Selbständig und nebenbei Aushilfskraft

Hallo, ich hoffe, dass mir vielleicht irgendjemand ein paar Fragen beantworten kann - das wäre klasse…!
Folgende Situation:

Ich betreibe seit Ende letzten Jahres ein selbständiges Gewerbe und habe nun die Möglichkeit, für ca. 20 Std. in der Woche nebenbei stundenweise in einem Unternehmen zu arbeiten, praktisch als Aushilfstätigkeit.

  • Wie ist das nun steuermäßig? Muss ich da auf Lohnsteuerkarte arbeiten, welche Steuerklasse bin ich dann (eigentlich bin ich als Verheiratete Klasse 5)Der Verdinst liegt in jedem Fall höher als 400EUR, ist also kein Mini-Job. Wird das direkt versteuert oder muss ich das im Zuge der Einkommenssteuererklärung machen?

  • Wie ist das mit den Sozialversicherungen? Bin ich dann in irgendeiner Weise wieder pflichtversichert?

-Kann ich grundsätzlich überhaupt die Selbständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit angeben? Bzw. macht das eigentlich Sinn?

Wie ihr seht, hab ich gerad gar keine Ahnung, wie das genau läuft und freue mich, wenn jemand Antworten weiss…!

Gruß, Sandra

das kann jetzt eine abhängige Beschäftigung sein…wohl eher wahrscheinlich…oder im Rahmen Deines Gewerbes sein…

wenn es abhängig ist, dann würde es über LSt-Karte laufen…bei der Sozialversicherung kommt es auf die Höhe des Verdienstes an…und später in der ESt-Erklärung entsorechend anzusetzen…da könntest Du zumindest auch einen AN-Pauschbetrag absetzen…

dem Auftraggeber wäre wohl eine Gestaltung als selbständige Beschäftigung wohl nicht unangenehm, denke ich

Zunächst ganz lieben Dank für die Antwort!!!

das kann jetzt eine abhängige Beschäftigung sein…wohl eher wahrscheinlich…oder im Rahmen Deines Gewerbes sein…

***Es ist ein von meinem Gewerbe unabhängige Tätigkeit!

wenn es abhängig ist, dann würde es über LSt-Karte laufen…bei
der Sozialversicherung kommt es auf die Höhe des Verdienstes
an…und später in der ESt-Erklärung entsorechend
anzusetzen…da könntest Du zumindest auch einen
AN-Pauschbetrag absetzen…

***Der monatliche Verdienst wird bei schätzungsweise 1.000 EUR liegen, je nach Stundenauslastung eben. Heisst das also, dass ich Rentenversicherung etc. zahlen müsste, obwohl ich das als selbständige ja eigentlich nicht muss?!

dem Auftraggeber wäre wohl eine Gestaltung als selbständige
Beschäftigung wohl nicht unangenehm, denke ich

***Die für mich interessante Frage ist eher, was ist für mich denn besser?

also, bei 1.000 € müßte das wohl voll versicherungspflichtig sein.

was besser ist, ist die eine Frage. Zum anderen stellt sich die wohl nicht, denn wenn Dein gewerbe nicht mit dieser Tätgikeit nicht zusammenpaßt, kann wohl auch nicht konstruieren, dass es sich um einen Auftrag im Rahmen der Selbständigkeit handelt…mal davon abgeshene, dass Du wohl weisungsgebunden an einem Ort und zu zeiten nach dem Willen des Auftraggebers tätig werden wirst, was für Nichtselbständigkeit spricht.

Wenn Du Dich jetzt privat versichert hast, müßtest Du wohl im rahmen der Nichtselbständigkeit nochmal Soz-Vers abdrücken…insofern wäre die Nichtselbständigkeit auch für Dich wohl nicht so interessant…

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Hallo Sandra,
also eigentlich ist das ganz einfach:

Ich betreibe seit Ende letzten Jahres ein selbständiges
Gewerbe und habe nun die Möglichkeit, für ca. 20 Std.

Jeder Selbständige kann noch eine nichtselbständige Tätigkeit
oder eine Aushilfstätigkeit annehmen.

  • Wie ist das nun steuermäßig? Muss ich da auf Lohnsteuerkarte
    arbeiten, welche Steuerklasse bin ich dann (eigentlich bin ich
    als Verheiratete Klasse 5)

und genau so wirst Du behandelt, wie zu Zeiten als AN. Du unterliegst
sowohl der Lohnsteuer (also in Deinem Fall STKL 5) wie auch den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß Deines Bruttoverdienstes. Zusätzlich wird im Bereich der Krankenversicherung von Seiten der Krankenkasse überprüft, ob Dein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sich erhöhend auf Deinen Beitrag auswirkt.

im Zuge der Einkommenssteuererklärung

musst Du dann Dein gesamtes Einkommen, also AN + Selbständig angeben. Je nach Euren finanziellen Verhältnissen kann es dann noch einmal zu einer Steuernachzahlung kommen, da Dein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auch nach Steuerklasse 5 nachversteuert wird. Aber wie gesagt, dass hängt von Eurer gesamten finanziellen Situation ab.

Vorteile: Du hast ein relativ festes Einkommen und bist wieder sozialversichert, was auch Vorteile hat. Deine freiwilligen Beiträge
in die Krankenkasse fallen weg.

Nachteil: Du solltest überprüfen was nach Abzug der Steuern noch bleibt und ob sich das dann lohnt. Hängt natürlich ganz viel von Deiner Einstellung und Eurer finanziellen Situation ab.

Hoffe ich konnte Dir helfen.

Gruß Sabine

Da bin ich ingsgesamt doch schon mal vielfach schlauer als vorher und danke euch herzlich!

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