Selbständig: Wie Krankenversicherung für Familie?

Hallo!

Wenn man sich selbständig machen will und einen nicht arbeitenden Ehepartner hat sowie ein Kind, was ist dann die günstigste Möglichkeit, die ganze Familie krankenzuversichern?
Wenn man alle privat versichert, kommen da ja schnell 1000 Euro im Monat zusammen. Gibt es also auch eine Möglichkeit, gesetzlich versichert zu bleiben? Wie sieht es zum Beispiel mit einer GmbH aus? Kann man sich bei seiner eigenen GmbH anstellen und dann die ganze Familie mitversichern? Wenn ja, gibt es irgenwelche monatlichen Kosten für eine GmbH, die diese Idee dann doch wieder unsinnig machen (das mit der 20.000-Euro-Einlage ist mir natürlich bekannt)?

LG, Amaryllis

Wenn man sich selbständig machen will und einen nicht
arbeitenden Ehepartner hat sowie ein Kind, was ist dann die
günstigste Möglichkeit, die ganze Familie krankenzuversichern?

Wenn man jetzt gesetzlich versichert ist, kann man gesetzlich versichert bleiben. Vor dem Hintergrund der beitragsfreien Familienversicherung für Frau udn Kind im Moment wohl das kostengünstigste.

Wenn man alle privat versichert, kommen da ja schnell 1000 Euro im Monat zusammen.

Das muß nicht unbedingt sein.

Gibt es also auch eine Möglichkeit, gesetzlich versichert zu bleiben?

Wenn man jetzt schon gesetzlich versichert ist, ja.

Unter Umständen gäbe es in einem solchen Fall noch eine weitere Alternative.

Der Selbständige versichert sich privat und stellt den Partner über 400,- Euro an (also ab 401,- Euro), so dass dieser versicherungspflichtig wird in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Kind kann dann (noch) beitragsfrei über den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden.

  1. Voraussetzung ist allerdings, dass der Privatversicherte mit seinem Einkommen nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 48.150,- Euro p.a. übersteigt. Übersteigt er dieses Einkommen muss das Kind mit eigenem Beitrag privat oder gesetzlich (!!!) versichert werden.

  2. Voraussetzung ist natürlich, dass der Selbständige eine/n angestellten Mitarbeiter brauchen und sich leisten kann.

Der Selbständige versichert sich privat und stellt den Partner
über 400,- Euro an (also ab 401,- Euro), so dass dieser
versicherungspflichtig wird in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diesen Weg kennen die Krankenkassen auch und führen dann mal eben eine Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status der Ehefrau durch. Das Ergebnis kannst Du Dir vorstellen.

Der Selbständige versichert sich privat und stellt den Partner
über 400,- Euro an (also ab 401,- Euro), so dass dieser
versicherungspflichtig wird in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Das Kind kann dann (noch) beitragsfrei
über den Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse
mitversichert werden.

Soweit ich weiß, geht das nicht, weil das Kind immer mit dem Ehepartner mitversichert sein muß, der mehr verdient. Und mehr als 401 Euro verdient man ja recht schnell als Selbständiger.

Soweit ich weiß, geht das nicht, weil das Kind immer mit dem
Ehepartner mitversichert sein muß, der mehr verdient. Und mehr
als 401 Euro verdient man ja recht schnell als Selbständiger.

Ausschlaggebend ist, ob der Privatversicherte über der JAEG verdient. Also über derzeit 48.150,- Euro. Verdient er darunter, kann man wählen zwischen der beitragsfreien Familienversicherung in der GKV oder beitragspflichtig in der PKV. Wobei der PKV-Beitrag für ein Kind - ca. 60,- bis 100,- Euro - nicht der springende Punkt sein dürften. Das spart man sich in der Regel als Erwachsener in der PKV im Vergleich zur GKV (Thema Gesundheitsfonds und neuer Beitragssatz in der GKV!!!). Den grösseren Batzen macht da schon der Ehepartner aus.

Verdient der Privatversicherte über der JAEG, kann man es sich auch aussuchen wo das Kind versichert wird. Also ob in der GKV oder in der PKV, nur muss dann immer ein separater Beitrag für das Kind bezahlt werden. Also auch in der GKV!!! Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es dann nicht mehr.

Selbstverständlich sollte es sich dann dabei schon um eine „echte“ Anstellung handeln mit echter Arbeitsleistung und geregelter Arbeitszeit. Keine Weisungsbefugnis, kein Mitspracherecht in betrieblichen Angelegenheiten…

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Hallo,

das stimmt so leider nicht - solange der PKV-Versicherte nicht Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze verfügt kann gewählt werden ob das Kind kostenfrei beim Ehegatten in der GKV oder selbst
in der PKV versichert werden soll.
Für die GKV spielt die Frage des Höherverdienden nur dann eine
Rolle wenn beide Ehegatten über der Grenze liegen.
Verdient der GKV-Versicherte mehr als der PKV-Versicherte, dann
besteht Anspruch auf Familienversicherung in der GKV, wenn nicht
dann muss das Kind selbst versichert werden (freiwillig in GKV oder PKV).
Gruß
Czauderna

Selbstverständlich sollte es sich dann dabei schon um eine
„echte“ Anstellung handeln mit echter Arbeitsleistung und

Ich habe in meinem Kundenkreis schon erlebt, dass die Angabe, dass die Eheleute gemeinsam Urlaub machen, zu dem Ergebnis „mitarbeitender Familienangehöriger“ führte und die Arbeitnehmer-Eigenschaft beendete.

Hallo Nordlicht,
das ist sicher die Ausnahme, aber du hast vollkommen recht, wir
prüfen schon sehr kritisch solche Fälle - nur um eine billige
Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu
haben - das ist nicht im Sinne des SGB.
Auch legen die Arbeitsämter (gerade bei Saisonbeschäftigungen)
sehr grossen Wert auf unsere intensive Prüfung dieser Beschäftigungsverhältnisse.

Gruß

Günter Czauderna

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Hallo Günter,

das ist sicher die Ausnahme, aber du hast vollkommen recht,

in meinem Kundenkreis (kleine Gewerbetreibende und Handwerker) ist das inzwischen die Regel. Meine Bemerkung sollte auch keine Kritik an dieser Vorgehensweise sein.

prüfen schon sehr kritisch solche Fälle - nur um eine billige
Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu
haben - das ist nicht im Sinne des SGB.

Da gebe ich Dir völlig Recht, das sehe ich genauso.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

das stimmt so leider nicht - solange der PKV-Versicherte
nicht Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze verfügt kann
gewählt werden ob das Kind kostenfrei beim Ehegatten in der

Ist die Beitragsbemessungsgrenze ausschlaggebend oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze???

Hallo,

sorry, natürlich JAV - nicht Beitragsbemessungsgrenze

danke für die Nachfrage - hätte sonst falsch da gestanden.

Gruß

Czauderna