selbständig, urlaub abgelehnt

Hallo,

ich arbeite in einem kleinen Hotel das mein Hauptauftraggeber ist.
Nun habe ich 2 folgende Situationen:
zu1.
ich habe angekündigt, dass ich vom 23.12- 06.01.11 im Urlaub bin. Darauf kam, das geht nicht.
zu2.
eine Kollegin die fest angestellt ist , hat mich in ihrer Urlaubszeit als Vertretung angegeben ohne mich vorher zu fragen ob ich 3 Wochen am Stück durcharbeiten kann oder noch andere Auftraggeber in diesem Zeitraum bedienen muss.
Das ist jetzt so und ich muss in den sauren Apfel beißen, hieß es.
Was kann ich tun? Das Arbeitklima wird durch solche Geschichten immer anstrengender.
Aber ich bin doch im Recht mit meinen Handlungen!

Hallo,
also ich würde sagen wenn du selbständig bist heist das auch das du deine Arbeits- und Urlaubszeit selbst bestimmst und regelst.
Deine Kollegin kann nicht über deine Arbeitszeit bestimmen und ohne vorherige Absprache sowieso nicht, denn du bist kein Angestellter und sie nicht dein Arbeitgeber.
Problem dabei wenn du keine zufriedenstellende Lösung findest ist dein Auftraggeber unter Umständen so verärgert das eine Zusammenarbeit in der Zukunft schwierig wird. Deshalb würde ich dir empfehlen mit. Auftraggeber des Hotels zu sprechen und darzulegen was passiert ist. Als Selbständiger kann man sich nicht alles bieten lassen!! Ein vernünftiges Gespräch am besten mit der Kollegin!!!
Tyreon

Hallo, ein Kunde kann nicht über die Zeit eines Selbständigen verfügen,solange dieser sich nicht vertraglich an diesen Auftrag gebunden hat. Da Sie ja selbständig arbeiten und nicht dort angestellt sind, so kann man sie nicht ungefragt für eine Urlaubsvertretung verpflichten. Die Frage für Sie ist jetzt nur wie sich ihr Kunde verhält wenn Sie Ihren Urlaub antreten. Es könnte natürlich sein, dass sich Ihr Auftragsnehmer anschließend eine anderen Auftraggeber sucht. Wenn das Arbeitsklima jedoch eh schon schlecht ist, dann sollten Sie vielleicht doch den Urlaub antreten und im Ernstfall nach neuen Kunden Ausschau halten.

hallo deeefran,
keine gute sache was da läuft.
wenn du selbständig bist kannst du wohl dein urlaub selber planen,ABER musst auch bedenken dass du ein auftrag absagen und somit auch ,wie in deinem fall,dein hauptauftraggeber verlierst.
da es nicht arbeitgeber-arbeitnehmer verhältniss ist ,ist der hotelbesitzer zu nichts verpflichtet es sein denn es gibt eine schrifftliche abmachung zwischen euch.
mit den worten ,das geht nicht, will der auftraggeber nur sagen dass er dich/dein arbeitskraft dringend braucht.es ist sicherlich nichts persöhnliches drann sonst würde er jemand anders suchen.
du musst es entscheiden was wichtiger ist,dein hauptauftraggeber während der weihnachtszeit zu unterstützen und bei ihm zu punkten oder mit höchste wahrscheinlichkeit dir ein anderer job suchen.

was auf jeden fall gar nicht geht ist der 2. fall.
da wäre gut ein gespräch zunächst mit ihr und dann alle 3 zusammen zu haben und die sache friedlich zu klären.
wie wäre es wenn sie in der zeit wo du urlaub möchtest für dich arbeitet und die sache wiedergut macht…

häufig kommt es vor dass arbeitnehmer ihre rechte gegenüber arbeitgeber gut wissen aber es gibt noch die pflichten . arbeitgeber sehen es immer positiv wenn ein arbeitnehmer pflichtbewusst handelt und entscheidet.

einen schönen tag
punchnjudy

Hallo,
im Recht sein und Recht haben sind oft sehr unterschiedliche Paar Schuhe.
Klar kannst Du auf Deinem vermeintlichen Recht beharren, die Frage ist nur, was hättest Du davon.
Als Selbständiger hast Du da erst mal gar keinen Anspruch auf irgendwas, es sei denn, es gäbe Verträge irgendeiner Art über Deine Arbeitszeiten.
Das einzige, was Du machen kannst, ist, den Arbeitsauftrag abzulehnen und damit vermutlich den Kunden zu verlieren.
Da Du selbständig bist, kannst Du nach Auftragslage gebucht werden und den Auftrag entweder annehmen oder ablehnen. Das ist bei jedem Selbständigen so, dass die Auftraggeber sich nicht untereinander absprechen (wie sollten sie auch ?) und es zu Arbeitsanhäufung oder Leerzeiten kommen kann.
Das ist alles Sache Deines Verhandlungs- und Organisationsgeschickes.
Selbständig heisst nicht umsonst: „selbst und ständig“ :wink:

Ich denke, Du hast nur die Chance, besser zu verhandeln.
Viel Erfolg.

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.

Klar. Behalt Recht und riskier den Auftaggeber !