Ein Bekannter, der noch Kindergeldbeziher ist möchte Telekommuniaktionsverträge vertreiben und bkommt pro Vertrag Provision.
Jetzt ist er z.Z. nicht erwerbstätig und möchte eine wwietere Ausbildung beginnen und weiterhin Kigeld bezeihen.Ist das möglich.
Oder verliert er sofort den anspruch auf Kigeld wenn er dem Finanzamt seine Tätigkeit als verteibspartner mitteilt?
Hallo David,
das Kindergeld bekommt jeder, der Kinder hat (pro Kind). Egal was er sonst noch für Einkommensformen hat.
Bisher zumindest.
Gruß Ivo
im ersten Durchlesen…
hatte ich das auch so verstanden, wie du, lieber Ivo,
aber es scheitn mir doch, dass es sich hier um das Kind handelt, das durch seine Vertriebstätigkeit den Kindergeldanspruch seiner Eltern verwirkt…
Oder?
wundert sich Burkh
Hallo, ich gehe mal davon aus dass nicht dein Bekannter sondern dessen Eltern Kindergeld beziehen. Kindergeld für sich selbst kann nämlich nur beziehen wer § 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) z. B. Vollwaisen erfüllt. Für alle anderen gilt, die Eltern bekommen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) kindergeld für Ihre Kinder.
Ein über 18 Jahre altes Kind kann bei der Kindergeldzahlung berücksichtigt werden, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, bzw. wenn es einen Ausbildungsplatz sucht. Die Einkommensgrenze von 7188 Euro jährlich darf jedoch nicht überschritten werden.
Mit einer Meldung seiner selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt dürfte sich Ihr Bekannten schwer tun, einen Gewerbeschein für ein selbständiges Gewerbe wird von der zunständigen Stadtverwaltung/ Gemeindeverwaltung ausgestellt.
Gruß
Hans
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