Selbständig und Studium

Hallo,
ich bin seit 2003 selbständige Glasbläser/Glasapparatbauermeisterin mit eigener Firma die ich auch nicht auflösen möchte. Im Gegenteil, ich möchte gerade aus dem Gebiet Glas weitere Kenntnisse erwerben und habe mich daher entschlossen noch einmal ein Studium zu beginnnen (Werkstoffwissenschaft). Meine Firma kann ich im Rahmen und unter veränderten Bedingungen durchaus weiter betreiben.
Nun zu meiner Frage. Was und ab wann würde sich nun in Bezug auf Versicherungen für mich ändern? Als in der Handwerksrolle eingetagener Handwerksmeister gelten für mich in einigen Fällen ja andere Reglungen (Bsp. RV)
Ich wäre Vollzeitstudent, meine Firmenätigkeit würde sich daher auf wenige Sunden pro Woche und die Semsterferien verringern und zum überwiegenden Teil fachliche Unterweisungen umfassen. Zur Zeit gibt es außer mir noch einen festangestellten Mitarbeiter, eine Studentenstelle und ich vergben von Zeit zu Zeit Praktikas.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo Karo,
verzeihen sie die Verspätung . Habe sie gestern beim Provider aus dem Spamordner gefischt. Bin mir nicht sicher, ob ich der richtige Ansprechpartner bin. Es ist mir nicht ganz klar, was sie alles unter „Versicherungen“ verstehen. An ihrer Stelle würde ich mit dem Rentenversicherungsträger abklären, ob hier eine Versich. pflicht in Höhe eines Mindestbeitrages greift, oder nicht. Die Frage ist hier, wie er die Einnahmen aus selbst. Tätigkeit bewertet in Abhängigkleit zum Studium.

Wenn sie gesetzl. Krankenversichert sind, wird ihre Kasse vermutlich die Versicherung mit dem Mindestbeitrag laufen lassen. Man unterstellt quasi ein Minimum an Einnahmen- wie bei einem Existenzgründer, oder Hausfrau. Wenn sie privat versichert sind, ist das Einkommen egal. Bei einer hoffentlich bestehenden Berufsunf. Versicherung ist es so, dass sie die Berufsänderung vermutlich (je nach Alter des Tarifs)nicht angeben brauchen. Haben sie noch keine, hätte ihre Weiterqualifikation den Vorteil, dass sie durch das Anstreben/Ausüben des Studium bei einigen Anbietern in eine günstigere Risikogruppe kommen können und so geringere Beiträge bezahlen. Bei den Sachversicherungen für die Firma wird sich wohl auf den ersten Blick nichts ändern. Haben sie eine Unfallversicherung wäre hier nach Rücksprache mit dem Versicherer evtl. eine Eingruppierung in die niedrigere Gefahrengruppe möglich, es sei denn, er unterscheidet bei Frau nicht in Gef. Gruppen. Sie sehen, es ist schwer zu einer pauschalen Frage eine allumfassende Antwort zu finden, ohne tieferen Einblick in die Sachverhalte zu haben. Hoffentlich konnte ich ihnen trotzdem ein wenig helfen.

Freundliche Grüße

Michael Guderjan