Guten Tag,
kann ein Arbeitnehmer (Teilzeit) bei einer Firma angestellt sein, und darüber hinaus zur gleichen Zeit selbstständig für sie arbeiten?
Danke für die Antwort,
mfg
K.D.
Guten Tag,
kann ein Arbeitnehmer (Teilzeit) bei einer Firma angestellt sein, und darüber hinaus zur gleichen Zeit selbstständig für sie arbeiten?
Danke für die Antwort,
mfg
K.D.
Hallo
Geht das detaillierter?
Gruß,
LeoLo
Hallo Leolo
gerne: Es verläuft also folgendermaßen:
Der Arbeitnehmer ist seit 2 Jahren beim Arbeigeber beschäftigt - das letzte Jahr in Teilzeit. Am Ende des Arbeitsvertrags wechselt er in die Selbstständigkeit um für den Arbeitgeber und andere Kunden arbeiten zu können.
Nun überschneidet sich die Teilzeitstelle mit der Selbstständigkeit bei drei Monaten. D.h. dass der Selbstständige diese drei Monate noch Gehalt bezieht und in Teilzeit arbeitet. Alles was während den drei Monaten über den Zeitraum der Teilzeitstelle hinausgeht wird als Selbstständiger in Rechnung gestellt.
Nach den drei Monaten ist die Person nur noch als Selbstständiger tätig.
Ich hoffe, dass der Sachverhalt nun etwas klarer ist.
mit besten grüßen,
K.D.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Die gleiche Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber einmal sozialversicherungspflichtig und einmal freiberuflich auszuüben dürfte auf Scheinselbständigkeit im Falle der Prüfung hinauslaufen.
Theoretisch ist das Konstrukt möglich (also angestellt bei Stadt Musterhausen als Lehrer am städtischen Gymnasium und gleichzeitig tätig als freiberuflicher Dozent an der städtischen VHS). Die Angaben bisher deuten aber imho klar in die andere Richtung.
Gruß,
LeoLo
Danke für die schnelle Antwort, das Lehrerbeispiel kenne ich bereits hier von der Seite.
Möglich wäre es dann wahrscheinlich für den kurzen Zeitraum wenn sich die geleisteten Arbeiten stark unterschieden. Sofern ich mehr weis, werde ich es hier kundtun.
Mit besten Grüßen
K.D.
Hallo!
Wobei die Gehaltsüberweisung von der Stadt (?) und die Rechnung die VHS nennt und das Honorar von der VHS kommen - nein!?
Ich brauche doch „nur“ zwei getrennte (juristische) Personen, die mich beauftragen - oder!?!?
Neben einer Teilzeit-Tätigkeit kann ich -wenn es nicht arbeitsvertragliche Hindernisse gibt- doch immer selbstständig arbeiten… oder nicht!?
Danke!
Grüßle
Jogi
Hallo!
kann ein Arbeitnehmer (Teilzeit) bei einer Firma angestellt
sein, und darüber hinaus zur gleichen Zeit selbstständig für
sie arbeiten?
Das ist eine rechtlich schwierige Konstruktion. Bei mir war es tatsächlich eine Zeitlang so: Ich war festangestellt in der Redaktion und habe zugleich freiberuflich Texte geschrieben für die Anzeigenabteilung. Mein Steuerberater hat das damals bis hinauf zu den obersten Finanzbehörden diskutiert und letztendlich durchgesetzt. Sein Argument war, daß es sich um zwei unterschiedliche Vertragsarten handelt, nämlich einem Dienstvertrag und mehrerern Werksverträgen.
Aber: Das war ein Sonderfall. In der Regel wirst Du das nicht durchsetzen können.
Lg,
Max
Hallo,
so etwas mache ich auch.
Es müssen nur die Sozialversicherungsbeiträge auch für die selbständige Tätigkeit (wenn man nicht über die Pflichtgrenzen kommt) vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Bei Designern usw. bitte auch an die Künstlersozialkasse denken.
Gruss
Joey