchentlich 15
Stunden gibt es im SGB II nicht."
Was kann ich tun???