Hallo,
ich bin seit 2003 selbständige Glasbläser/Glasapparatbauermeisterin mit eigener Firma die ich auch nicht auflösen möchte. Im Gegenteil, ich möchte gerade aus dem Gebiet Glas weitere Kenntnisse erwerben und habe mich daher entschlossen noch einmal ein Studium zu beginnnen (Werkstoffwissenschaft). Meine Firma kann ich im Rahmen und unter veränderten Bedingungen durchaus weiter betreiben.
Nun zu meiner Frage. Was und ab wann würde sich nun in Bezug auf Versicherungen für mich ändern? Als in der Handwerksrolle eingetagener Handwerksmeister gelten für mich in einigen Fällen ja andere Reglungen (Bsp. RV)
Ich wäre Vollzeitstudent, meine Firmenätigkeit würde sich daher auf wenige Sunden pro Woche und die Semsterferien verringern und zum überwiegenden Teil fachliche Unterweisungen umfassen. Zur Zeit gibt es außer mir noch einen festangestellten Mitarbeiter, eine Studentenstelle und ich vergben von Zeit zu Zeit Praktikas.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.