Selbständig und Hartz4

Hallo, wer kennt sich hiermit aus???

Mit Hilfe von Überbrückungsgeld habe ich mich nach mehrjähriger Angestelltenzeit
Ende 03 in die Selbständigkeit gewagt. Da 6 Monate erfahrungsgemäß nicht
ausreichen, um komplett auf eigenen Beinen stehen zu können, mußte ich mich nach
Ablauf der Zeit wieder arbeitslos melden. Jetzt, kurz nach Beginn von Hartz 4,
wurde ich aufgefordert, monatlich eine Gewinn- und -Verlustrechnung vorzulegen,
aus der ganz klar hervor geht, dass meine Investitionen in Messeteilnahmen,
Werbung (beides erst seit kurzem), Kundenbesuche (Benzin/Auto) und Ware noch
höher sind, als der Umsatz.

In einem zweiten Schreiben wurde ich dann noch nach investierten Arbeitsstunden
gefragt und wer meine Verluste tragen würde (bisher stecke ich alle meine
Einnahmen, Ersparnisse und meine Abfindung hinein, dann half 2mal mein Vater).
Ich antwortete nach Recherche im Netz, dass ich an Messetagen (meist Fr/Sa/So)
bis zu 10 Stunden arbeiten würde und an Wochentagen 6-8 Stunden.

An den letzten Steuererklärungen sieht man, dass die Bilanzen tendentiell
(Verluste geringer) langsam besser werden, was auch mit dem zunehmenden
Bekanntheitsgrad meines Geschäftes zu tun hat.

Mein Engagement ist für mich die Ernsthaftigkeitserklärung, dass ich diese
Selbständigkeit wichtig nehme und alles investiere- immerhin war der Start ja
auch mal vom A-Amt gefördert. Ich möchte nichts anderes machen oder nicht gar
nichts machen, sondern weiterhin alles dafür tun, dass es bald noch mehr abwirft.
Heute bekomme ich nun den Bescheid, dass ich kein Geld mehr erhalten werde, da
ich nicht arbeitssuchend bin und zuviele Stunden in meine Tätigkeit investiere.

Damit fehlt mir von einem Tag auf den anderen die Grundsicherung für
Krankenversicherung, Miete, Strom und Essen, obwohl ich täglich alles dafür tue,
bald von Herrn Hartz unabhängig zu sein.
Wovon darf ich jetzt leben?

Ich zitiere aus Internet:

"(11.01.2005) Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein.
Umgekehrt können hilfsbedürftige Selbstständige ALG II erhalten. Wir nennen die
Voraussetzungen und rechnen vor, wie viel (oder besser: wenig) unterm Strich
übrig bleibt.

Hilfsbedürftigkeit vorausgesetzt, kommen auch Selbstständige in den Genuss der
„Grundsicherung für Arbeitssuchende“ nach dem neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Umgekehrt dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld II auch unternehmerisch oder
freiberuflich tätig sein. Selbstständige (Neben-)Einkünfte sind sogar
ausdrücklich erwünscht, da sie erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen. Die vom SGB III
(Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) bekannte Arbeitszeit-Obergrenze von wöchentlich 15
Stunden gibt es im SGB II nicht."

Was kann ich tun???

In einem zweiten Schreiben wurde ich dann noch nach investierten Arbeitsstunden
gefragt und wer meine Verluste tragen würde (bisher stecke ich alle meine
Einnahmen, Ersparnisse und meine Abfindung hinein, dann half 2mal mein Vater).
Ich antwortete nach Recherche im Netz, dass ich an Messetagen (meist Fr/Sa/So)
bis zu 10 Stunden arbeiten würde und an Wochentagen 6-8 Stunden.

Genau das wollt wohl auch die Agentur wohl wissen, besonders diesen Satz: meine Einnahmen, Ersparnisse und meine Abfindung hinein, dann half 2mal mein Vater).

Das heist du hast Ersparnisse, Einnahmen Abfindungen was ein Alg2 Empfänger eigentlich nicht haben sollte, und nach fast 2 Jahren sollte die selbständigkeit sich nun auch mal rechen, oder denkst du nicht?

Hallo,

vielleicht habe ich mich tatsächlich zu allgemein ausgedrückt mit dieser Angabe
im Antwortschreiben.
„Ersparnisse“, die Abfindung und die Einnahmen (nicht Gewinne) sind verbraucht
bzw re-investiert worden. Vorhandene, überschaubare Beträge waren dem Amt bekannt
und lagen unter den erlaubten Grenzbeträgen.

Ist es nun erwünscht, eine ursprünglich vom Amt geförderte Exis-Gründg. ernsthaft
und voller Engagement weiter zu treiben und in Zeiten der Bedürftigkeit eine
Grundsicherheit zu bekommen

(Lt. Steuerberater kann es locker mal bis zu fünf Jahren dauern, bis sich ein
neues Unternehmen selbst trägt. Wer hat das Amt bei den 6 Monaten
Überbrückungsgeld beraten…? Bitte melden! Immerhin ist die Gründung einer
Ich-Ag auf schon drei Jahre ausgelegt- das sollte auch einen Hintergrund haben)

ODER sofort alles fallen zu lassen, Gewerbe abzumelden, um sich einen der vielen
schönen freien Jobs zu suchen, damit der Anspruch nicht verfällt? Ich würde gerne
weiterhin hart arbeiten, aber auch meine Miete bezahlen und essen kaufen können.
Bin ich bedürftiger, wenn ich mich weg von der Arbeit an der Selbständigkeit in
einen 1-Euro-Job vermitteln lasse? Wo ist da die Aussicht auf einen Job? Nicht
vorhanden. Warum sieht das Amt meine viel intensivere Arbeit an meinem Geschäft
nicht als ebenfalls hochwertigen 1-Euro-Job an?

Ich bin doch sogar noch vermittelbar - in einen interessanten Job, der dem
Geschäft inhaltl. nahe kommt, sofort!

Bitte um Auszüge aus Gesetzestext zum Thema! WER WEISS WAS?

Genau das wollt wohl auch die Agentur wohl wissen, besonders
diesen Satz: meine Einnahmen, Ersparnisse und meine Abfindung
hinein, dann half 2mal mein Vater).

Das heist du hast Ersparnisse, Einnahmen Abfindungen was ein
Alg2 Empfänger eigentlich nicht haben sollte, und nach fast 2
Jahren sollte die selbständigkeit sich nun auch mal rechen,
oder denkst du nicht?