selbständig und Privatversichert + Rückkehr in GKV

Hallo,

ein AN fängt zum 01.07.07 im Unternehmen an. Er war nach seinem Studium bisher privat versichert und hat noch nie als AN gearbeitet. Das Gehalt liegt bei insgesamt 27000 € für die Zeit v. 7-12/07 - somit unter BBG. Kann der AN sich trotzdem weiterhin privat versichern. Evtl. auf Antrag?

Danke für die Antwort.

Nein - er ist PFLICHTversichert!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wie lange war er privat versichert?

Wolfgang

Hallo!

Ausschlaggebend ob Du pflichtige oder freiwillig versicherte Angestellte bist, ist NICHT die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sondern die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG). Diese liegt jährlich bei 47.250 € (3.937,50 €/mtl.) Da Du erst im Juli 07 Deine Tätigkeit aufnimmst, ist auf den ersten Blick, Dein Jahreseinkommen geringer. Jedoch achte auf Deine monatlichen Bezüge. Diese Bezüge sollten dann die JAEG überschreibten (27.000 / 6) ergibt 4.500 €.

Somit bin ich der Meinung, dass Du Dich weiterhin privat versichern kannst. Um sicher zu gehen, frage bei Deinem neuen Arbeitgeber nach wie er Dich führt. Als pflichtiger oder freiwillig versicherte.

Solltes Du Dich nun doch gesetzlich versichern müssen, dann acht auf folgendes:

Kündige Deine PKV NICHT. Dabei verlierst Du Dein junges Eintrittsalter und alle Rechte am Vertrag. Solltest Du Dich dann später PKV versichern wollen, werden wieder neue Gesundheitsfragen gestellt und Dein älteres Alter zugrunde gelegt. Das bedeutet einen höheren Beitrag und ggf. Gesundheitsbedingte Ablehnung/Ausschlüsse!

Bitte lasse dann Deine jetztige PKV auf Anwartschaft legen. Das bedeutet der Vertrag bleibt erhalten Du zahlst nur einen geringen Beitrag (ca. 10%) Solltest Du dann nach einer gewissen Zeit wieder freiwillig versichert sein…kannst Du den Vertrag wieder aufleben lassen. Lass Dich hierzu am besten bei dem Versicherer beraten.

Eines noch:
Es gibt die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dieser Schritt, sollte sehr gut überlegt sein, denn dann kommst Du NIE wieder in die GKV.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Somit bin ich der Meinung, dass Du Dich weiterhin privat
versichern kannst. Um sicher zu gehen, frage bei Deinem neuen
Arbeitgeber nach wie er Dich führt. Als pflichtiger oder
freiwillig versicherte.

Hi,
nichts für ungut. Eine kleine Schulung wäre angebracht!
Der Passus im SGB 5/§9,Abs.1,Nr.3 ist gestrichen! (Bitte im modifizierten SGB aber selbst nachlesen!). Es besteht also Pflichtversicherung! Vor 2010 liegt schon mal gar nichts drin!

(OT. Hallo Frankie, krieg ich jetzt von Dir endlich meinen schon lang verdienten Stern?)

Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht

befreien zu lassen. Dieser Schritt, sollte sehr gut überlegt
sein, denn dann kommst Du NIE wieder in die GKV.

In diesem Fall gibt´s die aber absolut nicht!

Gruß

Hallo,

ein AN fängt zum 01.07.07 im Unternehmen an. Er war nach
seinem Studium bisher privat versichert und hat noch nie als
AN gearbeitet. Das Gehalt liegt bei insgesamt 27000 € für die
Zeit v. 7-12/07 - somit unter BBG. Kann der AN sich trotzdem
weiterhin privat versichern. Evtl. auf Antrag?

Danke für die Antwort.

3 „Gefällt mir“

Mir platzt der Hals!

Ausschlaggebend ob Du pflichtige oder freiwillig versicherte
Angestellte bist, ist NICHT die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
sondern die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG).

Richtig!

Diese liegt
jährlich bei 47.250 € (3.937,50 €/mtl.) Da Du erst im Juli 07
Deine Tätigkeit aufnimmst, ist auf den ersten Blick, Dein
Jahreseinkommen geringer. Jedoch achte auf Deine monatlichen
Bezüge. Diese Bezüge sollten dann die JAEG überschreibten
(27.000 / 6) ergibt 4.500 €.

man gerade so akzeptiert!!!

Somit bin ich der Meinung, dass Du Dich weiterhin privat
versichern kannst.

FALSCH!!!

Um sicher zu gehen, frage bei Deinem neuen
Arbeitgeber nach wie er Dich führt. Als pflichtiger oder
freiwillig versicherte.

Als Pflichtiger, da muss man nicht fragen!!!

Solltes Du Dich nun doch gesetzlich versichern müssen, dann
acht auf folgendes:

Ja - da bin ich mal gespannt!!!

Kündige Deine PKV NICHT. Dabei verlierst Du Dein junges
Eintrittsalter und alle Rechte am Vertrag.

Richtig!!!

Solltest Du Dich
dann später PKV versichern wollen, werden wieder neue
Gesundheitsfragen gestellt und Dein älteres Alter zugrunde
gelegt. Das bedeutet einen höheren Beitrag und ggf.
Gesundheitsbedingte Ablehnung/Ausschlüsse!

Ja!

Bitte lasse dann Deine jetztige PKV auf Anwartschaft legen.

Warum - warum seine derzeitige - warum nicht eine andere - und dann eine Option??? Woher weißt Du was er hat und was er braucht??

Das bedeutet der Vertrag bleibt erhalten Du zahlst nur einen
geringen Beitrag (ca. 10%)

Welche Gesellschaft bietet für 10% was???

Solltest Du dann nach einer
gewissen Zeit wieder freiwillig versichert sein…kannst Du
den Vertrag wieder aufleben lassen. Lass Dich hierzu am besten
bei dem Versicherer beraten.

Ne, bei jemanden der Ahnung hat!

Eines noch:
Es gibt die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht
befreien zu lassen.

Ja, aber nicht in diesem Fall!!!

Dieser Schritt, sollte sehr gut überlegt
sein, denn dann kommst Du NIE wieder in die GKV.

Falsch!!!

Thorulf Müller

Somit bin ich der Meinung, dass Du Dich weiterhin privat
versichern kannst. Um sicher zu gehen, frage bei Deinem neuen
Arbeitgeber nach wie er Dich führt. Als pflichtiger oder
freiwillig versicherte.

Hi,
nichts für ungut. Eine kleine Schulung wäre angebracht!

Eine große! Und eine schnelle! Bevor noch mehr Falschinfo in die Welt gelant.

(OT. Hallo Frankie, krieg ich jetzt von Dir endlich meinen
schon lang verdienten Stern?)

'türlich!

Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht
befreien zu lassen. Dieser Schritt, sollte sehr gut überlegt
sein, denn dann kommst Du NIE wieder in die GKV.

In diesem Fall gibt´s die aber absolut nicht!

Und außerdem war die Aussage auch noch falsch. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht greift nur für den Fall, auf grund dessen die Befreiung beantragt wurde.

Wer’s weiß, versteht’s. Wer’s nicht versteht, hat’s nicht verstanden.

Frank Wilke

Diese liegt
jährlich bei 47.250 € (3.937,50 €/mtl.)

man gerade so akzeptiert!!!

Was ist denn mit Dir los, Thorulf? So tolerant heute?
Blätter mal Euren Kalender von Dezember 2006 auf Mai 2007 vor!

HALLO - 2007 gilt 47.700€ p.a.!

Frank Wilke

Thorulf!

Du gibst bei dieser Frage, leider nur ein Korrektur der Antworten ab. Erkläre mir doch mal, warum Sie pflichtig ist, wenn Sie über der JAEG verdient (monatliche Betrachtung). Und was Ihre Möglichkeiten sind!

Gruß

Kleiner Tipp, beschäftigen Sie sich mal mit den aktuellen Themen der Branche. Stichwort: GKV-„Wettbewerbsstärkungsgesetz“!

Ich dachte dieses Forum hat den Sinn, dass auf Fragen, Antworten gegeben werden. Nur das sich hier gerade jeder auf die Antworten der anderen helfenden usern stürzt ist wie ich finde nicht angebracht.

Keiner, der sich hier beteiligten User, hat der guten Frau bislang helfen können bzw. eine andere Antwort auf Ihre Frage gegeben.

Wenn Ihr alle aus dieser Branche kommt, wieso lese ich keinen Lösungsvorschlag von Euch!!

Lg

Kleiner Tipp, beschäftigen Sie sich mal mit den aktuellen
Themen der Branche. Stichwort:
GKV-„Wettbewerbsstärkungsgesetz“!

Keiner, der sich hier beteiligten User, hat der guten Frau
bislang helfen können bzw. eine andere Antwort auf Ihre Frage
gegeben.

Wenn Ihr alle aus dieser Branche kommt, wieso lese ich keinen
Lösungsvorschlag von Euch!!

Das ist hier nicht üblich. Es gibt Teilnehmer, die niemals was verkehrtes schreiben. Also kann man auf die eindreschen, die diese Frechheit besitzen, was Falsches zu schreiben.
Allerdings wäre es vorteilhaft, wenn man bei Vermutungen dies auch so bezeichnet.
Denn dieses Forum heißt „Wer weiß was“ und nicht „Wer vermutet was“.

Hallo - was soll der Quatsch???

Ich dachte dieses Forum hat den Sinn, dass auf Fragen,
Antworten gegeben werden. Nur das sich hier gerade jeder auf
die Antworten der anderen helfenden usern stürzt ist wie ich
finde nicht angebracht.

Sie haben sich eingemischt, als alles schon klar und eindeutig beantwortet war! cooler am 09.05.2007.

Keiner, der sich hier beteiligten User, hat der guten Frau
bislang helfen können bzw. eine andere Antwort auf Ihre Frage
gegeben.

Doch - die erste Antwort von cooler war vollumfänglich ausreichend!

Wenn Ihr alle aus dieser Branche kommt, wieso lese ich keinen
Lösungsvorschlag von Euch!!

Es gibt keinen TIP, es gibt nur die Aussage - GKV, weil pflichtig!

Thorulf Müller

Hi ThM, warum regst Du dich so auf? Ich habe dies BB schon um 12.51UHR in etwas höflicheren Worten erläutert!

Ich wollte …

Diese liegt
jährlich bei 47.250 € (3.937,50 €/mtl.)

man gerade so akzeptiert!!!

Was ist denn mit Dir los, Thorulf? So tolerant heute?
Blätter mal Euren Kalender von Dezember 2006 auf Mai 2007 vor!

HALLO - 2007 gilt 47.700€ p.a.!

…nicht auf Kleinigkeiten herumreiten - es ändert auch nichts an der Antwort!!!

weil ich nicht erst alles lese!!!
thm!

Doch - die erste Antwort von cooler war vollumfänglich
ausreichend!

Jetzt hab ich Dich wieder lieb! Krieg ich jetzt auch nen Stern von Dir?

Thorulf Müller

Doch - die erste Antwort von cooler war vollumfänglich
ausreichend!

Jetzt hab ich Dich wieder lieb! Krieg ich jetzt auch nen Stern
von Dir?

Nein, weil ich nicht weiß wie so etwas geht!

Hallo cooler,
habe gerade den gesamten Strang gelesen und dir spontan ein
Sternchen vergeben (mach ich übrigens immer, wenn etwas meiner
Meinung nach total korrekt und freundlich formuliert ist, auch wenn ich
selbst nix dazu schreibe). Cor allem der Hinweis auf 2010 war sehr
wichtig und richtig.
Gruß
Czauderna