Mir platzt der Hals!
Ausschlaggebend ob Du pflichtige oder freiwillig versicherte
Angestellte bist, ist NICHT die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
sondern die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG).
Richtig!
Diese liegt
jährlich bei 47.250 € (3.937,50 €/mtl.) Da Du erst im Juli 07
Deine Tätigkeit aufnimmst, ist auf den ersten Blick, Dein
Jahreseinkommen geringer. Jedoch achte auf Deine monatlichen
Bezüge. Diese Bezüge sollten dann die JAEG überschreibten
(27.000 / 6) ergibt 4.500 €.
man gerade so akzeptiert!!!
Somit bin ich der Meinung, dass Du Dich weiterhin privat
versichern kannst.
FALSCH!!!
Um sicher zu gehen, frage bei Deinem neuen
Arbeitgeber nach wie er Dich führt. Als pflichtiger oder
freiwillig versicherte.
Als Pflichtiger, da muss man nicht fragen!!!
Solltes Du Dich nun doch gesetzlich versichern müssen, dann
acht auf folgendes:
Ja - da bin ich mal gespannt!!!
Kündige Deine PKV NICHT. Dabei verlierst Du Dein junges
Eintrittsalter und alle Rechte am Vertrag.
Richtig!!!
Solltest Du Dich
dann später PKV versichern wollen, werden wieder neue
Gesundheitsfragen gestellt und Dein älteres Alter zugrunde
gelegt. Das bedeutet einen höheren Beitrag und ggf.
Gesundheitsbedingte Ablehnung/Ausschlüsse!
Ja!
Bitte lasse dann Deine jetztige PKV auf Anwartschaft legen.
Warum - warum seine derzeitige - warum nicht eine andere - und dann eine Option??? Woher weißt Du was er hat und was er braucht??
Das bedeutet der Vertrag bleibt erhalten Du zahlst nur einen
geringen Beitrag (ca. 10%)
Welche Gesellschaft bietet für 10% was???
Solltest Du dann nach einer
gewissen Zeit wieder freiwillig versichert sein…kannst Du
den Vertrag wieder aufleben lassen. Lass Dich hierzu am besten
bei dem Versicherer beraten.
Ne, bei jemanden der Ahnung hat!
Eines noch:
Es gibt die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht
befreien zu lassen.
Ja, aber nicht in diesem Fall!!!
Dieser Schritt, sollte sehr gut überlegt
sein, denn dann kommst Du NIE wieder in die GKV.
Falsch!!!
Thorulf Müller