Selbständig vs. freiberufl. beschäftigt

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie der Begriff „selbständig“ aus rechtlicher Sicht definiert wird.

Ein paar Details zu den Hintergründen: Frau A, Frau B, Frau C und Frau D haben offizielle Formulare, z.B. für Bundeserziehungsgeld oder Rentenkontenklärung oder an das Finanzamt korrekt auszufüllen:

a) Frau A ist Schreinerin mit eigenenr Werkstatt - Kreuzt sie "selbständig an? - ich meine JA
b) Frau B ist Ingenieuring und bei einem Autohersteller angestellt, nebenbei betreibt sie privat eine Bewerbungsberatung, welche sie als Gewerbe angemeldet hat, aber die ihr nur geringe Umsätze beschert, weil mehr hobbymässig als zum davon leben betrieben. Kreuzt sie selbständig an? - ich meine NEIN
c) Frau C befindet sich in Elternzeit und ist somit noch Angestellte der Firma XYsoundso, ohne Teilzeitbeschäftigung, hat ein Gewerbe angemeldet über digitale Bildbearbeitung und Fotografie, welches zwar angemeldet ist, aber wg. Kindererziehung nicht oder nur minimal ausgeübt wird. Kreuzt sie selbständig an? - Ich meine NEIN
d) Frau D malt und verkauft Bilder, hat kein Gewerbe angemeldet (richtig?). Ihre Einkommen aus dem Verkauf ihrer Gemälde sind unregelmässig und ernähren sie nicht. Kreuzt sie selbständig an? - KEINE AHNUNG, wohl eher nicht?

Falls die Definition von selbständig nicht sehr eindeutig ist, könnt ihr mit bitte sagen, ob ich insbes. mit c) richtig liege und wie es sich mit d) verhält? Mit a) und b) liege ich vermutlich richtig?

Dank und Gruß

Ama

Hallo Ama,

§1 (2) Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sagt: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt“

kann mir jemand sagen, wie der Begriff „selbständig“ aus
rechtlicher Sicht definiert wird.

der folgende Link sollte Dir behilflich sein:
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/2-1-1.html

a) Frau A ist Schreinerin mit eigenenr Werkstatt - Kreuzt sie
"selbständig an? - ich meine JA

Sehe ich genau so.

b) Frau B ist Ingenieuring und bei einem Autohersteller
angestellt, nebenbei betreibt sie privat eine
Bewerbungsberatung, welche sie als Gewerbe angemeldet hat,
aber die ihr nur geringe Umsätze beschert, weil mehr
hobbymässig als zum davon leben betrieben. Kreuzt sie
selbständig an? - ich meine NEIN

Ich meine angestellt und nebenberuflich selbstständig

c) Frau C befindet sich in Elternzeit und ist somit noch
Angestellte der Firma XYsoundso, ohne Teilzeitbeschäftigung,
hat ein Gewerbe angemeldet über digitale Bildbearbeitung und
Fotografie, welches zwar angemeldet ist, aber wg.
Kindererziehung nicht oder nur minimal ausgeübt wird. Kreuzt
sie selbständig an? - Ich meine NEIN

Angestellt und freiberuflich

d) Frau D malt und verkauft Bilder, hat kein Gewerbe
angemeldet (richtig?). Ihre Einkommen aus dem Verkauf ihrer
Gemälde sind unregelmässig und ernähren sie nicht. Kreuzt sie
selbständig an? - KEINE AHNUNG, wohl eher nicht?

freiberuflich

Alle Angaben bezüglich meiner Einschätzung zu a) bis d) natürlich ohne Gewähr!

Ich denke Du musst Dich bei der Definition Selbstständig bzw. Freiberuflich aber von dem Aspekt der Höhe des dadurch erzielten Einkommens lösen.

mit besten Grüßen
Steffen B.

hallo ama,

a.), b.) und c.) sind richtig, d.) ist als künstlerin/und freiberuflerin auch selbständig.

gruß
ann

hi,

was jetzt noch nicht beantwortet wurde: D muss keine gewerbeanmeldung machen. künstler UNGLEICH gewerbetreibender!

mfg vom

showbee